Lebenspartnerschaftsurkunde AusstellungOnline erledigen

    Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung

    Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde.

    Beschreibung

    Seit dem 1. Oktober 2017 werden in Deutschland für Personen gleichen Geschlechts keine Lebenspartnerschaften neu begründet.

    Auf der Grundlage eines Lebenspartnerschaftseintrages stellt der Standesbeamte auf Antrag  aber weiterhin eine Lebenspartnerschaftsurkunde aus.

    Online-Dienste

    Anforderung einer Urkunde aus dem Lebenspartnerschaftsregister § 62 Personenstandsgesetz

    ID: L100038_214060597

    Beschreibung

    Auf Wunsch kann über die Tatsache der Begründung einer Lebenspartnerschaft eine Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden. Einsicht in das Lebenspartnerschaftsregister, die Erteilung von Auskünften sowie die Ausstellung von Personenstandsurkunden aus ebendiesem Register können vor Ablauf der Fortführungsfristen nur verlangen: - Behörden und Gerichte im Rahmen ihrer Zuständigkeit und unter Angabe des Zweckes, - Hochschulen und andere Einrichtungen, die wissenschaftliche Forschung betreiben, im Rahmen vorab zu genehmigender Forschungsvorhaben, - Personen, auf die sich der Antrag bezieht sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge, - andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Anforderung Lebenspartnerschaftsurkunde

    ID: L100038_212635038

    Beschreibung

    Anforderung einer Urkunde aus dem Lebenspartnerschaftsregister § 62 Personenstandsgesetz

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    zuständige Stelle

    Das Standesamt, welches das Lebenspartnerschaftsregister mit dem Lebenspartnerschaftseintrag führt.

    Zuständigkeit

    An das Standesamt, welches das Lebenspartnerschaftsregister mit dem Lebenspartnerschaftseintrag führt.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Eisenach - Fachdienst 34 - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 22

    99817 Eisenach

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Markt, Ecke Georgenstraße
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: City-Parkhaus, Sommerstraße
      Anzahl: 308  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parkhaus "Am Markt", Hinter der Mauer 3
      Anzahl: 252  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Markt (Georgenkirche)
      Linie:
      • Bus: Wartburgcity-Linie: 13
    • Haltestelle: Markt / Alexanderstraße
      Linie:
      • Bus: KVG-Stadt-Linien: 1, 2, 5, 6a, 7, 8, 9, 12b, 15

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00 - 12:00 Uhr Di. 09:00 - 12:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 09:00 - 12:00 Uhr Fr. geschlossen Hinweis: Unser Bürgerbüro hat zu folgenden Zeiten für Sie geöffnet: Mo. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mi. 07:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr Sa. 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03691 670-940

    Telefon Festnetz: 03691 670-331(Weitere Anschlüsse: 670-332, 333, 334, 335, 336)

    E-Mail: standesamt@eisenach.de

    Version

    Technisch geändert am 04.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie in der Regel:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich elektronisch authentifizieren)
    • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
    • für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde oder eines beglaubigten Registerausdrucks kostet pro Urkunde 10 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 11.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Lebenspartnerschaftsurkunde ausstellen, Lebenspartnerschaft, Trauung, Gleichgeschlechtliche Ehe, Personenstandsurkunde, Urkunde, Hochzeit, Heirat, Lebenspartner, Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung, Standesamt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English