Gehwegüberfahrten Änderung

    Sondernutzung von Straßen - Änderung einer Gehwegüberfahrt beantragen

    Wenn Ihre Grundstückszufahrt eine Gehwegüberfahrt ist, können Sie diese auf Antrag ändern.

    Zum Beispiel durch die Herstellung einer Bordsteinabsenkung.

    Damit soll die Straßen-Einfahrt und Straßen-Ausfahrt am Grundstück verbessert werden.  

    Beschreibung

    Gehwegwegüberfahrten oder auch Grundstückszufahrten oder Bordsteinabsenkungen genannt, dienen dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.

    Wenn Sie solch ein Vorhaben planen, für das der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Erlaubnis für die Gehwegüberfahrt.

    Bereits bestehende Gehwegüberfahrten können auch verändert werden.

    Sie können die Änderung einer Gehwegüberfahrt beantragen.

    Grundstückszufahrten erfordern einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg. Darum müssen diese Maßnahmen von der zuständigen Stelle genehmigt werden.

    Dabei ist es egal, ob es sich um die Herstellung oder die Veränderung einer Gewegüberfahrt handelt.

    In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt beauftragt. In Ausnahmefällen dürfen Sie als Antragstellende Person die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben.

    Online-Dienst

    Anderweitige Straßennutzung nach Thüringer Straßengesetz und/oder StVO

    ID: L100038_215015838

    Beschreibung

    Die Nutzung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen über den Gemeingebrauch hinaus wird als Sondernutzung bezeichnet und bedarf einer Erlaubnis. Regelmäßig ist dies beispielsweise bei der Aufstellung von Containern und Gerüsten bzw. bei Baustelleneinrichtungen auf öffentlichem Grund gegeben.

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Den Antrag auf Änderung einer Gewegüberfahrt stellen Sie im zuständigen Amt Ihrer Stadt oder Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft "Gramme-Vippach" - Bau und Liegenschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Erfurter Straße 6

    99195 Schloßvippach

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 036371 540-29

    Telefon Festnetz: 036371 540-0

    E-Mail: poststelle@gramme-vippach.de

    Kontaktperson

    • Frau Mandy Wipprecht (Sachbearbeiterin)
      Postanschrift

      Erfurter Straße 6

      99195 Schloßvippach

      Telefon Festnetz: 036371 540-15

      E-Mail: mandy.wipprecht@gramme-vippach.de

    • Herr Mark Weißhuhn (Sachbearbeiterin)
      Postanschrift

      Erfurter Straße 6

      99195 Schloßvippach

      Telefon Festnetz: 036371 540-16

      Telefon Festnetz: 036204 570-14

      E-Mail: mark.weisshuhn@gramme-vippach.de

    • Frau Christina Börner-Naumburger (Sachbearbeiterin)
      Postanschrift

      Erfurter Straße 6

      99195 Schloßvippach

      Telefon Festnetz: 036371 540-26

      E-Mail: christina.boerner@gramme-vippach.de

    Internet

    Stichwörter

    Bau, Bauamt, Bauordnung, Fachbereich Bauverwaltung

    Version

    Technisch geändert am 19.04.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

    Voraussetzungen

    Sie selbst sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin des Grundstücks.

    Sie verfügen alternativ über eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beziehungsweise der Grundstückseigentümerin.

    Sofern Sie die Herstellung selbst übernehmen dürfen, muss das beauftragte Unternehmen ein zugelassenes Unternehmen sein.

    Eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges bleibt erhalten.

    Es darf durch die Maßnahme keine Unterbrechungen des Gehweges geben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer unterscheidet Antragsbearbeitung und Änderung der Gehwegüberfahrt.

    Die Antragsbearbeitung erfolgt umgehend.

    Die Änderung der Gehwegüberfahrt durch die zuständige Stelle: Mindestens 3 Monate

    Kosten

    Außer der Verwaltungsgebühr entstehen Herstellungskosten für die Änderung der Gehwegüberfahrt.

    Die Gebühr und die Herstellungskosten sind abhängig von der Größe und Beschaffenheit der Gehwegüberfahrt.

    Es können zum Beispiel auch Kosten für Baumersatzpflanzungen oder Lichtmastumsetzungen entstehen. 

    Beide Kostenbestandteile müssen durch die Antragstellende Person getragen werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bemerkungen

    Es wird nur die Veränderung beantragt, die vorangegangene Erlaubnis einer Gehwegüberfahrt ist weiterhin gültig.

    Die Gehwegüberfahrt darf nicht selbst verändert werden, zum Beispiel mit Holzbalken, Stahlrampen oder Ähnlichem. Hierbei handelt es sich um einen unerlaubten Eingriff in den Straßenraum und dieser kann strafbar sein.

    Die Erlaubnis zur Änderung einer Gehwegüberfahrt ersetzt nicht andere erforderliche behördliche Genehmigungen oder ergibt Ansprüche daraus zum Beispiel für den Bau einer Garage oder eine Carports.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 05.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Zufahrt, Bordstein, Bürgersteigabsenkung, Gehwegüberfahrt, Grundstückserschließung, Bordsteinabsenkung, Bürgersteig, Grundstückszufahrt, Absenkung, Änderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de