Feuerbestattungsanlagen Inbetriebnahme anzeigen
Sie wollen ein Krematorium betreiben? Dann müssen Sie die Anlage vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.
Beschreibung
Als Betreiber einer Anlage zur Feuerbestattung haben Sie diese der zuständigen Behörde spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme anzuzeigen. Die zuständige Behörde prüft die Anzeige und erfasst die Anlage in ihrem Anlagenkataster.
zuständige Stelle
Zuständige Behörden sind die Immissionsschutzbehörden der Länder.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit befindet sich bei den Landratsämern, kreisfreien Städten oder dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN).
Ansprechpartner
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt - Sachgebiet Abfallwirtschaft, Immissionsschutz, Chemikalienrecht
Adresse
Postanschrift
Schloßstraße 24
07318 Saalfeld/Saale
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Zufahrt über Caspar-Schulte-Straße
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Zufahrt über Caspar-Schulte-Straße
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03672 823-834
Fax: 03671 823-370
E-Mail: abfallueberwachung@kreis-slf.de
E-Mail: immissionsschutz@kreis-slf.de
E-Mail: umweltamt@kreis-slf.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- schriftliche Anzeige
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Diese Verwaltungsleistung stellt kein Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.
Verfahrensablauf
Die Anzeige ist schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Fristen
Der Betreiber hat spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme die Anlage bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz am 14.06.2022
Stichwörter
Feuerbestattung, 27 BImSchV, Krematorium