Wein - Änderungsmeldung Weinbaukartei
Wenn Sie Weinflächen roden oder bepflanzen müssen Sie diese Änderungen melden.
Beschreibung
Zu melden sind alle Rodungen und Pflanzungen, die seit dem 1. Juni vorgenommen wurden sowie alle Korrekturen, Bewirtschafterwechsel und Änderungen. Mit diesen Angaben wird die Weinbaukartei laufend aktualisiert.
Online-Dienst
Onlinedienst Weinbau
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
ALFF Süd in Weißenfels (Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten)
Ansprechpartner
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 344 32800
Fax: +49 344 328080
Internet
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Rechtsgrundlage(n)
- VO (EU) 2018/273 vom 11.Dezember 2017 (Abl.L.58 vom 28.Februar 2018)
- Durchführungsbestimmungen zur VO(EG) Nr. 479/2008 hinsichtlich der Weinbaukartei (ABl. EG Nr. L 128 vom 27.05.2009, S. 15)
- VO(EU) Nr. 1308/2013 (ABl. L. 347 v.17.12.2013)
- § 33 Weingesetz
- § 34 Weingesetz
- § 29 Wein-Überwachungsverordnung
- § 25 Abs. (1) Thüringer Verordnung zur Durchführung des Weinrechts und zur Übertragung von Ermächtigungen auf dem Gebiet des Weinrechts (ThürWeinVO)
Verfahrensablauf
Bei meldepflichtigen Änderungen Ihrer Rebfläche müssen Sie das entsprechenden Formular ausfüllen und bis zum 31.05. an das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) in Weißenfels senden.
Fristen
Meldung der Änderungen bis zum 31.05. für die vergangenen 12 Monate.
Bearbeitungsdauer
Laufend, Rückmeldung nur bei offenen Fragen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Auf den Seiten des TLLLR finden Sie Informationen zum Anbau von Keltertrauben und Tafeltrauben in Thüringen mit Ansprechpartnern zu Rebrechten, Flächentausch, Wiederbepflanzungsrechten etc.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft   am 28.11.2022