Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung
Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde.
Beschreibung
Seit dem 1. Oktober 2017 werden in Deutschland für Personen gleichen Geschlechts keine Lebenspartnerschaften neu begründet.
Auf der Grundlage eines Lebenspartnerschaftseintrages stellt der Standesbeamte auf Antrag aber weiterhin eine Lebenspartnerschaftsurkunde aus.
Online-Dienste
Anforderung einer Urkunde aus dem Lebenspartnerschaftsregister § 62 Personenstandsgesetz
Beschreibung
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Anforderung Lebenspartnerschaftsurkunde
Beschreibung
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zuständige Stelle
Das Standesamt, welches das Lebenspartnerschaftsregister mit dem Lebenspartnerschaftseintrag führt.
Zuständigkeit
An das Standesamt, welches das Lebenspartnerschaftsregister mit dem Lebenspartnerschaftseintrag führt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Eisenach - Fachdienst 34 - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Markt, Ecke Georgenstraße
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: City-Parkhaus, Sommerstraße
Anzahl: 308 Gebühren: ja - Parkplatz: Parkhaus "Am Markt", Hinter der Mauer 3
Anzahl: 252 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Markt (Georgenkirche)
Linie:- Bus: Wartburgcity-Linie: 13
- Haltestelle: Markt / Alexanderstraße
Linie:- Bus: KVG-Stadt-Linien: 1, 2, 5, 6a, 7, 8, 9, 12b, 15
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr Di. 09:00 - 12:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 09:00 - 12:00 Uhr Fr. geschlossen Hinweis: Unser Bürgerbüro hat zu folgenden Zeiten für Sie geöffnet: Mo. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mi. 07:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr Sa. 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: 03691 670-940
Telefon Festnetz: 03691 670-331(Weitere Anschlüsse: 670-332, 333, 334, 335, 336)
E-Mail: standesamt@eisenach.de
erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie in der Regel:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich elektronisch authentifizieren)
- bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
- für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde oder eines beglaubigten Registerausdrucks kostet pro Urkunde 10 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 11.07.2022
Stichwörter
Lebenspartnerschaftsurkunde ausstellen, Lebenspartnerschaft, Trauung, Gleichgeschlechtliche Ehe, Personenstandsurkunde, Urkunde, Hochzeit, Heirat, Lebenspartner, Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung, Standesamt