Hundehaltung abmelden
Die Abmeldung eines Hundes ist der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.
Beschreibung
Die Abmeldung eines Hundes bei der zuständigen Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde ist erforderlich:
- bei Umzug des Hundehalters an einen anderen Ort außerhalb Thüringens,
- bei Weitergabe/Abgabe des Hundes,
- bei Verlust des Hundes,
- bei Tod des Hundes.
Die Anzeige hat unverzüglich nach Eintritt des anzeigepflichtigen Ereignisses zu erfolgen.
Online-Dienst
Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung von Hunden
Beschreibung
Online erledigen
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zuständige Stelle
Die Abmeldung des Hundes müssen Sie bei der Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde vornehmen, in der der Hund angemeldet ist.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllende Gemeinde, in der Ihr Hund angemeldet ist.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Mühlhausen/Thüringen - FD Stadtkasse/ Steuern
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1243
99962 Mühlhausen/Thüringen
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: nach Vereinbarung Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Gesonderte Termine während der Dienstzeiten sind nach Vereinbarung möglich. Hinweis: Neben den einheitlichen Öffnungszeiten gelten für Stadtbibliothek und Bürgerbüro gesonderte Sprechzeiten.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03601 452-225
Fax: 03601 452-223
Formulare
Hundesteuer-Abmeldung - (Thüringen)
erforderliche Unterlagen
Der Grund der Abmeldung eines Hundes ist durch entsprechende Nachweise zu belegen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Abmeldung des Hundes müssen Sie bei der Gemeinde, Verwal-tungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde vornehmen, in der der Hund angemeldet ist.
Die Abmeldung hat unverzüglich zu erfolgen.
Zu Fragen des Ablaufs setzen Sie sich mit der zuständigen Kommune in Verbindung.
Fristen
Die Abmeldung eines Hundes hat unverzüglich zu erfolgen.
Hinweise (Besonderheiten)
- Bei Abmeldung des Hundes werden die gespeicherten Daten durch die bisher zuständige Behörde gelöscht, sofern die Daten nicht mehr für die Aufgabenerfüllung benötigt werden.
- Bei einem Umzug innerhalb Thüringens ist eine Anmeldung bei der zukünftig örtlich zuständigen Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde erforderlich; mit Ihrer Zustimmung können bei der bisher zuständigen Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde die notwendigen Daten abgefordert werden.
Unterstützende Institutionen
Die örtlich zuständige Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft beziehungsweise erfüllende Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 17.04.2023