Sondernutzung von Straßen - Instandhaltung einer Gehwegüberfahrt beantragen
Bereits bestehende Gehwegüberfahrten müssen Instand gehalten werden.
Für größere Instandhaltungsmaßnahmen an der Gehwegüberfahrt benötigen Sie eine Genehmigung.
Beschreibung
Gehwegwegüberfahrten oder auch Grundstückszufahrten oder Bordsteinabsenkungen genannt, dienen dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.
Bereits bestehende Gehwegüberfahrten müssen Instand gehalten werden.
Grundstückszufahrten erfordern einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg
Wenn Sie größere Instandhaltungsmaßnahmen an der Gehwegüberfahrt vornehmen wollen, benötigen Sie dafür eine Genehmigung.
In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt beauftragt.
In Ausnahmefällen dürfen Sie als Antragstellende Person die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben.
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Zuständigkeit
Den Antrag auf Instandhaltung einer Gewegüberfahrt stellen Sie im zuständigen Amt Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Ansprechpartner
Landratsamt Sömmerda - Tiefbau, Straßenverkehrsbehörde
Beschreibung
Das Amt für Tiefbau- und Kreisstraßen ist zuständig für alle Straßen, Wege und Brücken im Eigentum des Landkreises Sömmerda. Die Zuständigkeit erstreckt sich dabei auf die Beschilderung, Markierung, Grünpflege sowie Sitzgruppen, Wetterschutzhütten, Wegweiser, Wandertafeln und Bootsausstiegstellen entlang der Unstrut. Das Amt für Tiefbau- und Kreisstraßen erbringt in diesem Zusammenhang folgende Dienstleistungen:
- Pflege und Ausbau des Wander- und Radwanderwegenetzes
- Planung und Koordinierung des Winterdienstes
- Fortschreibung des Kreisstraßennetzes
- Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen und Ausnahmegenehmigungen für die Inanspruchnahme des Straßenraumes über den Gemeingebrauch hinaus
Des Weiteren werden Parkausweise für Schwerbehinderte ausgestellt. Informationen und Rechtsgrundlagen für Verkehrsunternehmer sind auf den Webseiten des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) zu finden.
Adresse
Postanschrift
Postfach 1215
99601 Sömmerda
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: vor dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Bahnhof
Regionalbahn: Regio Südost
Bahnhofstraße
Bus: 211
Bus: 212
Bus: 242
Bus: 270
Bus: 208
Bus: 243
Bus: 201
Bus: 205
Bus: 210
Bus: 216
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3634 354-417(Sekretariat)
Internet
Bankverbindung
Landratsamt Sömmerda
Empfänger: Landratsamt Sömmerda
IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80
BIC: HELADEF1WEM
Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen
Formulare
Wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt in Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Einige Ämter stellen Antragsformulare zur Verfügung.
Voraussetzungen
Sie selbst sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin des Grundstücks.
Sie verfügen alternativ über eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beziehungsweise der Grundstückseigentümerin.
Sofern Sie die Instandhaltungsmaßnahmen selbst übernehmen dürfen, muss das beauftragte Unternehmen ein zugelassenes Unternehmen sein.
Eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges bleibt erhalten.
Es darf durch die Maßnahme keine Unterbrechungen des Gehweges geben.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Fristen
keine
Kosten
Verwaltungsgebühr und Herstellungskosten für die Instandhaltung.
Hinweise (Besonderheiten)
Bemerkungen
Es wird nur die Instandhaltung beantragt, die vorangegangene Erlaubnis einer Gehwegüberfahrt ist weiterhin gültig.
Die Gehwegüberfahrt darf nicht selbst verändert werden, zum Beispiel mit Holzbalken, Stahlrampen oder Ähnlichem.
Hierbei handelt es sich um einen unerlaubten Eingriff in den Straßenraum und dieser kann strafbar sein.
Die Erlaubnis zur Instandhaltung einer Gehwegüberfahrt ersetzt nicht andere erforderliche behördliche Genehmigungen oder ergibt Ansprüche daraus.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 18.11.2022