Beantragen einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen eines Abschiebungsverbotes
Sie können eine Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels wegen Abschiebeverbots beantragen.
Beschreibung
Ihr Aufenthaltstitel wurde für mindestens ein Jahr erteilt. Er kann verlängert werden, wenn das Abschiebungsverbot und die weiteren Erteilungsvoraussetzungen vorliegen.
Sie müssen dringend darauf achten, vor Ablauf der Geltungsdauer Ihres Aufenthaltstitels einen Antrag auf Verlängerung bzw. Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels (beispielsweise einer Niederlassungserlaubnis) zu stellen.
Wird der Antrag rechtzeitig, das heißt vor Ablauf der Befristung gestellt, gilt der weitere Aufenthalt bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde mit allen sich daran anschließenden Wirkungen (zum Beispiel der Berechtigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit) als erlaubt. Eine verspätete Antragstellung (nach Ende der im Aufenthaltstitel genannten Befristung) kann erhebliche Rechtsnachteile zur Folge haben.
zuständige Stelle
Die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.
Zuständigkeit
Die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Suhl - Sachgebiet Sonstige soziale Aufgaben / Ausländerbehörde
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2
Gebühren: ja
Parkplatz:
Anzahl: 53
Gebühren: ja
Neues Rathaus
Bus: k.A.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0368174 3004(Sachgebietsleiter Sonstige soziale Aufgaben)
Telefon Festnetz: 0368174 2886(ltd. SB Schwerbehindertenrecht)
Telefon Festnetz: 0368174 2808(ltd. SB Wohngeld)
Telefon Festnetz: 0368174 2909(SB Vollzug Asylbewerberleistungsgesetz)
Telefon Festnetz: 0368174 2908(SB Ausländerwesen)
Telefon Festnetz: 0368174 2840(SB Ausländerwesen)
Telefon Festnetz: 0368174 2885(kommunale Integrationskoordinatorin)
Telefon Festnetz: 03681 743004(Aussiedler-/ Spätaussiedlerangelegenheiten)
Telefon Festnetz: 03681 742840(Vertriebenenangelegenheiten)
Formulare
Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 81 Abs. 1 AufenthG
Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 81 Abs. 1 AufenthG mit Stellungnahme der Meldebehörde
Weitere Informationen
Ausländerbehörde
Online-Anträge der Ausländerbehörde
Auslaenderbehoerde@stadtsuhl.de
- Erteilung Aufenthaltstitel
- Einen Aufenthaltstitel benötigt jeder Ausländer der sich dauerhaft in Deutschland aufhält.
- Die Aufenthaltstitel unterteilen sich in Aufenthaltserlaubnis (befristet) und Niederlassungserlaubnis (unbefristet).
- Für den Erhalt eines Aufenthaltstitels muss ein Antrag bei der Ausländerbehörde gestellt werden. Für diesen Antrag wird benötigt:
- 1 Lichtbild
- Krankenversicherungsnachweis (Mitgliedsbescheinigung der Krankenversicherung)
- Arbeitsvertrag / ALG II Bescheid / Sozialhilfebescheid
- Verdienstbescheinigung der letzten 3 Monate
- Mietvertrag
- Verpflichtungserklärung
- Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist Voraussetzung für eine Einladung ausländischer Bürger zum touristischen Aufenthalt in Deutschland
- Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung muss ein Antrag bei der Ausländerbehörde gestellt werden. Für diesen Antrag wird benötigt:
- Angaben zu Ihrem Gast - Passkopie
- Ihr Personalausweis oder Reisepass
- 29 Euro Gebühr gem. § 47 Abs. 12 AufenthV
- Mietvertrag
- Einkommensnachweise (Lohnzettel der letzten 3 Monate/ BWA's/ Einkommensteuerbescheide)
- Arbeitsvertrag
- ggf. ist eine Hinterlegung einer Kaution/Bankbürgschaft/Sperrung eines Sparbuches in der Höhe von 1.500 Euro pro Person notwendig
- Bei einem geplanten Daueraufenthalt sind zusätzlich folgende Unterlagen mitzubringen:
- aktuelle Schufa Auskunft
- ausgefüllter Fragebogen zum Familiennachzug (Nur bei FNZ im Aufnahmeprogramm)
- Nachweis der Familienangehörigkeit (Nur bei FNZ im Aufnahmeprogramm)
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Verlängerung
- aktuelles biometrische Passfoto
- bisheriger Aufenthaltstitel
Weitere Unterlagen sind abhängig vom Sachverhalt und können bei Ihrem Ansprechpartner erfragt werden.
Formulare
Erhalten Sie von Ihrer örtlich zuständigen Ausländerbehörde
Onlineverfahren vereinzelt möglich
Persönliches Erscheinen erforderlich: ja
Voraussetzungen
- Der Aufenthaltstitel wird verlängert, wenn die Voraussetzungen, die bei der erstmaligen Erteilung vorliegen müssen, weiterhin vorliegen.
- Vorliegen eines Antrages auf Verlängerung.
- Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen.
- Ein Widerruf der Feststellung der Abschiebeverbote durch das Bundesamt liegt nicht vor.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde kann Klage beim im Bescheid genannten Gericht erhoben werden.
Verfahrensablauf
Die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels müssen Sie in der Regel persönlich bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde beantragen.
Vereinbaren Sie mit der örtlich zuständigen Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin. Sie können sich dazu auch auf der jeweiligen Website der Ausländerbehörde über den Ablauf der Beantragung informieren und welche Unterlagen Sie in welcher Form vorlegen müssen.
Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, beauftragt die Ausländerbehörde die Bundesdruckerei, den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) in Form einer Scheckkarte mit neuem Gültigkeitsdatum herzustellen.
Hinsichtlich der Dauer des Verfahrens bis zur Aushändigung des Aufenthaltstitels informieren Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde.
Fristen
Beantragen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde. Erkundigen Sie sich dazu bei ihrer zuständigen Ausländerbehörde.
Klagefrist: 1 Monat
Bearbeitungsdauer
Ihnen wird in der Regel bei der Antragstellung auf Verlängerung von der zuständigen Ausländerbehörde die Dauer des Verfahrens mitgeteilt (etwa 6 bis 8 Wochen).
Hinweis: Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt.
Kosten
Gebührenbefreiung bei Bezug von Sozialleistungen
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: Gebühr 93.0 EUR
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Minderjährige: Gebühr 46.5 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach fünf Jahren auf Antrag und bei Vorliegen der Voraussetzungen möglich.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV) am 17.03.2023