Wein - Weintransporte Begleitdokumente ausstellen
Wenn Sie nicht abgefüllte Weinbauerzeugnisse transportieren wol-len, benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.
Beschreibung
Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.
Weinbauerzeugnisse sind
- Trauben,
- Traubenmost,
- Maische,
- Wein,
- Perlwein,
- Schaumwein,
- Likörwein und
- Brennwein.
Das Begleitdokument berechtigt Sie zum Transport der Weinbauerzeugnisse vom Erzeuger zur weiteren Verarbeitungs- oder Verwertungsstelle, z.B. zu einer Kellerei. Sie sind verpflichtet, ein Begleitdokument zu verwenden.
Online-Dienst
Onlinedienst Weinbau
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
Ansprechpartner
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 41 - Ländliche Entwicklung, Agrarökonomie und Marketingförderung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 361574062 999
Fax: +49 361574062 699
Internet
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV)
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Besucherparkplätze auf dem Grundstück
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 0361 57-3815000
E-Mail: poststelle@tlv.thueringen.de
Internet
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
- Sie transportieren nicht abgefüllte Weinbauerzeugnisse von mehr als 60 Litern.
- Sie transportieren Weinbauerzeugnisse in etikettierten Behältern von mehr als 10 Litern, die mit einem nicht wiederverwendbaren Verschluss versehen sind.
- Der Transportweg von Weinbauerzeugnissen
- vom Weinberg zur Weinbereitungsanlage,
- zwischen zwei Anlagen desselben Unternehmens,
- zwischen den Anlagen einer Erzeugervereinigung beträgt über 70 Kilometer.
Rechtsgrundlage(n)
- Artikel 147 VO (EU) NR. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und Rates vom 17.12.2013 (ABl. L 347 S. 671) über eine gemeinsa-me Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse
- Art. 8 bis 19 Delegierte VO (EU) 2018/273 der Kommission vom 11.12.2017 (Abl. L 58 vom 28. Februar 2018 S. 1)
- § 30 Weingesetz (WeinG)
- §§ 18 bis 24 Wein-Überwachungsverordnung (WeinÜV)
- Thüringer Verordnung zur Durchführung des Weinrechts und zur Übertragung von Ermächtigungen auf dem Gebiet des Weinrechts (Thüringer Weinverordnung - ThürWeinVO -) vom 17. April 2012, zuletzt geändert durch Artikel 89 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. S. 731, 789)
Verfahrensablauf
Benötigen Sie für den Weintransport ein Begleitdokument, kann es in Papierform oder elektronisch ausgestellt werden und ist der Kontrollbehörde am Verladeort zu übermitteln.
Das Weinbegleitdokument wird unmittelbar vor dem Weintransport erstellt, wenn der Wein auf das Transportfahrzeug aufgeladen ist und die endgültige Literzahl des Transports feststeht.
Dieses Begleitdokument bezieht sich nur auf diesen Transport und kann nicht für andere Transporte verwendet werden.
Den Formularvordruck für das Begleitdokument zum Einreichen per Post erhalten Sie wie bisher vom TLLLR.
- Das 4-fach-Formular ist leserlich und vollständig auszufüllen.
- Sie geben der Fahrerin oder dem Fahrer das Original mit.
Die restlichen drei Durchschläge behalten Sie.
- Die Fahrerin oder der Fahrer übergibt das Original am Zielort dem Empfänger des Weintransports, z.B. der Kellerei.
- Sie senden spätestens einen Tag nach dem Beginn des Transportes zwei Durchschläge per Post der per Fax an die zuständige Kontrollbehörde am Verladeort (TLV)
- Der übrige Durchschlag verbleibt bei Ihren Unterlagen.
Das elektronische Weinbegleitdokumentverfahren (eWeinBV) ermöglicht es, das Weinbegleitdokument online zu erstellen:
- Vor dem anstehenden Transport ist die Anmeldung am Online-Dienst mit einem ELSTER-Unternehmenskonto mit dem dazugehörigen ELSTER-Zertifikat und Passwort (MUK) erforderlich.
- Sie werden Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben geführt.
- Sie bestätigen abschließend, dass alle gemachten Angaben korrekt sind.
- Das Begleitdokument wird erstellt, erhält eine eindeutige Bezugsnummer und ist für Sie unveränderlich. Der Transport kann beginnen.
- Abgegebene Meldungen und Anträge können Sie im Online-Dienst verwalten und sich über den aktuellen Status informieren.
- Alle Beteiligten (beispielsweise Fahrer, Kellerei, Kommissionäre) können das elektronische Weinbegleitdokument online abrufen, beziehungsweise erhalten dieses auf digitalem Weg.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Das Begleitdokument wird unmittelbar vor dem Transport erstellt. Eine Transportgenehmigung durch eine Behörde ist nicht nötig.
Im Kalenderjahr nicht genutzte Formularvordrucke der Begleitpapie-re sind im folgenden Jahr ungültig und müssen an das TLLLR zurückgeschickt werden.
Bearbeitungsdauer
Es handelt sich um eine reine Transport-Meldung; eine Bearbeitung oder Bescheid-Erstellung findet nicht statt.
Beim Onlinedienst erfolgt die Meldung unmittelbar.
Kosten
Für online erstellte Weinbegleitdokumente fallen in Thüringen derzeit keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Im Weinbauportal „Onlinedienst Weinbau“ finden Sie allgemeine Informationen zu den Leistungen, die bereits online abgerufen werden können.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie - Referat 53 am 08.11.2023