Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem EU-Mitgliedstaat beantragen

    Sie haben im europäischen Ausland ein Fahrzeug gekauft und möchten es innerhalb Deutschlands nutzen? Dann müssen Sie eine Zulassung für den deutschen Straßenverkehr beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erworben haben, brauchen Sie in der Regel eine Zulassung, um es im deutschen Straßenverkehr nutzen zu dürfen. 

    Als Neufahrzeuge gelten Fahrzeuge, die

    • noch nie innerhalb Deutschlands oder im Ausland zugelassen worden sind.

    Gebrauchtfahrzeuge sind Fahrzeuge, die

    • in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) bereits zugelassen waren und damit mindestens eine Vorbesitzerin oder einen Vorbesitzer hatten.

    Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

    Mit der Zulassung dürfen Sie mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen und das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Alle neu zugelassenen oder umgemeldeten Fahrzeuge erhalten ein Kennzeichen mit Euro-Feld. Sie haben die Möglichkeit, ein Kennzeichen Ihrer Wahl für das Fahrzeug reservieren zu lassen, wenn dieses frei und verfügbar ist.

    Online-Dienst

    iKfz_Zulassung

    ID: L100038_210799707

    Beschreibung

    Mit Kfz-Online können Sie sich den Weg zur Zulassungsstelle sparen. Hier geht's zur elektronischen Antragstellung.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Paypal
    • Kreditkarten

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 05.07.2019 (von: Vollrath, Stefanie)

    Technisch geändert am 20.12.2024 (von: Jens, Bohlender)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    zuständige Stelle

    Kfz-Zulassungsbehörde

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Sömmerda - Kfz-Zulassungswesen

    Beschreibung

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kfz-Zulassungsbehörde befassen sich mit Anträgen auf Zulassung von Neufahrzeugen, Halterwechsel, Wiederzulassung von stillgelegten Fahrzeugen, Stilllegungen und Ersatz der Zulassungsbescheinigung bei Verlust oder Änderung der Eintragungen bei Änderung der persönlichen Verhältnisse. Falls Sie eine Feinstaubplakette für Ihr Fahrzeug zur Einreise in eine entsprechende Umweltzone benötigen, erhalten Sie diese ebenfalls in der Kfz-Zulassungsbehörde. In den Aufgabenbereich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fallen außerdem die Kfz-Kennzeichen. Erteilung und Ersatz von Oldtimerkennzeichen, Saisonkennzeichen, Händlerkennzeichen und die Reservierung und Vergabe von Wunschkennzeichen sowie Ausfuhrkennzeichen sind nur einige der Tätigkeiten, die hier wahrgenommen werden.

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1215

    99601 Sömmerda

    Hausanschrift

    Wielandstraße 4

    99610 Sömmerda

    Behindertenparkplatz: gegenüber dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein


    Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 60
    Gebühren: nein

    Bahnhof

    Regionalbahn: Regio Südost


    Busbahnhof

    Bus: 205

    Bus: 216

    Bus: 243

    Bus: 201

    Bus: 210

    Bus: 208

    Bus: 242

    Bus: 211

    Bus: 206

    Bus: 220

    Bus: 200

    Bus: 212

    Bus: 209


    Wielandstraße

    Bus: 212

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Bankverbindung

    Landratsamt Sömmerda

    Empfänger: Landratsamt Sömmerda

    IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80

    BIC: HELADEF1WEM

    Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen

    Formulare

    Vollmacht für Zulassungsangelegenheiten eines Kraftfahrzeuges

    Version

    Technisch erstellt am 03.04.2013 (von: Webservice, LRA_SOEM)

    Technisch geändert am 20.12.2024 (von: Jens, Bohlender)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Um die Zulassung beantragen zu können, benötigen Sie alle erforderlichen Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie:

    • ausgefüllter Zulassungsantrag
    • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
    • Kaufvertrag oder Rechnung
    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) als Nachweis der Versicherung, dass das Fahrzeug haftpflichtversichert ist
    • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
    • Bei Fahrzeugen, die weder im In- noch Ausland zugelassen worden sind oder die im Ausland für weniger als 6 Monate oder eine Laufleistung unter 5000 km zugelassen waren:
      • Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke über den innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen Kraftfahrzeugs (Vordruck erhältlich in der Zulassungsbehörde)
    • Bei bereits im Ausland zugelassenen Fahrzeugen:
      • ausländische Zulassungsbescheinigung
      • ausländisches Kennzeichen
    • Sie erhalten das Kennzeichen in der Regel zurück, um ihr Fahrzeug gegebenenfalls im Herkunftsland abzumelden.
    • COC-Papier (Certificate of Conformity; EG-Übereinstimmungsbescheinigung) oder Datenbestätigung des Fahrzeugherstellers
    • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    • alternativ: ausländischer Prüfbericht in deutscher Sprache, der den EU-Vorgaben entspricht
    • Nachweis, wann das Fahrzeug in einem EU-Mitgliedstaat oder in Island, Liechtenstein oder Norwegen erstmals in Betrieb gesetzt worden ist

    Wenn Unternehmen die Zulassung beantragen, benötigen sie zusätzlich:

    • Gewerbeanmeldung oder Auszug aus dem Handelsregister sowie Personaldokumente der Vertretungsberechtigten

    Wenn Vereine die Zulassung beantragen, benötigen sie zusätzlich:

    • Auszug aus dem Vereinsregister sowie Personaldokumente der Vertretungsberechtigten

    Wenn eine andere Person die Beantragung der Zulassung für Sie übernimmt, benötigt sie zusätzlich:

    • formlose schriftliche Vollmacht, einschließlich Personaldokumente der vollmachtgebenden sowie der bevollmächtigten Person

    Voraussetzungen

    • Für das Fahrzeug liegen eine EU-Typgenehmigung oder ausländische Zulassungsdokumente vor.
    • Sie müssen für das Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung nachweisen können. Hierauf kann verzichtet werden, wenn Sie aufgrund des geringen Alters des Fahrzeugs gegebenenfalls eine Hauptuntersuchung vom Werk haben. Bei einem Pkw sind das beispielsweise 3 Jahre ab dem Tag der Erstzulassung.
    • Das Fahrzeug erfüllt die übrigen Vorgaben der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
    • Sie müssen eine Bankverbindung angeben und im Falle einer Steuerpflicht einem SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren zustimmen können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Kosten

    Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) am 28.11.2024

    Version

    Technisch erstellt am 08.03.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 28.11.2024 (von: Müller, Kerstin)

    Stichwörter

    Zulassung, Neuwagen zulassen, Freihandelszone, EU-Land, Zulassung beantragen, Europäischer Wirtschaftsraum, Fahrzeug, Auto Zulassen, Erstzulassung, EU-Mitgliedstaat, Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Ausland, Zulassungserteilung, Fahrzeug zulassen, EU, EWR, Kfz zulassen, Neufahrzeug, Antrag auf Zulassung, Gebrauchtfahrzeug zulassen, Fahrzeugzulassung, Kraftfahrzeug zulassen, Antrag auf Neuzulassung, Gebrauchtwagen zulassen, Europäische Union, Neufahrzeug zulassen, Pkw zulassen, Zulassung nach Fahrzeugimport

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)