Wohngeld Änderung Änderungsmitteilung

    Wohngeld Änderungsmitteilung

    Ihr Gesamteinkommen hat sich erhöht, Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltmitglieder hat sich verringert? Dann müssen Sie diese Änderungen der Wohngeldbehörde mitteilen.

    Beschreibung

    Veränderungen im laufenden Wohngeldbezug müssen Sie der zuständigen Wohngeldbehörde in den nachfolgenden Fällen mitteilen:

    • die Summe aus den monatlichen positiven Einkünften und Einnahmen aller zu berücksichtigenden Haushaltmitglieder steigt,
    • Ihre monatliche Miete oder Belastung verringert sich,
    • die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder verringert sich,
    • ein oder mehrere Haushaltsmitglieder beantragen oder beziehen Transferleistungen (etwa Bürgergeld, Sozialgeld, Grundsicherung),
    • bei Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch die Erben oder Betreuer).

    Die Änderungen können zu einer Verringerung oder gegebenenfalls zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen.

    zuständige Stelle

    Zuständige Stellen für die Bewilligung und Rückforderung von Wohngeld sind jeweils im übertragenen Wirkungskreis

    • die Landkreise und kreisfreien Städte,
    • die kreisangehörigen Gemeinden Gotha, Ilmenau, Rudolstadt und Saalfeld.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Wohngeldbehörde.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Sömmerda - Eingliederungshilfe, Wohngeld, Bildung und Teilhabe

    Beschreibung

    Leistungen nach dem Wohngeldgesetz

    Zur Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens wird Wohngeld als Zuschuss zur Miete oder den Unterkunftskosten für selbst genutzten Wohnraum geleistet.

    Leistungen zur Bildung und Teilhabe

    Kinder und Jugendliche, deren Eltern Grundsicherungsleistungen, Wohngeld oder einen Kinderzuschlag empfangen, können Leistungen der Bildung und Teilhabe erhalten. Zu diesen Leistungen zählen:

    • Mittagessen in Kindertagesstätte und Schule
    • Kultur, Sport und Freizeitangebote
    • Ausflüge und Klassenfahrten
    • Lernförderung
    • Schulbedarf und Schülerbeförderung

    Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

    Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit eingeschränkt sind, an der Gesellschaft teilzuhaben oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Eingliederungshilfe zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile.

    Adresse

    Hausanschrift

    Wielandstraße 4

    99610 Sömmerda

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: gegenüber dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 60  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Regio Südost
    • Haltestelle: Busbahnhof
      Linie:
      • Bus: 200, 201, 205, 206, 208, 209, 210, 211, 212, 216, 220, 242, 243
    • Haltestelle: Wielandstraße
      Linie:
      • Bus: 212

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1215

    99601 Sömmerda

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3634 354-784(Sekretariat)

    E-Mail: sozialamt@lra-soemmerda.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landratsamt Sömmerda

    Empfänger: Landratsamt Sömmerda

    IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80

    BIC: HELADEF1WEM

    Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Neben dem auszufüllenden Formular (Änderungsmitteilung) müssen Sie auch weitere Unterlagen als Nachweise (für die eingetretenen Veränderungen) vorlegen. Weitere Unterlagen können insbesondere sein:

    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
    • Mietvertrag oder Unterlagen über die Belastung des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.

    Welche Unterlagen Sie in Ihrem konkreten Fall vorlegen müssen, entnehmen Sie bitte dem Antragsformular oder den Ausführungen Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde

    Formulare

    Die erforderlichen Formulare können Sie über den Formularservice Thüringen unter der Rubrik Wohngeld (siehe auch den nachstehenden Link) beziehen:   

    Alternativ erhalten Sie die Formulare auch bei Ihrer Wohngeldbehörde.

    Bund, Länder und Kommunen arbeiten aktuell daran, Ihnen alle wesentlichen Behördengänge digital zu ermöglichen.

    Bitte erkundigen Sie sich beispielsweise auf der Internetseite Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde, ob diese bereits die elektronische Antragstellung für Ihre

    Wohngeldangelegenheit anbietet.
     

    Voraussetzungen

    Teilen Sie der zuständigen Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn im laufenden Bewilligungszeitraum nicht nur vorübergehend (länger als vier Monate)

    • sich Ihre Miete/Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert,
    • das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt,
    • sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert,
    • ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (Bürgergeld, Sozialgeld, Grundsicherung) beantragen oder beziehen,
    • ein alleinstehendes Haushaltsmitglied gestorben ist (Meldung durch die Erben oder Betreuer).

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Nachdem Sie die Änderungen mitgeteilt haben, erhalten Sie im Falle einer Änderung der Höhe des Wohngelds einen Bescheid Ihrer Wohngeldbehörde. Sehen Sie sich durch diesen Bescheid in Ihren Rechten verletzt, können Sie gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen.

    Wenn Sie beabsichtigen, gegen den Bescheid der Wohngeldbehörde Widerspruch einzulegen, so müssen Sie dies innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides tun.

    Gleiches gilt, falls Sie gegen den Widerspruchsbescheid klagen wollen.

    Alle notwendigen Angaben dazu finden Sie jeweils in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids. 

    Verfahrensablauf

    Über die Leistung des Wohngeldes entscheidet die zuständige Wohngeldbehörde von Amts wegen, wenn sich im laufenden Bewilligungszeitraum nicht nur vorübergehend Änderungen in Ihren Verhältnissen ergeben haben.

    Teilen Sie der zuständigen Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn etwa im laufenden Bewilligungszeitraum nicht nur vorübergehend (länger als vier Monate)

    • sich Ihre Miete/Belastung abzüglich der Beträge zur Entlastung bei den Heizkosten um mehr als 15 Prozent verringert,
    • sich das Gesamteinkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent erhöht,
    • sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert,
    •  ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (insb. Bürgergeld, Sozialgeld, Grundsicherung) beantragen oder beziehen,
    • ein alleinstehendes Haushaltsmitglied gestorben ist (Meldung durch die Erben oder Betreuer).

    Nachdem Sie die Änderungen mitgeteilt haben, erhalten Sie im Falle einer Änderung der Höhe des Wohngelds einen Bescheid Ihrer Wohngeldbehörde.

    Fristen

    Die Veränderungen müssen Sie der zuständigen Stelle unverzüglich mitteilen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich (beispielsweise bei den Meldebehörden oder der Deutschen Rentenversicherung) überprüfen.

    Ausführliche Informationen stellt das für Wohngeld zuständige Bundesministerium (siehe auch die nachstehenden Links) zur Verfügung:

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 26.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Stichwörter

    Eigenheim, Wohngeldbescheid, Wohnung, Lastenzuschuss, Wohngeld ändern, Wohngeldveränderung, Wohngeldzahlung, Wohngeld, Wohngeldminderung, Mietzuschuss, Wohngeldantrag, Wohngeld beantragen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English