Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis außerhalb der Ortschaft beantragen
Sie können öffentliche Bundes-und Landesstraßen außerhalb der Ortschaft auch anders nutzen, als nur für den Verkehr.
Dafür benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.
Beschreibung
Jeder kann öffentliche Bundesstraßen und Landesstraßen für den Verkehr nutzen. Wenn Sie diese darüber hinaus, das heißt für etwas anderes als vorgesehen nutzen wollen, benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.
Beispiele für die Erfordernis einer Sondernutzungserlaubnis können sein: Ablagerung von Baumaterialien oder Holz, Errichtung oder Änderung einer dauerhaften oder temporären Zufahrt oder Zuwegung.
Online-Dienst
TLBV Region Ost - Anderweitige Straßennutzung nach Bundesfern-, Thüringer Straßengesetz und/oder StVO
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
Regionalreferate 42 - 45
Hallesche Straße 15/ 16
99085 Erfurt
Postanschrift:
Postfache 80 03 53
99029 Erfurt
Telefon: +49 361 57413-5309
Fax: +49 361 57413-5499
E-Mail: poststelle@tlbv.thüringen.de
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental - Ordnungsamt, Friedhofsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Die Fachbereiche Bauamt / Hauptamt / Liegenschaften befinden sich in der 1. Etage.
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung) Hinweis: Für das Einwohnermeldeamt bitten wir um Terminvereinbarung.
Kontakt
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) - Referat 44 "Region Ost"
Adresse
Postanschrift
Postfach 11 62
07501 Gera
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Hauptantrag formlos
Nachweise (Optional, je nach Art der Sondernutzung):
Maßstabsgerechter Lageplan
Fotos oder Zeichnungen der Örtlichkeit
bei Zufahrten und Zuwegungen:
Benennung des konkreten Flurstücks, welches erschlossen werden soll
bei Zufahrten und Zuwegungen:
Nachweis über die Berechtigung zur Nutzung des Grundstückes, welches erschlossen werden soll, als Eigentümer oder Besitzer
Formulare
Der Antrag kann in schriftlicher Form per Post oder elektronischer Form per E-Mail eingereicht werden.
Für Bundes- und Landesstraßen außerhalb von Ortschaften, die in der Zuständigkeit des Thüringer Landesamts für Bau und Verkehr liegen, können Sie die Sondernutzung von Straßen online beantragen.
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Bundesrecht
Landesrecht und Kommunalrecht
Rechtsbehelf
Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Wenn sie die Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen wollen, können Sie den Antrag formlos bei der zuständigen Behörde stellen.
Weiterhin gibt es die Möglichkeit einen Online-Dienst zu nutzen.
Der Verfahrensablauf ändert sich dabei nicht:
Sie stellen einen Antrag formlos oder nutzen den Online Dienst bei der zuständigen Behörde.
Beschreiben Sie so präzise wie möglich die Art, den Standort an der betreffenden Bundesoder Landesstraße, das Ausmaß sowie die Dauer der geplanten Sondernutzung.
Weiterhin nennen Sie die Auswirkungen auf die betroffene Fläche.
Die zuständige Stelle prüft die Auswirkungen der Sondernutzung auf die sonst übliche Nutzung und die Voraussetzungen für eine Erteilung.
Nach der Prüfung erhalten Sie einen Genehmigungs oder einen Ablehnungsbescheid.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder/und erteilt sie widerruflich.
Die zuständige Stelle kann die Genehmigung mit Bedingungen und Auflagen versehen, deren Einhaltung kontrolliert und Verstöße geahndet werden können.
Fristen
Zeitliche Beschränkung beziehungsweise auf Widerruf.
Widerspruchsfrist
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Art der Sondernutzung.
Kosten
Die Kostenhöhe variiert je nach Art, Zeitraum und Fläche der Sondernutzung.
Die Kostenhöhe ist abhängig von der jeweiligen Gebührenordnung.
Nach Erteilung der Sondernutzungserlaubnis ist der Antragssteller verpflichtet eine Sondernutzungsgebühr gegenüber dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr zu tragen.
Hinweise (Besonderheiten)
Je nach Art und Umfang der Sondernutzung, sollten Sie den Antrag rechtzeitig im Vorhinein stellen, damit genug Zeit für entsprechende Prüfverfahren eingeräumt werden kann.
Je nach Art der Sondernutzung können aufgrund jeweiliger Prüfverfahren weitere Nachweise und Unterlagen/ bzw. Pläne erforderlich sein, ein entsprechender zeitlicher Vorlauf ist einzuplanen.
Unter bestimmten Voraussetzung ist eine Abstimmung in einem Vororttermin vor Ausstellung der Sondernutzungserlaubnis notwendig.
Bei Arbeiten an der Straße, die zu Verkehrsraumeinschränkungen führen, ist zusätzlich eine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich. Diese erteilen die Straßenverkehrsbehörden der Landkreise.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr am 28.10.2022