Gehwegüberfahrten Instandhaltung

    Sondernutzung von Straßen - Instandhaltung einer Gehwegüberfahrt beantragen

    Bereits bestehende Gehwegüberfahrten müssen Instand gehalten werden.

    Für größere Instandhaltungsmaßnahmen an der Gehwegüberfahrt benötigen Sie eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Gehwegwegüberfahrten oder auch Grundstückszufahrten oder Bordsteinabsenkungen genannt, dienen dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.

    Bereits bestehende Gehwegüberfahrten müssen Instand gehalten werden.

    Grundstückszufahrten erfordern einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg

    Wenn Sie größere Instandhaltungsmaßnahmen an der Gehwegüberfahrt vornehmen wollen, benötigen Sie dafür eine Genehmigung.

    In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt beauftragt.

    In Ausnahmefällen dürfen Sie als Antragstellende Person die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben.

    Online-Dienst

    Anderweitige Straßennutzung nach Thüringer Straßengesetz und/oder StVO

    ID: L100038_216285275

    Beschreibung

    Die Nutzung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen über den Gemeingebrauch hinaus wird als Sondernutzung bezeichnet und bedarf einer Erlaubnis. Regelmäßig ist dies beispielsweise bei der Aufstellung von Containern und Gerüsten bzw. bei Baustelleneinrichtungen auf öffentlichem Grund gegeben.

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    Version

    Technisch erstellt am 06.06.2023 (von: FJD VHK, Webservice)

    Technisch geändert am 07.06.2023 (von: Knobelsdorf, Ralph)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Den Antrag auf Instandhaltung einer Gewegüberfahrt stellen Sie im zuständigen Amt Ihrer Stadt oder Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Mühlhausen/Thüringen - Straßenverkehrsbehörde/Verkehrsplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Neue Straße 10

    99974 Mühlhausen/Thüringen

    2. Obergeschoss

    Hausanschrift

    Ratsstraße 25

    99974 Mühlhausen/Thüringen

    Postanschrift

    Postfach 1243

    99962 Mühlhausen/Thüringen

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: nach Vereinbarung Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Gesonderte Termine während der Dienstzeiten sind nach Vereinbarung möglich. Hinweis: Neben den einheitlichen Öffnungszeiten gelten für Stadtbibliothek und Bürgerbüro gesonderte Sprechzeiten.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03601 452-151

    Fax: 03601 452-148

    Version

    Technisch erstellt am 05.07.2010 (von: Synke Manzei)

    Technisch geändert am 07.06.2023 (von: Knobelsdorf, Ralph)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Formulare

    Wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

    Einige Ämter stellen Antragsformulare zur Verfügung.

    Voraussetzungen

    Sie selbst sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin des Grundstücks.

    Sie verfügen alternativ über eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beziehungsweise der Grundstückseigentümerin.

    Sofern Sie die Instandhaltungsmaßnahmen selbst übernehmen dürfen, muss das beauftragte Unternehmen ein zugelassenes Unternehmen sein.

    Eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges bleibt erhalten.

    Es darf durch die Maßnahme keine Unterbrechungen des Gehweges geben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Verwaltungsgebühr und Herstellungskosten für die Instandhaltung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bemerkungen

    Es wird nur die Instandhaltung beantragt, die vorangegangene Erlaubnis einer Gehwegüberfahrt ist weiterhin gültig.

    Die Gehwegüberfahrt darf nicht selbst verändert werden, zum Beispiel mit Holzbalken, Stahlrampen oder Ähnlichem.

    Hierbei handelt es sich um einen unerlaubten Eingriff in den Straßenraum und dieser kann strafbar sein.

    Die Erlaubnis zur Instandhaltung einer Gehwegüberfahrt ersetzt nicht andere erforderliche behördliche Genehmigungen oder ergibt Ansprüche daraus.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 18.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2022 (von: Müller, Kerstin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)