Hundehaltung Abmeldung

    Hundehaltung abmelden

    Die Abmeldung eines Hundes ist der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.

    Beschreibung

    Die Abmeldung eines Hundes bei der zuständigen Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde ist erforderlich:

    • bei Umzug des Hundehalters an einen anderen Ort außerhalb Thüringens,
    • bei Weitergabe/Abgabe des Hundes,
    • bei Verlust des Hundes,
    • bei Tod des Hundes.

    Die Anzeige hat unverzüglich nach Eintritt des anzeigepflichtigen Ereignisses zu erfolgen.

    Online-Dienst

    Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung von Hunden

    ID: L100038_218054223

    Beschreibung

    In diesem Onlineantrag können Sie: - den Beginn der Haltung eines Hundes anzeigen, - die Beendigung der Hundehaltung (z. B. durch Weggabe des Hundes oder Tod des Hundes) mitteilen, - Änderungen in Ihren persönlichen Daten (z. B. aufgrund eines Umzuges oder einer Namensänderung) mitteilen, - Eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung beantragen oder eine Änderung steuerlich relevanter Angaben mitteilen, - einen Ersatz für eine verlorene Hundesteuermarke beantragen und - eine Ausnahme vom Leinenzwang beantragen. Als Halter:in eines Hundes sind Sie verpflichtet, der Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde, in der Sie wohnhaft sind, die Haltung Ihres Hundes anzuzeigen. Beachten Sie bitte, dass Sie gemäß § 2 Abs. 4 des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG) den Hund auf eigene Kosten dauerhaft und unverwechselbar mit einem fälschungssicheren elektronisch lesbaren Transponder nach ISO-Standard (Mikrochip) durch einen:e Tierarzt:in kennzeichen lassen müssen. Ebenfalls ist nach § 2 Abs. 5 ThürTierGefG der Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung nachzuweisen. Die Thüringer Verordnung über die Art und Weise der Kennzeichnung von Hunden und über die Verwendung der Daten von Haltern von Hunden (Thüringer Chippflichtverordnung - ThürChipVO-) enthält weitere Vorgaben, welche Daten der Behörde mitzuteilen sind. Wer einen Hund hält, ist gemäß der örtlichen Hundesteuersatzung steuerpflichtig. Hier sind auch die jeweiligen Mitteilungspflichten an die Hundehaltenden begründet.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Abmeldung des Hundes müssen Sie bei der Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde vornehmen, in der der Hund angemeldet ist.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllende Gemeinde, in der Ihr Hund angemeldet ist.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Bad Köstritz - Amt für Steuern und Liegenschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Schütz-Straße 4

    07586 Bad Köstritz

    Parkplätze

    • Parkplatz: Heinrich-Schütz-Straße und im Innenhof
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Heinrich-Schütz-Haus
      Linien:
      • Bus: Linie 203 Richtung Eisenberg
      • Bus: RVG Gera/Land
    • Haltestelle: Julius-Sturm-Platz
      Linien:
      • Bus: Linie 204 Richtung Hermsdorf
      • Bus: RVG Gera/Land
    • Haltestelle: Am Schloßpark
      Linien:
      • Bus: RVG Gera/Land
      • Bus: Linie 203 und 204 Richtung Gera
    • Haltestelle: Bad Köstritz
      Linie:
      • Regionalbahn: Gera-Leipzig (1 km von Stvw.entfernt)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Freitag geschlossen Hinweis: außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036605 881-15

    Fax: 036605 881-16

    E-Mail: susann.puschendorf@stadt-bad-koestritz.de

    Kontaktperson

    Bankverbindung

    Stadtkasse Bad Köstritz

    Empfänger: Stadtkasse Bad Köstritz

    IBAN: DE40 8305 0000 0000 2303 24

    Bankinstitut: Sparkasse Gera-Greiz

    Formulare

    Weitere Informationen

    Behindertentoilette vorhanden

    Version

    Technisch geändert am 20.02.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Der Grund der Abmeldung eines Hundes ist durch entsprechende Nachweise zu belegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Abmeldung des Hundes müssen Sie bei der Gemeinde, Verwal-tungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde vornehmen, in der der Hund angemeldet ist.
    Die Abmeldung hat unverzüglich zu erfolgen. 
    Zu Fragen des Ablaufs setzen Sie sich mit der zuständigen Kommune in Verbindung.

    Fristen

    Die Abmeldung eines Hundes hat unverzüglich zu erfolgen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Bei Abmeldung des Hundes werden die gespeicherten Daten durch die bisher zuständige Behörde gelöscht, sofern die Daten nicht mehr für die Aufgabenerfüllung benötigt werden.
    • Bei einem Umzug innerhalb Thüringens ist eine Anmeldung bei der zukünftig örtlich zuständigen Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde erforderlich; mit Ihrer Zustimmung können bei der bisher zuständigen Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde die notwendigen Daten abgefordert werden.

    Unterstützende Institutionen

    Die örtlich zuständige Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft beziehungsweise erfüllende Gemeinde.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 17.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2023

    Stichwörter

    Tod des Hundes, Hundehaltung, Abmeldung, Hundeabmeldung, Wegzug, Abgabe, Weitergabe, Hund abmelden, Umzug

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de