elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung erstmalig

    elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung erstmalig

    Sie wollen den Online-Ausweis Ihres Personalausweises aktivieren lassen? Sie können kostenlos Ihre PIN zurücksetzen oder die Online-Ausweisfunktion aktivieren. Dies können Sie bei Ihrer Personalausweisbehörde oder online vornehmen.

    Beschreibung

    Seit 15.07.2017 wird der Personalausweis standardmäßig mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (auch eID-Funktion genannt) an Personen ab 16 Jahren ausgegeben; eID-Karten können seit 01.01.2021 Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums ab 16 Jahren mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis erhalten. Um sich online bei Unternehmen und Behörden ausweisen zu können, ist eine aktivierte eID-Funktion und die PIN notwendig.

    Falls die eigene PIN gesetzt, aber vergessen oder der PIN-Brief verlegt wurde oder die Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert ist, können Sie entweder

    • den elektronischen PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst (aktuell noch in einer ersten Beta-Version) nutzen oder
    • sich an Ihre Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde wenden.

    Mithilfe des PIN-Rücksetzsdienstes können Inhaber eines Personalausweises oder einer eID-Karte, die eine Meldeadresse in Deutschland haben, die PIN ihres Online-Ausweises selbst zurücksetzen. Inhaber eines Personalausweises mit deutscher Meldeadresse können zudem den Online-Ausweis selbst aktivieren. Da eID-Karten stets erst ab 16 Jahren mit eigeschaltetem Online-Ausweis beantragt werden können, gibt es diesen Aktivierungsdienst nur für den Personalausweis, den auch noch nicht ausweispflichtige Personen, allerdings ohne aktivierten Online-Ausweis, besitzen können oder der ggf. vor dem 15.07.2017 aufgrund der damaligen Wahlmöglichkeit mit deaktivierter eID-Funktion ausgegeben wurde. 

    Online-Dienst

    Online-Auweisfunktion aktivieren oder PIN-Rücksetzbrief bestellen

    ID: L100038_213547469

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Personalausweisbehörde.

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Personalausweisbehörde.

    Ansprechpartner

    Für Großneuhausen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis

    Formulare

    Persönliches Erscheinen: ja (Vertretung nicht möglich)

    Online-Verfahren:  möglich

    Schriftform: nein

    Formulare: nein

    Voraussetzungen

    Für die beantragende Person gelten folgende Voraussetzungen:

    • Sie sind Inhaber eines Personalausweises oder einer eID-Karte.
    • bei Nutzung des PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes:
      • haben eine aktuelle Meldeadresse in Deutschland.
      • Sie benötigen ein geeignetes Smartphone oder Lesegerät.
      • AusweisApp2 muss installiert werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können den PIN-Rücksetzbrief online beantragen.

    Sie nehmen den Brief per "POSTIDENT"-Zustellung persönlich entgegen oder holen ihn innerhalb von sieben Werktagen in der Postfiliale ab. In beiden Fällen weisen Sie sich mit einem amtlichen und gültigen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) aus. Der Brief wird sodann aus Sicherheitsgründen auf dem Postweg als "Einschreiben eigenhändig" an die im Chip des Personalausweises oder der eID-Karte gespeicherte Meldeadresse in Deutschland zugestellt.

    Sie können sich auch an die Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde wenden.

    Bearbeitungsdauer

    Zustellung des PIN-Rücksetzbriefes per "POSTIDENT" an die deutsche Meldeadresse. Das dauert bis zu sieben Werktage.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 01.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2023

    Stichwörter

    Identitätsnachweis, Perso, Ausweis, neu, elektronischer Personalausweis, Anschaltung, erstmalig, Starten, Personalausweis, Start, Erstbenutzung, neuer Personalausweis, Personaldokument, ePA, nPA, PA, Pass, Ausweis-Chip, erstmals, Ausweischip, Online-Ausweisfunktion, Aktivierung, Elektronisch, Neuer PA, Chip, aktivieren

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de