Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung

    Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung

    Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde.

    Beschreibung

    Seit dem 1. Oktober 2017 werden in Deutschland für Personen gleichen Geschlechts keine Lebenspartnerschaften neu begründet.

    Auf der Grundlage eines Lebenspartnerschaftseintrages stellt der Standesbeamte auf Antrag  aber weiterhin eine Lebenspartnerschaftsurkunde aus.

    Online-Dienst

    Anforderung einer Urkunde aus dem Lebenspartnerschaftsregister § 62 Personenstandsgesetz

    ID: L100038_214078833

    Beschreibung

    Auf Wunsch kann über die Tatsache der Begründung einer Lebenspartnerschaft eine Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden. Einsicht in das Lebenspartnerschaftsregister, die Erteilung von Auskünften sowie die Ausstellung von Personenstandsurkunden aus ebendiesem Register können vor Ablauf der Fortführungsfristen nur verlangen: - Behörden und Gerichte im Rahmen ihrer Zuständigkeit und unter Angabe des Zweckes, - Hochschulen und andere Einrichtungen, die wissenschaftliche Forschung betreiben, im Rahmen vorab zu genehmigender Forschungsvorhaben, - Personen, auf die sich der Antrag bezieht sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge, - andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Das Standesamt, welches das Lebenspartnerschaftsregister mit dem Lebenspartnerschaftseintrag führt.

    Zuständigkeit

    An das Standesamt, welches das Lebenspartnerschaftsregister mit dem Lebenspartnerschaftseintrag führt.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    99955 Bad Tennstedt

    Kontakt

    Fax: 036041 380-25

    Telefon Festnetz: 036041 380-0

    E-Mail: post@vg.badtennstedt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie in der Regel:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich elektronisch authentifizieren)
    • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
    • für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde oder eines beglaubigten Registerausdrucks kostet pro Urkunde 10 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 11.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Heirat, Standesamt, Lebenspartnerschaft, Gleichgeschlechtliche Ehe, Lebenspartnerschaftsurkunde ausstellen, Trauung, Hochzeit, Personenstandsurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung, Urkunde, Lebenspartner

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de