Sondernutzung von Straßen - informieren über Verkehrsraumeinschränkungen
Wenn eine Verkehrsraumeinschränkung jeglicher Art ansteht, müssen die Verkehrsteilnehmenden und die Öffentlichkeit rechtzeitig darüber informiert werden.
Beschreibung
Eine Verkehrsraumeinschränkung kann aus unterschiedlichen Gründen entstehen, zum Beispiel durch eine ganze oder teilweise Straßenabsperrung wegen einer Baumaßnahme, Lagern von Baumaterial, Abriss eines Gebäudes oder Absperrungen für die Durchführung einer Veranstaltung.
Wenn eine Verkehrsraumeinschränkung jeglicher Art ansteht, sollte die Öffentlichkeit rechtzeitig darüber informiert werden.
Das kann zum Beispiel duch die örtliche Straßenverkehrsbehörde erfolgen, die den Antrag auf Verkehrsraumeinschränkung bewilligt hat.
Manche Behörden in Thüringen nutzen für die Bekanntmachung der Verkehrsraumeinschränkung das Baustelleninformationssystem oder ähnliche Portale.
Online-Dienst
Anderweitige Straßennutzung nach Bundesfern-, Thüringer Straßengesetz und/oder StVO
Beschreibung
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Zuständigkeit
örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde (Landkreis, kreisfreie Stadt oder Gemeinde)
Ansprechpartner
Landratsamt Kyffhäuserkreis - III.1.1 Sachgebiet Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Postanschrift
Markt 8
99706 Sondershausen
Öffnungszeiten
Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Mo, Mi, Fr nach Vereinbarung
Kontakt
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 21.11.2022