Hundehaltung AbmeldungOnline erledigen

    Hundehaltung abmelden

    Die Abmeldung eines Hundes ist der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.

    Beschreibung

    Die Abmeldung eines Hundes bei der zuständigen Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde ist erforderlich:

    • bei Umzug des Hundehalters an einen anderen Ort außerhalb Thüringens,
    • bei Weitergabe/Abgabe des Hundes,
    • bei Verlust des Hundes,
    • bei Tod des Hundes.

    Die Anzeige hat unverzüglich nach Eintritt des anzeigepflichtigen Ereignisses zu erfolgen.

    Online-Dienst

    Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung von Hunden

    ID: L100038_218332607

    Beschreibung

    In diesem Onlineantrag können Sie: - den Beginn der Haltung eines Hundes anzeigen, - die Beendigung der Hundehaltung (z. B. durch Weggabe des Hundes oder Tod des Hundes) mitteilen, - Änderungen in Ihren persönlichen Daten (z. B. aufgrund eines Umzuges oder einer Namensänderung) mitteilen, - Eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung beantragen oder eine Änderung steuerlich relevanter Angaben mitteilen, - einen Ersatz für eine verlorene Hundesteuermarke beantragen. Als Halter:in eines Hundes sind Sie verpflichtet, der Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde, in der Sie wohnhaft sind, die Haltung Ihres Hundes anzuzeigen. Beachten Sie bitte, dass Sie gemäß § 2 Abs. 4 des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG) den Hund auf eigene Kosten dauerhaft und unverwechselbar mit einem fälschungssicheren elektronisch lesbaren Transponder nach ISO-Standard (Mikrochip) durch einen:e Tierarzt:in kennzeichen lassen müssen. Ebenfalls ist nach § 2 Abs. 5 ThürTierGefG der Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung nachzuweisen. Die Thüringer Verordnung über die Art und Weise der Kennzeichnung von Hunden und über die Verwendung der Daten von Haltern von Hunden (Thüringer Chippflichtverordnung - ThürChipVO-) enthält weitere Vorgaben, welche Daten der Behörde mitzuteilen sind. Wer einen Hund hält, ist gemäß der örtlichen Hundesteuersatzung steuerpflichtig. Hier sind auch die jeweiligen Mitteilungspflichten an die Hundehaltenden begründet.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Abmeldung des Hundes müssen Sie bei der Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde vornehmen, in der der Hund angemeldet ist.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllende Gemeinde, in der Ihr Hund angemeldet ist.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Rudolstadt - Sachgebiet Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 7

    07407 Rudolstadt

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Markt
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Markt, Ratsgasse und Töpfergasse
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Breitscheidstraße 133
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    * Dienstag 9:00 - 16:00 Uhr * Mittwoch 9:00 - 12:00 Uhr * Donnerstag 9:00 - 18:00 Uhr * Freitag 9:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03672 48648-214 bis 216

    Telefon Festnetz: 03672 486-214 bis 216

    E-Mail: steuern@rudolstadt.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Rudolstadt

    Empfänger: Stadt Rudolstadt

    IBAN: DE48 8309 4454 0303 0130 31

    BIC: GENODEF1RUJ

    Bankinstitut: Volksbank Gera-Jena-Rudolstadt e.G.

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer/-innen melden sich bitte im Bürgerservice.

    Stichwörter

    Steueramt

    Version

    Technisch geändert am 20.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Der Grund der Abmeldung eines Hundes ist durch entsprechende Nachweise zu belegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Abmeldung des Hundes müssen Sie bei der Gemeinde, Verwal-tungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde vornehmen, in der der Hund angemeldet ist.
    Die Abmeldung hat unverzüglich zu erfolgen. 
    Zu Fragen des Ablaufs setzen Sie sich mit der zuständigen Kommune in Verbindung.

    Fristen

    Die Abmeldung eines Hundes hat unverzüglich zu erfolgen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Bei Abmeldung des Hundes werden die gespeicherten Daten durch die bisher zuständige Behörde gelöscht, sofern die Daten nicht mehr für die Aufgabenerfüllung benötigt werden.
    • Bei einem Umzug innerhalb Thüringens ist eine Anmeldung bei der zukünftig örtlich zuständigen Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde erforderlich; mit Ihrer Zustimmung können bei der bisher zuständigen Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde die notwendigen Daten abgefordert werden.

    Unterstützende Institutionen

    Die örtlich zuständige Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft beziehungsweise erfüllende Gemeinde.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 17.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2023

    Stichwörter

    Wegzug, Abgabe, Tod des Hundes, Umzug, Abmeldung, Hundehaltung, Weitergabe, Hundeabmeldung, Hund abmelden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English