• Helbedündorf (Landkreis Kyffhäuserkreis, Thüringen)
Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten erhalten

Wenn Sie an öffentlichen Straßen Plakate anbringen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Beschreibung

Wenn Sie an öffentlichen Straßen Plakate anbringen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genehmigen von den Vorschriften über die Straßenbenutzung. 

Eine Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis für das Anbringen von Plakten außerhalb von Ortschaften kann bei der Straßenbaubehörde des jeweiligen Straßenbaulastträgers beantragt werden, 

innerhalb einer Ortschaft bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt oder Gemeinde.

Online-Dienst

Anderweitige Straßennutzung nach Thüringer Straßengesetz und/oder StVO

ID: L100038_215039753

Beschreibung

Die Nutzung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen über den Gemeingebrauch hinaus wird als Sondernutzung bezeichnet und bedarf einer Erlaubnis. Regelmäßig ist dies beispielsweise bei der Aufstellung von Containern und Gerüsten bzw. bei Baustelleneinrichtungen auf öffentlichem Grund gegeben.

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Version

Technisch erstellt am 23.02.2023

Technisch geändert am 19.04.2023

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Zuständigkeit

Außerhalb von Ortschaften an die Straßenbaubehörden des jeweiligen Straßenbaulastträgers.

Innerhalb von Ortschaften an die Straßenverkehrsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

Die ggf. erforderliche Sondernutzungserlaubnis wird vom zuständigen Straßenbaulastträger erteilt.

Hierzu wenden Sie sich zunächst an die Stadt bzw. Gemeinde, in der die Leistung erbracht werden soll.

Einige Behörden stellen Antragsvordrucke online zur Verfügung.

Ansprechpartner

Landratsamt Kyffhäuserkreis - III.1.1 Ordnungsverwaltung - Sachgebiet Straßenverkehrsbehörde

Adresse

Postanschrift

Markt 8

99706 Sondershausen

Öffnungszeiten

Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Mo, Mi, Fr nach Vereinbarung ; Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Mo, Mi, Fr nach Vereinbarung

Kontakt

Telefon Festnetz: 03632 741-161

Fax: 03632 741-88161

E-Mail: sva@kyffhaeuser.de

Version

Technisch erstellt am 10.06.2008

Technisch geändert am 08.04.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024

Gemeindeverwaltung Helbedündorf - Ordnungsamt

Adresse

Hausanschrift

Rasenweg 5

99713 Helbedündorf

Kein Aufzug vorhanden

Ist nicht rollstuhlgerecht

Version

Technisch erstellt am 08.06.2010

Technisch geändert am 02.04.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Formulare

Einige Behörden stellen Antragsvordrucke online zur Verfügung.

Handlungsgrundlage(n)

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 09.11.2022

Version

Technisch erstellt am 09.11.2022

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Wahlplakate, Wildplakate, Plakatierung, Werbeplakate, Hinweisplakate

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024