Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung
Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde.
Beschreibung
Seit dem 1. Oktober 2017 werden in Deutschland für Personen gleichen Geschlechts keine Lebenspartnerschaften neu begründet.
Auf der Grundlage eines Lebenspartnerschaftseintrages stellt der Standesbeamte auf Antrag aber weiterhin eine Lebenspartnerschaftsurkunde aus.
Online-Dienst
Anforderung einer Urkunde aus dem Lebenspartnerschaftsregister § 62 Personenstandsgesetz
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Das Standesamt, welches das Lebenspartnerschaftsregister mit dem Lebenspartnerschaftseintrag führt.
Zuständigkeit
An das Standesamt, welches das Lebenspartnerschaftsregister mit dem Lebenspartnerschaftseintrag führt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Apolda - Personenstandswesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Schloßparkplatz
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Und nach Vereinbarung.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03644 650441(Fr. Müller)
Fax: 03644 650449
Telefon Festnetz: 03644 650440(Frau Müller-Bergner)
Telefon Festnetz: 03644 650444(Frau Kunze)
Telefon Festnetz: 03644 650443(Frau Dedekind)
E-Mail: standesamt@apolda.de
Kontaktperson
Frau Marika Müller-Bergner (Standesbeamtin)
Telefon Festnetz: +49 3644 650440
E-Mail: standesamt@apolda.de
Frau Margit Kunze (Abteilungsleiterin Bürgerservice)
Telefon Festnetz: +49 3644 650444
E-Mail: standesamt@apolda.de
Frau Sandra Dedekind (Standesbeamtin)
Telefon Festnetz: +49 3644 650443
E-Mail: standesamt@apolda.de
Frau Jana Müller (Sachbearbeiterin Sportangelegenheiten / Standesamt)
Telefon Festnetz: +49 3644 650441
E-Mail: sport@apolda.de
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldlose Zahlung, Bargeldzahlung
erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie in der Regel:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich elektronisch authentifizieren)
- bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
- für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde oder eines beglaubigten Registerausdrucks kostet pro Urkunde 10 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 11.07.2022
Stichwörter
Lebenspartnerschaftsurkunde ausstellen, Lebenspartnerschaft, Trauung, Gleichgeschlechtliche Ehe, Personenstandsurkunde, Urkunde, Hochzeit, Heirat, Lebenspartner, Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung, Standesamt