Sondernutzung von Straßen - Ausnahmegenehmigung zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße beantragen
Möchten Sie Waren oder Leistungen auf der Straße anbieten, benötigen Sie auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde (StVO § 33 Absatz 1 Nummer 1 und 2).
Beschreibung
Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genehmigen.
Dazu gehört auch die Ausnahme vom Verbot, Lautsprecher zu betreiben sowie Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten (StVO § 33 Absatz 1 Nummer 1 und 2).
Online-Dienst
Anderweitige Straßennutzung nach Thüringer Straßengesetz und/oder StVO
Beschreibung
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich bitte an die örtliche Straßenverkehrsbehörde oder das zuständige Amt in Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Die ggf. erforderliche Sondernutzungserlaubnis wird vom zuständigen Straßenbaulastträger erteilt.
Hierzu wenden Sie sich zunächst an die Stadt bzw. Gemeinde, in der die Leistung erbracht werden soll.
Einige Behörden stellen Antragsvordrucke online zur Verfügung.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Feldstein - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Parkplatz am Rathaus auf dem Markt
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Themar
- Haltestelle: Zentrale Haltestelle Themar
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:0 - 16:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 036873 68814
Telefon Festnetz: 036873 68815
Telefon Festnetz: 036873 68828
Fax: 036873 688-29
E-Mail: bauamt@vg-feldstein.de
Internet
Verwaltungsgemeinschaft Feldstein - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Parkplatz am Rathaus auf dem Markt
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Zentrale Haltestelle Themar
- Haltestelle: Bahnhof Themar
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:0 - 16:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 036873 68818
Telefon Festnetz: 036873 68819
Fax: 036873 688-29
E-Mail: ordnungsamt@vg-feldstein.de
Internet
Formulare
Wenden Sie sich bitte an die örtliche Straßenverkehrsbehörde oder das zuständige Amt in Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Wir erarbeiten gegenwärtig ein modernes online-Verwaltungsverfahren für Ihre Anträge und Auskünfte, welches wir Ihnen bald zur Verfügung stellen.
Bis dahin nutzen Sie bitte weiterhin die Formulare Ihrer Behörde auf deren Internetseite, per E-Mail oder Postweg oder durch persönliches Erscheinen.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 05.10.2022
Stichwörter
Vorschriften über die Straßenbenutzung, Straßenwerbung, Straßenverkehr, Straßenveranstaltungen