elektronischer Identitätsnachweis Sperrung Entsperrung

    elektronischer Identitätsnachweis Entsperrung

    Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie die Sperrung der Online-Ausweisfunktion in der Personalausweisbehörde aufheben lassen.

    Beschreibung

    Sie können einen gesperrten elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde entsperren lassen. Das kann nur persönlich geschehen. Telefonisch ist das Entsperren nicht möglich.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Personalausweisbehörde.

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Personalausweisbehörde.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe - Pass- und Meldewesen

    Adresse

    Postanschrift

    Markt 7

    99958 Tonna

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036042 757-43

    Fax: 036042 757-50

    E-Mail: ema@vg-fahner-hoehe.de

    Version

    Technisch geändert am 30.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 01.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.04.2023

    Stichwörter

    Sperrung, Ausweis, Pass, Personalausweis, aufheben, Ausweischip, Ausweis-Chip, Perso, Personaldokument, Entsperrung, nPA, Online-Ausweisfunktion, Identitätsnachweis, Sperr, ePA, Chip, neuer Personalausweis, Neuer PA, elektronischer Personalausweis, neu, entsperren, PA, Elektronisch, Aufhebung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de