Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße

    Sondernutzung von Straßen - Ausnahmegenehmigung zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße beantragen

    Möchten Sie Waren oder Leistungen auf der Straße anbieten, benötigen Sie auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde (StVO § 33 Absatz 1 Nummer 1 und 2).

    Beschreibung

    Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genehmigen.

    Dazu gehört auch die Ausnahme vom Verbot, Lautsprecher zu betreiben sowie Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten (StVO § 33 Absatz 1 Nummer 1 und 2).

    Online-Dienst

    Anderweitige Straßennutzung nach Thüringer Straßengesetz und/oder StVO

    ID: L100038_216141442

    Beschreibung

    Die Nutzung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen über den Gemeingebrauch hinaus wird als Sondernutzung bezeichnet und bedarf einer Erlaubnis. Regelmäßig ist dies beispielsweise bei der Aufstellung von Containern und Gerüsten bzw. bei Baustelleneinrichtungen auf öffentlichem Grund gegeben.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich bitte an die örtliche Straßenverkehrsbehörde oder das zuständige Amt in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

    Die ggf. erforderliche Sondernutzungserlaubnis wird vom zuständigen Straßenbaulastträger erteilt.

    Hierzu wenden Sie sich zunächst an die Stadt bzw. Gemeinde, in der die Leistung erbracht werden soll.

    Einige Behörden stellen Antragsvordrucke online zur Verfügung.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe - Ordnungsverwaltung

    Adresse

    Postanschrift

    Markt 7

    99958 Tonna

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 036042 757-50

    Telefon Festnetz: 036042 757-40

    E-Mail: ordnung@vg-fahner-hoehe.de

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Wenden Sie sich bitte an die örtliche Straßenverkehrsbehörde oder das zuständige Amt in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

    Wir erarbeiten gegenwärtig ein modernes online-Verwaltungsverfahren für Ihre Anträge und Auskünfte, welches wir Ihnen bald zur Verfügung stellen.

    Bis dahin nutzen Sie bitte weiterhin die Formulare Ihrer Behörde auf deren Internetseite, per E-Mail oder Postweg oder durch persönliches Erscheinen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 05.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Straßenveranstaltungen, Vorschriften über die Straßenbenutzung, Straßenwerbung, Straßenverkehr

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English