Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung
Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde.
Beschreibung
Seit dem 1. Oktober 2017 werden in Deutschland für Personen gleichen Geschlechts keine Lebenspartnerschaften neu begründet.
Auf der Grundlage eines Lebenspartnerschaftseintrages stellt der Standesbeamte auf Antrag aber weiterhin eine Lebenspartnerschaftsurkunde aus.
Online-Dienste
Anforderung einer Urkunde aus dem Lebenspartnerschaftsregister
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Anforderung einer Urkunde aus dem Lebenspartnerschaftsregister § 62 Personenstandsgesetz
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zuständige Stelle
Das Standesamt, welches das Lebenspartnerschaftsregister mit dem Lebenspartnerschaftseintrag führt.
Zuständigkeit
An das Standesamt, welches das Lebenspartnerschaftsregister mit dem Lebenspartnerschaftseintrag führt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Suhl - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: 1. Samstag im Monat 09:00 - 12:00 Uhr (Einwohnermelde-, Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde) Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03681 742906(Standesbeamtin)
Telefon Festnetz: 03681 742907(Leiterin Standesamt)
Telefon Festnetz: 03681 742981(Standesbeamtin)
Telefon Festnetz: 03681 742972(SB Standesamt)
E-Mail: standesamt@stadtsuhl.de
Weitere Informationen
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erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie in der Regel:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich elektronisch authentifizieren)
- bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
- für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können die Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde in der Regel persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.
Sofern das zuständige Standesamt einen Online-Dienst zur Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde anbietet, können Sie darüber Ihren Antrag einreichen.
Kosten
Die Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde kostet pro Urkunde 10,00 Euro.: Gebühr 10.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 13.11.2024
Stichwörter
Trauung, Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung, Lebenspartnerschaft, Lebenspartnerschaftsurkunde ausstellen, Gleichgeschlechtliche Ehe, Hochzeit, Personenstandsurkunde, Heirat, Lebenspartner, Standesamt, Urkunde