Sondernutzung von Straßen Erlaubnis außerhalb der OrtschaftOnline erledigen

    Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis außerhalb der Ortschaft beantragen

    Sie können öffentliche Bundes-und Landesstraßen außerhalb der Ortschaft auch anders nutzen, als nur für den Verkehr.

    Dafür benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Jeder kann öffentliche Bundesstraßen und Landesstraßen für den Verkehr nutzen. Wenn Sie diese darüber hinaus, das heißt für etwas anderes als vorgesehen nutzen wollen, benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beispiele für die Erfordernis einer Sondernutzungserlaubnis können sein: Ablagerung von Baumaterialien oder Holz, Errichtung oder Änderung einer dauerhaften oder temporären Zufahrt oder Zuwegung.

    Online-Dienst

    TLBV Region Südwest - Anderweitige Straßennutzung nach Bundesfern-, Thüringer Straßengesetz und/oder StVO

    ID: L100038_219741309

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

    Regionalreferate 42 - 45

    Hallesche Straße 15/ 16

    99085 Erfurt

    Postanschrift:

    Postfache 80 03 53

    99029 Erfurt

    Telefon: +49 361 57413-5309

    Fax: +49 361 57413-5499

    E-Mail: poststelle@tlbv.thüringen.de

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) - Referat 45 "Region Südwest"

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1262

    98537 Zella-Mehlis

    Hausanschrift

    Am Köhlersgehäu 6

    98544 Zella-Mehlis

    Kontakt

    Fax: 0361 574177-100

    Telefon Festnetz: 0361 574177-0

    E-Mail: poststelle45@tlbv.thueringen.de

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hauptantrag formlos

    Nachweise (Optional, je nach Art der Sondernutzung):

    Maßstabsgerechter Lageplan

    Fotos oder Zeichnungen der Örtlichkeit

    bei Zufahrten und Zuwegungen:

    Benennung des konkreten Flurstücks, welches erschlossen werden soll

    bei Zufahrten und Zuwegungen:

    Nachweis über die Berechtigung zur Nutzung des Grundstückes, welches erschlossen werden soll, als Eigentümer oder Besitzer

    Formulare

    Der Antrag kann in schriftlicher Form per Post oder elektronischer Form per E-Mail eingereicht werden.

    Für Bundes- und Landesstraßen außerhalb von Ortschaften, die in der Zuständigkeit des Thüringer Landesamts für Bau und Verkehr liegen, können Sie die Sondernutzung von Straßen online beantragen.

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Wenn sie die Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen wollen, können Sie den Antrag formlos bei der zuständigen Behörde stellen.

    Weiterhin gibt es die Möglichkeit einen Online-Dienst zu nutzen.

    Der Verfahrensablauf ändert sich dabei nicht:

    Sie stellen einen Antrag formlos oder nutzen den Online Dienst bei der zuständigen Behörde.

    Beschreiben Sie so präzise wie möglich die Art, den Standort an der betreffenden Bundesoder Landesstraße, das Ausmaß sowie die Dauer der geplanten Sondernutzung.

    Weiterhin nennen Sie die Auswirkungen auf die betroffene Fläche.

    Die zuständige Stelle prüft die Auswirkungen der Sondernutzung auf die sonst übliche Nutzung und die Voraussetzungen für eine Erteilung.

    Nach der Prüfung erhalten Sie einen Genehmigungs oder einen Ablehnungsbescheid.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder/und erteilt sie widerruflich.

    Die zuständige Stelle kann die Genehmigung mit Bedingungen und Auflagen versehen, deren Einhaltung kontrolliert und Verstöße geahndet werden können.

    Fristen

    Zeitliche Beschränkung beziehungsweise auf Widerruf.

    Widerspruchsfrist

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Art der Sondernutzung.

    Kosten

    Die Kostenhöhe variiert je nach Art, Zeitraum und Fläche der Sondernutzung.

    Die Kostenhöhe ist abhängig von der jeweiligen Gebührenordnung.

    Nach Erteilung der Sondernutzungserlaubnis ist der Antragssteller verpflichtet eine Sondernutzungsgebühr gegenüber dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr zu tragen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Je nach Art und Umfang der Sondernutzung, sollten Sie den Antrag rechtzeitig im Vorhinein stellen, damit genug Zeit für entsprechende Prüfverfahren eingeräumt werden kann.

    Je nach Art der Sondernutzung können aufgrund jeweiliger Prüfverfahren weitere Nachweise und Unterlagen/ bzw. Pläne  erforderlich sein, ein entsprechender zeitlicher Vorlauf ist einzuplanen.

    Unter bestimmten Voraussetzung ist eine Abstimmung in einem Vororttermin vor Ausstellung der Sondernutzungserlaubnis notwendig.

    Bei Arbeiten an der Straße, die zu Verkehrsraumeinschränkungen führen, ist zusätzlich eine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich. Diese erteilen die Straßenverkehrsbehörden der Landkreise.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr am 28.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2024

    Stichwörter

    Baustellenzufahrt, Sondernutzungserlaubnis für Straße Baustelle, temporäre Zuwegung, Baumaterialien lagern auf Straßen, Sondernutzungserlaubnis für Straßen, dauerhafte Zuwegung, temporäre Zufahrt, dauerhafte Zufahrt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English