Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen

    Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen beantragen

    Wie beantrage ich eine Aufenthaltserlaubnis für einen zeitlich begrenzten Aufenthalt bei Vorliegen dringender humanitärer oder persönlicher Gründe oder erheblicher öffentlicher Interessen?

    Beschreibung

    Sie streben einen zeitlich begrenzten Aufenthalt in Deutschland an, beispielsweise zur vorübergehenden Betreuung eines schwer kranken Familienangehörigen, zur Vornahme einer dringend gebotenen ärztlichen Behandlung oder des Abschlusses einer Berufsausbildung. Sie halten sich in Deutschland auf und sind nicht ausreisepflichtig.

    Dann kann Ihnen durch die Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, solange dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche öffentliche Interessen Ihre vorübergehende weitere Anwesenheit im Bundesgebiet erfordern.

    Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt Sie nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Diese kann auf Antrag durch die Ausländerbehörde erlaubt werden.

    Ihnen gegenüber kann eine Wohnsitzauflage erlassen werden.

    Sie haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

    Ein Familiennachzug ist ausgeschlossen.

    Sie haben keinen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Sie können nur im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme zugelassen werden.

    zuständige Stelle

    Die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.

    Zuständigkeit

    Die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Suhl - Sachgebiet Sonstige soziale Aufgaben / Ausländerbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-König-Straße 42

    98527 Suhl

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 2
    Gebühren: ja


    Parkplatz:
    Anzahl: 53
    Gebühren: ja

    Neues Rathaus

    Bus: k.A.

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis : 1. Samstag im Monat 09:00 - 12:00 Uhr (Bürgeramt)

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0368174 3004(Sachgebietsleiter Sonstige soziale Aufgaben)

    Telefon Festnetz: 0368174 2886(ltd. SB Schwerbehindertenrecht)

    Telefon Festnetz: 0368174 2808(ltd. SB Wohngeld)

    Telefon Festnetz: 0368174 2909(SB Vollzug Asylbewerberleistungsgesetz)

    Telefon Festnetz: 0368174 2908(SB Ausländerwesen)

    Telefon Festnetz: 0368174 2840(SB Ausländerwesen)

    Telefon Festnetz: 0368174 2885(kommunale Integrationskoordinatorin)

    Telefon Festnetz: 03681 743004(Aussiedler-/ Spätaussiedlerangelegenheiten)

    Telefon Festnetz: 03681 742840(Vertriebenenangelegenheiten)

    Formulare

    Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 81 Abs. 1 AufenthG
    Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 81 Abs. 1 AufenthG mit Stellungnahme der Meldebehörde

    Weitere Informationen

    Ausländerbehörde

    Online-Anträge der Ausländerbehörde

    Auslaenderbehoerde@stadtsuhl.de

    • Erteilung Aufenthaltstitel
      • Einen Aufenthaltstitel benötigt jeder Ausländer der sich dauerhaft in Deutschland aufhält.
      • Die Aufenthaltstitel unterteilen sich in Aufenthaltserlaubnis (befristet) und Niederlassungserlaubnis (unbefristet).
      • Für den Erhalt eines Aufenthaltstitels muss ein Antrag bei der Ausländerbehörde gestellt werden. Für diesen Antrag wird benötigt:
        • 1 Lichtbild
        • Krankenversicherungsnachweis (Mitgliedsbescheinigung der Krankenversicherung)
        • Arbeitsvertrag / ALG II Bescheid / Sozialhilfebescheid
        • Verdienstbescheinigung der letzten 3 Monate
        • Mietvertrag
    • Verpflichtungserklärung
      • Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist Voraussetzung für eine Einladung ausländischer Bürger zum touristischen Aufenthalt in Deutschland
      • Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung muss ein Antrag bei der Ausländerbehörde gestellt werden. Für diesen Antrag wird benötigt:
        • Angaben zu Ihrem Gast - Passkopie
        • Ihr Personalausweis oder Reisepass
        • 29 Euro Gebühr gem. § 47 Abs. 12 AufenthV
        • Mietvertrag
        • Einkommensnachweise (Lohnzettel der letzten 3 Monate/ BWA's/ Einkommensteuerbescheide)
        • Arbeitsvertrag
        • ggf. ist eine Hinterlegung einer Kaution/Bankbürgschaft/Sperrung eines Sparbuches in der Höhe von 1.500 Euro pro Person notwendig
      • Bei einem geplanten Daueraufenthalt sind zusätzlich folgende Unterlagen mitzubringen:
        • aktuelle Schufa Auskunft
        • ausgefüllter Fragebogen zum Familiennachzug (Nur bei FNZ im Aufnahmeprogramm)
        • Nachweis der Familienangehörigkeit (Nur bei FNZ im Aufnahmeprogramm)

    Version

    Technisch erstellt am 26.02.2007 (von: Erik Bartholome)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Walther, Laura)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrisches Foto
    • Nachweise der Identität, wenn vorhanden zum Beispiel Pass, ID Card, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde; Staatsangehörigkeitsausweis
    • Gegegbenenfalls Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot
    • Nachweis über Ihre Krankenversicherung
    • Mietvertrag

    Formulare

    Erhalten Sie von Ihrer örtlich zuständigen Ausländerbehörde

    Onlineverfahren vereinzelt möglich

    Persönliches Erscheinen erforderlich: ja

    Voraussetzungen

    • Vorliegen eines Antrages auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
    • Der Antragsteller ist nicht vollziehbar ausreisepflichtig.
    • Dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche öffentliche Interessen müssen die vorübergehende Anwesenheit im Bundesgebiet erfordern (Begründung)
    • Erfüllung der allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen (unter anderem Sicherung des Lebensunterhalts)
    • Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen (kein Ausweisungsinteresse, keine Einreise- und Aufenthaltsverbot)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde kann Klage vor dem im Bescheid genannten Gericht erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    Ihre Aufenthaltserlaubnis müssen Sie in der Regel persönlich beantragen.

    • Vereinbaren Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin. Sie können sich dazu auch auf der jeweiligen Website der Ausländerbörde über den Ablauf der Beantragung informieren und welche Unterlagen Sie in welcher Form vorlegen müssen.
    • Während Ihres Termins werden Ihre Fingerabdrücke genommen.

    Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, beauftragt die Ausländerbehörde die Bundesdruckerei, den elektronischen Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte herzustellen.

    Hinsichtlich der Dauer des Verfahrens bis zur Aushändigung der Aufenthaltserlaubnis informieren Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde.

    Fristen

    Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis:

    • längstens 6 Monate, wenn Sie sich noch nicht seit mindestens 18 Monaten (ununterbrochen) rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben
    • bis zu drei Jahren, wenn Sie sich bereits länger als 18 Monate rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben
    • Klagefrist 1 Monat

    Bearbeitungsdauer

    Ihnen wird in der Regel bei der Antragstellung auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von der zuständigen Ausländerbehörde die Dauer des Verfahrens mitgeteilt (etwa 6 bis 8 Wochen).

    Hinweis: Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt.

    Kosten

    Gebührenbefreiung bei Bezug von Sozialleistungen

    Gebühr für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis: Gebühr 100.0 EUR

    Gebühr für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis bei Minderjährigen: Gebühr 50.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV) am 17.03.2023

    Version

    Technisch erstellt am 06.07.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 29.03.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)