elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung nachträglich

    Online-Ausweisfunktion nachträglich aktivieren

    Wenn Sie Ihre Online-Ausweisfunktion nachträglich aktivieren möchten, dann können Sie dies online oder bei der Personalausweisbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Seit 15.07.2017 wird der Personalausweis standardmäßig mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (auch eID-Funktion genannt) an Personen ab 16 Jahren ausgegeben; eID-Karten können seit 01.01.2021 Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums ab 16 Jahren mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis erhalten. Um sich online bei Unternehmen und Behörden ausweisen zu können, ist eine aktivierte eID-Funktion und die PIN notwendig.

    Falls die eigene PIN gesetzt, aber vergessen oder der PIN-Brief verlegt wurde oder die Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert ist, können Sie entweder

    • den elektronischen PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst nutzen (siehe unter "Verfahrensablauf"") oder
    • sich an Ihre Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde wenden.

    Mithilfe des PIN-Rücksetzdienstes können Inhaber eines Personalausweises oder einer eID-Karte, die eine Meldeadresse in Deutschland haben, die PIN ihres Online-Ausweises selbst zurücksetzen. Inhaber eines Personalausweises mit deutscher Meldeadresse können zudem den Online-Ausweis selbst aktivieren. Da eID-Karten stets erst ab 16 Jahren mit eigeschaltetem Online-Ausweis beantragt werden können, gibt es diesen Aktivierungsdienst nur für den Personalausweis, den auch noch nicht ausweispflichtige Personen, allerdings ohne aktivierten Online-Ausweis, besitzen können oder der ggf. vor dem 15.07.2017 aufgrund der damaligen Wahlmöglichkeit mit deaktivierter eID-Funktion ausgegeben wurde.

    Ein Besuch in der Personalausweisbehörde ist damit nicht mehr erforderlich.

    Online-Dienst

    Online-Auweisfunktion aktivieren oder PIN-Rücksetzbrief bestellen

    ID: L100038_213547469

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie gegebenenfalls sich an Ihre Personalausweisbehörde.

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Personalausweisbehörde.

    Ansprechpartner

    Für Pölzig wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis

    Voraussetzungen

    • Für die beantragende Person gelten folgende Voraussetzungen:

    • Sie sind Inhaber eines Personalausweises oder einer eID-Karte.
    • bei Nutzung des PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes:
      • Sie haben eine aktuelle Meldeadresse in Deutschland.
      • Sie benötigen ein geeignetes Smartphone oder Lesegerät.
      • AusweisApp2 muss installiert werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können den PIN-Rücksetzbrief online beantragen. Dieser Brief enthält eine neue PIN für den Online-Ausweis, einen Aktivierungscode und einen QR-Code für die automatische Aktivierung..

    Sie nehmen den Brief per "POSTIDENT"-Zustellung persönlich entgegen oder holen ihn innerhalb von sieben Werktagen in der Postfiliale ab. In beiden Fällen weisen Sie sich mit einem amtlichen und gültigen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) aus. Der Brief wird sodann aus Sicherheitsgründen auf dem Postweg als "Einschreiben eigenhändig" an die im Chip des Personalausweises oder der eID-Karte gespeicherte Meldeadresse in Deutschland zugestellt.

    Sie können sich auch an die Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde wenden.

    Bearbeitungsdauer

    Zustellung des PIN-Rücksetzbriefes per "POSTIDENT" an die deutsche Meldeadresse. Das dauert bis zu sieben Werktage.

    Kosten

    Sie können kostenlos Ihre PIN zurücksetzen oder die Online-Ausweisfunktion aktivieren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bemerkungen

    Der PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst stellt ein zusätzliches Angebot dar; die Möglichkeit, den Online-Ausweis in der Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde aktivieren oder dort eine neue PIN setzen zu lassen, besteht fort.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 06.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2023

    Stichwörter

    Perso, Ausweischip, neu, Anschaltung, Personaldokument, aktivieren, Erstbenutzung, nPA, Start, PA, Aktivierung, Nachgang, Nachhinein, Personalausweis, Chip, neuer Personalausweis, Starten, nachträglich, Elektronisch, Neuer PA, später, Ausweis, ePA, elektronischer Personalausweis, Ausweis-Chip, Online-Ausweisfunktion, Identitätsnachweis, Pass

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de