Sondernutzung von Straßen Erlaubnis innerhalb der Ortschaft

    Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis innerhalb der Ortschaft beantragen

    Sie möchten eine Straße oder Teile davon innerorts für etwas anderes als den üblichen Verkehr nutzen?

    Hierfür benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Sie möchten eine Straße oder Teile davon innerorts für etwas anderes als den üblichen Verkehr nutzen?

    Hierfür benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beispiele solcher Sondernutzungen können u.a. der Verkauf von Waren aller Art, das Aufstellen von Tischen und Stühlen für ein Straßencafé sowie die Ausübung von Straßenkunst sein.

    Online-Dienst

    Antrag auf Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen (Sonderversion ALVA)

    ID: L100038_219644790

    Beschreibung

    Die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist. In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größen der benötigten Straßenflächen anzugeben. Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R. befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Verbunden mit dieser Erlaubnis sind Auflagen, die einzuhalten sind.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich bitte an die örtliche Straßenverkehrsbehörde oder das zuständige Amt in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Krayenberggemeinde

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 11

    36460 Krayenberggemeinde

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 036963 23777

    Telefon Festnetz: 036963 2370

    E-Mail: info@krayenberggemeinde.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landratsamt Wartburgkreis - Straßenverkehrsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Erzberger Allee 14

    36433 Bad Salzungen

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: neben Haupteingang
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: An der Schanzhohle (36 Kurzzeitparkplätze), darüber hinaus können auch freie Dauerparkplätze genutzt werden
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Landratsamt
      Linie:
      • Bus: Stadtlinie A

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03695 61-6101

    Fax: 03695 61-6199

    E-Mail: strassenverkehr@wartburgkreis.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landratsamt Wartburgkreis

    Empfänger: Landratsamt Wartburgkreis

    IBAN: DE87 8405 5050 0000 0161 10

    BIC: HELADEF1WAK

    Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer bitte Haupteingang benutzen. Dienststelle Eisenach: Ernst-Thälmann-Straße 74 99817 Eisenach

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Wenden Sie sich bitte an die örtliche Straßenverkehrsbehörde oder das zuständige Amt in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

    Manche Behörden und Ämter stellen Antragsformulare zur Verfügung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Manche Behörden und Ämter stellen Antragsformulare zur Verfügung.

    Die zuständige Stelle prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,

    Fußgängerinnen und Fußgänger oder alle, die in dieser Straße wohnen (Anwohner), durch Lärm belästigen,

    die Straße übermäßig verschmutzen oder

    das Stadtbild beeinträchtigen.

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich.
    Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach der Gebührensatzung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.

    Sie berücksichtigen unter anderem

    Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und

    das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 23.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Straßenveranstaltung, Straßenumzug, Straßenkultur, Straßencafe, Straßenverkauf, Straßenfest, Straßenkunst

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de