Fischereiabgabe bezahlen
Wenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie eine Fischereiabgabe bezahlen.
Beschreibung
Wenn Sie in Thüringen fischen oder angeln möchten, müssen Sie eine Fischereiabgabe bezahlen. Sie können die Fischereiabgabe vor Ort (in der zuständigen Behörde) bezahlen.
Sie müssen die Fischereiabgabe vor der Erteilung des Fischereischeines entrichten.
zuständige Stelle
Für Personen, die in Thüringen ihren Wohnsitz haben: die für den Wohnsitz zuständige Gemeindeverwaltung
Für Personen, die außerhalb Thüringens ihren Wohnsitz haben: die Gemeindeverwaltung, in deren Zuständigkeitsbereich der Fischfang mit der Handangel ausgeübt werden soll.
Zuständigkeit
An die Gemeindeverwaltungen in Thüringen.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Blankenhain - Bürgerbüro & Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Marktstraße
Anzahl: 1 Gebühren: ja - Parkplatz: Marktstraße
Anzahl: 20 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: August-Bebel-Straße / Weimarer Straße
Linie:- Bus: 14
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Es gibt zwei Eingänge.
Einer befindet sich im Innenhof der Verwaltung rechts,
der andere Eingang ist vom Parkplatz aus zugänglich.
Öffnungszeiten
Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt/Tourismus Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 16:00 Uhr 1. Samstag im Monat 10:00 - 12:00 Uhr Verwaltung Montag nach Vereinbarung Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr Freitag nach Vereinbarung Bürgermeistersprechstunde 1. Samstag im Monat 10:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: 036459 44017
Telefon Festnetz: 036459 440-30
Telefon Festnetz: 036459 440-10
Telefon Festnetz: 036459 440-22
E-Mail: einwohnermeldeamt@blankenhain.de
Internet
Bankverbindung
Stadt Blankenhain
Empfänger: Stadt Blankenhain
IBAN: DE72 1203 0000 0000 9334 32
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Berlin
Weitere Informationen
Behindertenklingel im Innenhof
Voraussetzungen
Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein
außer Jugendfischereischein: Mindestalter 8 Jahre
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage gegen ausstellende Behörde
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 07.08.2024
Stichwörter
Fischereisteuer, Fischereigebühr, Fischereimarke, Angelgebühr, Abgabemarke, Fischereizahlung