Sondernutzung von Straßen - informieren über Verkehrsraumeinschränkungen
Wenn eine Verkehrsraumeinschränkung jeglicher Art ansteht, müssen die Verkehrsteilnehmenden und die Öffentlichkeit rechtzeitig darüber informiert werden.
Beschreibung
Eine Verkehrsraumeinschränkung kann aus unterschiedlichen Gründen entstehen, zum Beispiel durch eine ganze oder teilweise Straßenabsperrung wegen einer Baumaßnahme, Lagern von Baumaterial, Abriss eines Gebäudes oder Absperrungen für die Durchführung einer Veranstaltung.
Wenn eine Verkehrsraumeinschränkung jeglicher Art ansteht, sollte die Öffentlichkeit rechtzeitig darüber informiert werden.
Das kann zum Beispiel duch die örtliche Straßenverkehrsbehörde erfolgen, die den Antrag auf Verkehrsraumeinschränkung bewilligt hat.
Manche Behörden in Thüringen nutzen für die Bekanntmachung der Verkehrsraumeinschränkung das Baustelleninformationssystem oder ähnliche Portale.
Online-Dienst
Anderweitige Straßennutzung nach Bundesfern-, Thüringer Straßengesetz und/oder StVO
Beschreibung
Online erledigen
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Zuständigkeit
örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde (Landkreis, kreisfreie Stadt oder Gemeinde)
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 09:00 - 12:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03601 7510-21
Telefon Festnetz: 03601 7510-15
Fax: 03601 7510-19
E-Mail: ordnungsamt@vg-vogtei.de
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 21.11.2022
Stichwörter
Baustellen, Fahrbahnreduzierung, Vollsperrung, Unfall, Bau und Stadtentwicklung, Stau, Baustelleninformation, Baustelleninformationssystem