Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten erhalten
Wenn Sie an öffentlichen Straßen Plakate anbringen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie an öffentlichen Straßen Plakate anbringen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genehmigen von den Vorschriften über die Straßenbenutzung.
Eine Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis für das Anbringen von Plakten außerhalb von Ortschaften kann bei der Straßenbaubehörde des jeweiligen Straßenbaulastträgers beantragt werden,
innerhalb einer Ortschaft bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt oder Gemeinde.
Online-Dienst
Anderweitige Straßennutzung nach Thüringer Straßengesetz und/oder StVO
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Zuständigkeit
Außerhalb von Ortschaften an die Straßenbaubehörden des jeweiligen Straßenbaulastträgers.
Innerhalb von Ortschaften an die Straßenverkehrsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.
Die ggf. erforderliche Sondernutzungserlaubnis wird vom zuständigen Straßenbaulastträger erteilt.
Hierzu wenden Sie sich zunächst an die Stadt bzw. Gemeinde, in der die Leistung erbracht werden soll.
Einige Behörden stellen Antragsvordrucke online zur Verfügung.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Kaulsdorf - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
* Montag: 09:00 - 12:00 Uhr * Dienstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr * Donnerstag: 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr * Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sabine Stingl
Postanschrift
Straße des Friedens 27
07338 Kaulsdorf
Telefon Festnetz: 036733 34913
Fax: 036733 22252
E-Mail: stingl@kaulsdorf-saale.de
Internet
Formulare
Einige Behörden stellen Antragsvordrucke online zur Verfügung.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 09.11.2022
Stichwörter
Plakatierung, Werbeplakate, Wildplakate, Hinweisplakate, Wahlplakate