Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung
Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde.
Beschreibung
Seit dem 1. Oktober 2017 werden in Deutschland für Personen gleichen Geschlechts keine Lebenspartnerschaften neu begründet.
Auf der Grundlage eines Lebenspartnerschaftseintrages stellt der Standesbeamte auf Antrag aber weiterhin eine Lebenspartnerschaftsurkunde aus.
Online-Dienst
Anforderung einer Urkunde aus dem Lebenspartnerschaftsregister § 62 Personenstandsgesetz
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Das Standesamt, welches das Lebenspartnerschaftsregister mit dem Lebenspartnerschaftseintrag führt.
Zuständigkeit
An das Standesamt, welches das Lebenspartnerschaftsregister mit dem Lebenspartnerschaftseintrag führt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Schmölln - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze (gebührenfrei)
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplätze (gebührenfrei)
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Markt
Linie:- Bus: Stadtlinie R
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag geschlossen Hinweis: sowie nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Stadtverwaltung Schmölln
Empfänger: Stadtverwaltung Schmölln
IBAN: DE48 8305 0200 1301 0039 60
BIC: HELADEF1ALT
Bankinstitut: Sparkasse Altenburger Land
Stadtverwaltung Schmölln
Empfänger: Stadtverwaltung Schmölln
IBAN: DE91 8306 5408 0000 0630 10
BIC: GENODEF1SLR
Bankinstitut: VR-Bank Altenburger Land eG
Gemeinde Dobitschen (als erfüllende Gemeinde)
Empfänger: Gemeinde Dobitschen (als erfüllende Gemeinde)
IBAN: DE34 8305 0200 1314 0000 78
BIC: HELADEF1ALT
Bankinstitut: Sparkasse Altenburger Land
erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie in der Regel:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich elektronisch authentifizieren)
- bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
- für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde oder eines beglaubigten Registerausdrucks kostet pro Urkunde 10 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 11.07.2022
Stichwörter
Heirat, Standesamt, Lebenspartnerschaft, Gleichgeschlechtliche Ehe, Lebenspartnerschaftsurkunde ausstellen, Trauung, Hochzeit, Personenstandsurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung, Urkunde, Lebenspartner