Sondernutzung von Straßen Erlaubnis außerhalb der Ortschaft

    Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis außerhalb der Ortschaft beantragen

    Sie können öffentliche Bundes-und Landesstraßen außerhalb der Ortschaft auch anders nutzen, als nur für den Verkehr.

    Dafür benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Jeder kann öffentliche Bundesstraßen und Landesstraßen für den Verkehr nutzen. Wenn Sie diese darüber hinaus, das heißt für etwas anderes als vorgesehen nutzen wollen, benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beispiele für die Erfordernis einer Sondernutzungserlaubnis können sein: Ablagerung von Baumaterialien oder Holz, Errichtung oder Änderung einer dauerhaften oder temporären Zufahrt oder Zuwegung.

    Online-Dienst

    TLBV Region Mitte - Anderweitige Straßennutzung nach Bundesfern-, Thüringer Straßengesetz und/oder StVO

    ID: L100038_219741306

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 29.02.2024 (von: Schneider, Carolin)

    Technisch geändert am 24.09.2024 (von: Endler, Michaela)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

    Regionalreferate 42 - 45

    Hallesche Straße 15/ 16

    99085 Erfurt

    Postanschrift:

    Postfache 80 03 53

    99029 Erfurt

    Telefon: +49 361 57413-5309

    Fax: +49 361 57413-5499

    E-Mail: poststelle@tlbv.thüringen.de

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) - Referat 42 "Region Mitte"

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohenwindenstraße 14

    99086 Erfurt

    Postanschrift

    Postfach 80 03 29

    99029 Erfurt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 574153-140

    Fax: 0361 574153-270

    E-Mail: poststelle42@tlbv.thueringen.de

    Version

    Technisch erstellt am 01.06.2011 (von: Michaela Endler)

    Technisch geändert am 07.03.2024 (von: Schneider, Carolin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Stadtverwaltung Apolda - Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    99510 Apolda

    Behindertenparkplatz: Am Brauhof 3 Stunden
    Anzahl: 2


    Parkplatz: Parkplatz am Brauhof
    Anzahl: 10
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Parkplatz am Schloß
    Anzahl: 20
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Parkplatz auf dem Markt
    Anzahl: 6
    Gebühren: ja

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Samstag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03644 65036(-0 Hr. Prang, -1 Fr. Kaiser, -2 Hr. Friedrich)

    Fax: 03644 650513

    E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@apolda.de

    Version

    Technisch erstellt am 12.07.2011 (von: Michael Schneegaß)

    Technisch geändert am 30.10.2024 (von: Schneegaß, Michael)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Hauptantrag formlos

    Nachweise (Optional, je nach Art der Sondernutzung):

    Maßstabsgerechter Lageplan

    Fotos oder Zeichnungen der Örtlichkeit

    bei Zufahrten und Zuwegungen:

    Benennung des konkreten Flurstücks, welches erschlossen werden soll

    bei Zufahrten und Zuwegungen:

    Nachweis über die Berechtigung zur Nutzung des Grundstückes, welches erschlossen werden soll, als Eigentümer oder Besitzer

    Formulare

    Der Antrag kann in schriftlicher Form per Post oder elektronischer Form per E-Mail eingereicht werden.

    Für Bundes- und Landesstraßen außerhalb von Ortschaften, die in der Zuständigkeit des Thüringer Landesamts für Bau und Verkehr liegen, können Sie die Sondernutzung von Straßen online beantragen.

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Wenn sie die Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen wollen, können Sie den Antrag formlos bei der zuständigen Behörde stellen.

    Weiterhin gibt es die Möglichkeit einen Online-Dienst zu nutzen.

    Der Verfahrensablauf ändert sich dabei nicht:

    Sie stellen einen Antrag formlos oder nutzen den Online Dienst bei der zuständigen Behörde.

    Beschreiben Sie so präzise wie möglich die Art, den Standort an der betreffenden Bundesoder Landesstraße, das Ausmaß sowie die Dauer der geplanten Sondernutzung.

    Weiterhin nennen Sie die Auswirkungen auf die betroffene Fläche.

    Die zuständige Stelle prüft die Auswirkungen der Sondernutzung auf die sonst übliche Nutzung und die Voraussetzungen für eine Erteilung.

    Nach der Prüfung erhalten Sie einen Genehmigungs oder einen Ablehnungsbescheid.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder/und erteilt sie widerruflich.

    Die zuständige Stelle kann die Genehmigung mit Bedingungen und Auflagen versehen, deren Einhaltung kontrolliert und Verstöße geahndet werden können.

    Fristen

    Zeitliche Beschränkung beziehungsweise auf Widerruf.

    Widerspruchsfrist

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Art der Sondernutzung.

    Kosten

    Die Kostenhöhe variiert je nach Art, Zeitraum und Fläche der Sondernutzung.

    Die Kostenhöhe ist abhängig von der jeweiligen Gebührenordnung.

    Nach Erteilung der Sondernutzungserlaubnis ist der Antragssteller verpflichtet eine Sondernutzungsgebühr gegenüber dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr zu tragen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Je nach Art und Umfang der Sondernutzung, sollten Sie den Antrag rechtzeitig im Vorhinein stellen, damit genug Zeit für entsprechende Prüfverfahren eingeräumt werden kann.

    Je nach Art der Sondernutzung können aufgrund jeweiliger Prüfverfahren weitere Nachweise und Unterlagen/ bzw. Pläne  erforderlich sein, ein entsprechender zeitlicher Vorlauf ist einzuplanen.

    Unter bestimmten Voraussetzung ist eine Abstimmung in einem Vororttermin vor Ausstellung der Sondernutzungserlaubnis notwendig.

    Bei Arbeiten an der Straße, die zu Verkehrsraumeinschränkungen führen, ist zusätzlich eine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich. Diese erteilen die Straßenverkehrsbehörden der Landkreise.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr am 28.10.2022

    Version

    Technisch erstellt am 28.10.2022 (von: Müller, Kerstin)

    Technisch geändert am 01.03.2024 (von: Schneider, Carolin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)