• Henfstädt (Landkreis Hildburghausen, Thüringen)
Begleitdokumente für den Transport von Weinbauerzeugnissen Entgegennahme

Wein - Weintransporte Begleitdokumente ausstellen

Wenn Sie nicht abgefüllte Weinbauerzeugnisse transportieren wol-len, benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.

Beschreibung

Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.
Weinbauerzeugnisse sind

  • Trauben, 
  • Traubenmost,
  • Maische, 
  • Wein, 
  • Perlwein, 
  • Schaumwein, 
  • Likörwein und 
  • Brennwein.

Das Begleitdokument berechtigt Sie zum Transport der Weinbauerzeugnisse vom Erzeuger zur weiteren Verarbeitungs- oder Verwertungsstelle, z.B. zu einer Kellerei. Sie sind verpflichtet, ein Begleitdokument zu verwenden.

Online-Dienst

Onlinedienst Weinbau

ID: L100038_214455989

Beschreibung

Der digitale Service für die Weinwirtschaft ermöglicht es Weinbaubetrieben und anderen Marktteilnehmern im Bereich der Weinwirtschaft, weinrechtliche Meldungen und Anträge auch digital zu erledigen.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Version

Technisch erstellt am 22.12.2022

Technisch geändert am 04.12.2023

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz 

Ansprechpartner

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 41 - Ländliche Entwicklung, Agrarökonomie und Marketingförderung

Adresse

Hausanschrift

Am Burgblick 23

07641 Stadtroda

Zweigstelle Stadtroda

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 361574062 999

Fax: +49 361574062 699

E-Mail: laendlicherraum@tlllr.thueringen.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 14.05.2012

Technisch geändert am 10.12.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV)

Adresse

Hausanschrift

Tennstedter Straße 8/9

99947 Bad Langensalza

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Kontakt

Telefon Festnetz: 0361 57-3815000

E-Mail: poststelle@tlv.thueringen.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 08.06.2011

Technisch geändert am 19.12.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024

Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja

Voraussetzungen

  • Sie transportieren nicht abgefüllte Weinbauerzeugnisse von mehr als 60 Litern.
  • Sie transportieren Weinbauerzeugnisse in etikettierten Behältern von mehr als 10 Litern, die mit einem nicht wiederverwendbaren Verschluss versehen sind.
  • Der Transportweg von Weinbauerzeugnissen 
    • vom Weinberg zur Weinbereitungsanlage,
    • zwischen zwei Anlagen desselben Unternehmens,
    • zwischen den Anlagen einer Erzeugervereinigung beträgt über 70 Kilometer.

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Benötigen Sie für den Weintransport ein Begleitdokument, kann es in Papierform oder elektronisch ausgestellt werden und ist der Kontrollbehörde am Verladeort zu übermitteln.

Das Weinbegleitdokument wird unmittelbar vor dem Weintransport erstellt, wenn der Wein auf das Transportfahrzeug aufgeladen ist und die endgültige Literzahl des Transports feststeht.

Dieses Begleitdokument bezieht sich nur auf diesen Transport und kann nicht für andere Transporte verwendet werden.

Den Formularvordruck für das Begleitdokument zum Einreichen per Post erhalten Sie wie bisher vom TLLLR.

  • Das 4-fach-Formular ist leserlich und vollständig auszufüllen. 
  • Sie geben der Fahrerin oder dem Fahrer das Original mit. 

Die restlichen drei Durchschläge behalten Sie.

  • Die Fahrerin oder der Fahrer übergibt das Original am Zielort dem Empfänger des Weintransports, z.B. der Kellerei.
  • Sie senden spätestens einen Tag nach dem Beginn des Transportes zwei Durchschläge per Post der per Fax an die zuständige Kontrollbehörde am Verladeort (TLV)
  • Der übrige Durchschlag verbleibt bei Ihren Unterlagen.

Das elektronische Weinbegleitdokumentverfahren (eWeinBV) ermöglicht es, das Weinbegleitdokument online zu erstellen:

  • Vor dem anstehenden Transport ist die Anmeldung am Online-Dienst mit einem ELSTER-Unternehmenskonto mit dem dazugehörigen ELSTER-Zertifikat und Passwort (MUK) erforderlich.
  • Sie werden Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben geführt.
  • Sie bestätigen abschließend, dass alle gemachten Angaben korrekt sind.
  • Das Begleitdokument wird erstellt, erhält eine eindeutige Bezugsnummer und ist für Sie unveränderlich. Der Transport kann beginnen.
  • Abgegebene Meldungen und Anträge können Sie im Online-Dienst verwalten und sich über den aktuellen Status informieren.
  • Alle Beteiligten (beispielsweise Fahrer, Kellerei, Kommissionäre) können das elektronische Weinbegleitdokument online abrufen, beziehungsweise erhalten dieses auf digitalem Weg.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Das Begleitdokument wird unmittelbar vor dem Transport erstellt. Eine Transportgenehmigung durch eine Behörde ist nicht nötig.

Im Kalenderjahr nicht genutzte Formularvordrucke der Begleitpapie-re sind im folgenden Jahr ungültig und müssen an das TLLLR zurückgeschickt werden.

Bearbeitungsdauer

Es handelt sich um eine reine Transport-Meldung; eine Bearbeitung oder Bescheid-Erstellung findet nicht statt.
Beim Onlinedienst erfolgt die Meldung unmittelbar.

Kosten

Für online erstellte Weinbegleitdokumente fallen in Thüringen derzeit keine Kosten an.

Hinweise (Besonderheiten)

Im Weinbauportal „Onlinedienst Weinbau“ finden Sie allgemeine Informationen zu den Leistungen, die bereits online abgerufen werden können.

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie - Referat 53 am 08.11.2023

Version

Technisch erstellt am 04.02.2022

Technisch geändert am 08.05.2024

Stichwörter

Weinerzeugnis, Begleitpapier, Weintransport

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024