Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße

    Sondernutzung von Straßen - Ausnahmegenehmigung zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße beantragen

    Möchten Sie Waren oder Leistungen auf der Straße anbieten, benötigen Sie auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde (StVO § 33 Absatz 1 Nummer 1 und 2).

    Beschreibung

    Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genehmigen.

    Dazu gehört auch die Ausnahme vom Verbot, Lautsprecher zu betreiben sowie Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten (StVO § 33 Absatz 1 Nummer 1 und 2).

    Online-Dienst

    Anderweitige Straßennutzung nach Thüringer Straßengesetz und/oder StVO

    ID: L100038_215015838

    Beschreibung

    Die Nutzung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen über den Gemeingebrauch hinaus wird als Sondernutzung bezeichnet und bedarf einer Erlaubnis. Regelmäßig ist dies beispielsweise bei der Aufstellung von Containern und Gerüsten bzw. bei Baustelleneinrichtungen auf öffentlichem Grund gegeben.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich bitte an die örtliche Straßenverkehrsbehörde oder das zuständige Amt in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

    Die ggf. erforderliche Sondernutzungserlaubnis wird vom zuständigen Straßenbaulastträger erteilt.

    Hierzu wenden Sie sich zunächst an die Stadt bzw. Gemeinde, in der die Leistung erbracht werden soll.

    Einige Behörden stellen Antragsvordrucke online zur Verfügung.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft "Gramme-Vippach" - Allgemeine Ordnungsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Erfurter Straße 11

    99195 Schloßvippach

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036371 540-0

    Fax: 036371 540-29

    E-Mail: poststelle@gramme-vippach.de

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    Ordnungsamt

    Version

    Technisch geändert am 19.04.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Wenden Sie sich bitte an die örtliche Straßenverkehrsbehörde oder das zuständige Amt in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

    Wir erarbeiten gegenwärtig ein modernes online-Verwaltungsverfahren für Ihre Anträge und Auskünfte, welches wir Ihnen bald zur Verfügung stellen.

    Bis dahin nutzen Sie bitte weiterhin die Formulare Ihrer Behörde auf deren Internetseite, per E-Mail oder Postweg oder durch persönliches Erscheinen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 05.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Straßenveranstaltungen, Vorschriften über die Straßenbenutzung, Straßenwerbung, Straßenverkehr

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English