• Brehme (Landkreis Eichsfeld, Thüringen)
Sondernutzung von Straßen Erlaubnis außerhalb der Ortschaft

Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis außerhalb der Ortschaft beantragen

Sie können öffentliche Bundes-und Landesstraßen außerhalb der Ortschaft auch anders nutzen, als nur für den Verkehr.

Dafür benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

Beschreibung

Jeder kann öffentliche Bundesstraßen und Landesstraßen für den Verkehr nutzen. Wenn Sie diese darüber hinaus, das heißt für etwas anderes als vorgesehen nutzen wollen, benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

Beispiele für die Erfordernis einer Sondernutzungserlaubnis können sein: Ablagerung von Baumaterialien oder Holz, Errichtung oder Änderung einer dauerhaften oder temporären Zufahrt oder Zuwegung.

Online-Dienst

TLBV Region Nord - Anderweitige Straßennutzung nach Bundesfern-, Thüringer Straßengesetz und/oder StVO

ID: L100038_219741307

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 29.02.2024

Technisch geändert am 29.02.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Zuständigkeit

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

Regionalreferate 42 - 45

Hallesche Straße 15/ 16

99085 Erfurt

Postanschrift:

Postfache 80 03 53

99029 Erfurt

Telefon: +49 361 57413-5309

Fax: +49 361 57413-5499

E-Mail: poststelle@tlbv.thüringen.de

Ansprechpartner

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) - Referat 43 "Region Nord"

Adresse

Hausanschrift

Siemensstraße 12

37327 Leinefelde-Worbis

Postanschrift

Postfach 171

37321 Leinefelde-Worbis

Kontakt

Telefon Festnetz: 0361 574174-0

Fax: 0361 574174-402

E-Mail: poststelle43@tlbv.thueringen.de

Version

Technisch erstellt am 01.06.2011

Technisch geändert am 07.03.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

erforderliche Unterlagen

Hauptantrag formlos

Nachweise (Optional, je nach Art der Sondernutzung):

Maßstabsgerechter Lageplan

Fotos oder Zeichnungen der Örtlichkeit

bei Zufahrten und Zuwegungen:

Benennung des konkreten Flurstücks, welches erschlossen werden soll

bei Zufahrten und Zuwegungen:

Nachweis über die Berechtigung zur Nutzung des Grundstückes, welches erschlossen werden soll, als Eigentümer oder Besitzer

Formulare

Der Antrag kann in schriftlicher Form per Post oder elektronischer Form per E-Mail eingereicht werden.

Für Bundes- und Landesstraßen außerhalb von Ortschaften, die in der Zuständigkeit des Thüringer Landesamts für Bau und Verkehr liegen, können Sie die Sondernutzung von Straßen online beantragen.

Voraussetzungen

keine

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Verfahrensablauf

Wenn sie die Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen wollen, können Sie den Antrag formlos bei der zuständigen Behörde stellen.

Weiterhin gibt es die Möglichkeit einen Online-Dienst zu nutzen.

Der Verfahrensablauf ändert sich dabei nicht:

Sie stellen einen Antrag formlos oder nutzen den Online Dienst bei der zuständigen Behörde.

Beschreiben Sie so präzise wie möglich die Art, den Standort an der betreffenden Bundesoder Landesstraße, das Ausmaß sowie die Dauer der geplanten Sondernutzung.

Weiterhin nennen Sie die Auswirkungen auf die betroffene Fläche.

Die zuständige Stelle prüft die Auswirkungen der Sondernutzung auf die sonst übliche Nutzung und die Voraussetzungen für eine Erteilung.

Nach der Prüfung erhalten Sie einen Genehmigungs oder einen Ablehnungsbescheid.

Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder/und erteilt sie widerruflich.

Die zuständige Stelle kann die Genehmigung mit Bedingungen und Auflagen versehen, deren Einhaltung kontrolliert und Verstöße geahndet werden können.

Fristen

Zeitliche Beschränkung beziehungsweise auf Widerruf.

Widerspruchsfrist

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Art der Sondernutzung.

Kosten

Die Kostenhöhe variiert je nach Art, Zeitraum und Fläche der Sondernutzung.

Die Kostenhöhe ist abhängig von der jeweiligen Gebührenordnung.

Nach Erteilung der Sondernutzungserlaubnis ist der Antragssteller verpflichtet eine Sondernutzungsgebühr gegenüber dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr zu tragen.

Hinweise (Besonderheiten)

Je nach Art und Umfang der Sondernutzung, sollten Sie den Antrag rechtzeitig im Vorhinein stellen, damit genug Zeit für entsprechende Prüfverfahren eingeräumt werden kann.

Je nach Art der Sondernutzung können aufgrund jeweiliger Prüfverfahren weitere Nachweise und Unterlagen/ bzw. Pläne  erforderlich sein, ein entsprechender zeitlicher Vorlauf ist einzuplanen.

Unter bestimmten Voraussetzung ist eine Abstimmung in einem Vororttermin vor Ausstellung der Sondernutzungserlaubnis notwendig.

Bei Arbeiten an der Straße, die zu Verkehrsraumeinschränkungen führen, ist zusätzlich eine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich. Diese erteilen die Straßenverkehrsbehörden der Landkreise.

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr am 28.10.2022

Version

Technisch erstellt am 28.10.2022

Technisch geändert am 01.03.2024

Stichwörter

Baustellenzufahrt, temporäre Zuwegung, dauerhafte Zuwegung, Sondernutzungserlaubnis für Straße Baustelle, Sondernutzungserlaubnis für Straßen, Baumaterialien lagern auf Straßen, dauerhafte Zufahrt, temporäre Zufahrt

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024