Meldung von Rodung und Pflanzung in der Änderungsmeldung zur Weinbaukartei Entgegennahme

    Wein - Änderungsmeldung Weinbaukartei

    Wenn Sie Weinflächen roden oder bepflanzen müssen Sie diese Änderungen melden.

    Beschreibung

    Zu melden sind alle Rodungen und Pflanzungen, die seit dem 1. Juni vorgenommen wurden sowie alle Korrekturen, Bewirtschafterwechsel und Änderungen. Mit diesen Angaben wird die Weinbaukartei laufend aktualisiert.

    Online-Dienst

    Onlinedienst Weinbau

    ID: L100038_214455989

    Beschreibung

    Der digitale Service für die Weinwirtschaft ermöglicht es Weinbaubetrieben und anderen Marktteilnehmern im Bereich der Weinwirtschaft, weinrechtliche Meldungen und Anträge auch digital zu erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    ALFF Süd in Weißenfels (Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten)

    Ansprechpartner

    Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd

    Adresse

    Hausanschrift

    Müllner Straße 59

    06667 Weißenfels

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 344 32800

    Fax: +49 344 328080

    E-Mail: ALFWSF.Poststelle@alff.mlu.sachsen-anhalt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: ja
    Formlose Antragsstellung möglich: nein
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bei meldepflichtigen Änderungen Ihrer Rebfläche müssen Sie das entsprechenden Formular ausfüllen und bis zum 31.05. an das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) in Weißenfels senden.

    Fristen

    Meldung der Änderungen bis zum 31.05. für die vergangenen 12 Monate.

    Bearbeitungsdauer

    Laufend, Rückmeldung nur bei offenen Fragen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auf den Seiten des TLLLR finden Sie Informationen zum Anbau von Keltertrauben und Tafeltrauben in Thüringen mit Ansprechpartnern zu Rebrechten, Flächentausch, Wiederbepflanzungsrechten etc.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 28.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2024

    Stichwörter

    Pflanzung, Rodung, Änderungsmeldung, Wein, Weinbaukartei

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de