Begleitdokumente für den Transport von Weinbauerzeugnissen Entgegennahme

    Wein - Weintransporte Begleitdokumente ausstellen

    Wenn Sie nicht abgefüllte Weinbauerzeugnisse transportieren wol-len, benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.

    Beschreibung

    Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.
    Weinbauerzeugnisse sind

    • Trauben, 
    • Traubenmost,
    • Maische, 
    • Wein, 
    • Perlwein, 
    • Schaumwein, 
    • Likörwein und 
    • Brennwein.

    Das Begleitdokument berechtigt Sie zum Transport der Weinbauerzeugnisse vom Erzeuger zur weiteren Verarbeitungs- oder Verwertungsstelle, z.B. zu einer Kellerei. Sie sind verpflichtet, ein Begleitdokument zu verwenden.

    Online-Dienst

    Onlinedienst Weinbau

    ID: L100038_214455989

    Beschreibung

    Der digitale Service für die Weinwirtschaft ermöglicht es Weinbaubetrieben und anderen Marktteilnehmern im Bereich der Weinwirtschaft, weinrechtliche Meldungen und Anträge auch digital zu erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 22.12.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 04.12.2023 (von: Endler, Michaela)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz 

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 41 - Ländliche Entwicklung, Agrarökonomie und Agrarmarketing

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Burgblick 23

    07641 Stadtroda

    Zweigstelle Stadtroda

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 361574062 999

    Fax: +49 361574062 699

    E-Mail: laendlicherraum@tlllr.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 14.05.2012 (von: Michaela Endler)

    Technisch geändert am 10.06.2024 (von: Koch, Hans Christian)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV)

    Adresse

    Hausanschrift

    Tennstedter Straße 8/9

    99947 Bad Langensalza

    Parkplatz: Besucherparkplätze auf dem Grundstück
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57-3815000

    Fax: 0361 57-3815010

    E-Mail: poststelle@tlv.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 08.06.2011 (von: Michaela Endler)

    Technisch geändert am 11.06.2024 (von: Meyer, Verena)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie transportieren nicht abgefüllte Weinbauerzeugnisse von mehr als 60 Litern.
    • Sie transportieren Weinbauerzeugnisse in etikettierten Behältern von mehr als 10 Litern, die mit einem nicht wiederverwendbaren Verschluss versehen sind.
    • Der Transportweg von Weinbauerzeugnissen 
      • vom Weinberg zur Weinbereitungsanlage,
      • zwischen zwei Anlagen desselben Unternehmens,
      • zwischen den Anlagen einer Erzeugervereinigung beträgt über 70 Kilometer.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Benötigen Sie für den Weintransport ein Begleitdokument, kann es in Papierform oder elektronisch ausgestellt werden und ist der Kontrollbehörde am Verladeort zu übermitteln.

    Das Weinbegleitdokument wird unmittelbar vor dem Weintransport erstellt, wenn der Wein auf das Transportfahrzeug aufgeladen ist und die endgültige Literzahl des Transports feststeht.

    Dieses Begleitdokument bezieht sich nur auf diesen Transport und kann nicht für andere Transporte verwendet werden.

    Den Formularvordruck für das Begleitdokument zum Einreichen per Post erhalten Sie wie bisher vom TLLLR.

    • Das 4-fach-Formular ist leserlich und vollständig auszufüllen. 
    • Sie geben der Fahrerin oder dem Fahrer das Original mit. 

    Die restlichen drei Durchschläge behalten Sie.

    • Die Fahrerin oder der Fahrer übergibt das Original am Zielort dem Empfänger des Weintransports, z.B. der Kellerei.
    • Sie senden spätestens einen Tag nach dem Beginn des Transportes zwei Durchschläge per Post der per Fax an die zuständige Kontrollbehörde am Verladeort (TLV)
    • Der übrige Durchschlag verbleibt bei Ihren Unterlagen.

    Das elektronische Weinbegleitdokumentverfahren (eWeinBV) ermöglicht es, das Weinbegleitdokument online zu erstellen:

    • Vor dem anstehenden Transport ist die Anmeldung am Online-Dienst mit einem ELSTER-Unternehmenskonto mit dem dazugehörigen ELSTER-Zertifikat und Passwort (MUK) erforderlich.
    • Sie werden Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben geführt.
    • Sie bestätigen abschließend, dass alle gemachten Angaben korrekt sind.
    • Das Begleitdokument wird erstellt, erhält eine eindeutige Bezugsnummer und ist für Sie unveränderlich. Der Transport kann beginnen.
    • Abgegebene Meldungen und Anträge können Sie im Online-Dienst verwalten und sich über den aktuellen Status informieren.
    • Alle Beteiligten (beispielsweise Fahrer, Kellerei, Kommissionäre) können das elektronische Weinbegleitdokument online abrufen, beziehungsweise erhalten dieses auf digitalem Weg.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Das Begleitdokument wird unmittelbar vor dem Transport erstellt. Eine Transportgenehmigung durch eine Behörde ist nicht nötig.

    Im Kalenderjahr nicht genutzte Formularvordrucke der Begleitpapie-re sind im folgenden Jahr ungültig und müssen an das TLLLR zurückgeschickt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Es handelt sich um eine reine Transport-Meldung; eine Bearbeitung oder Bescheid-Erstellung findet nicht statt.
    Beim Onlinedienst erfolgt die Meldung unmittelbar.

    Kosten

    Für online erstellte Weinbegleitdokumente fallen in Thüringen derzeit keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Im Weinbauportal „Onlinedienst Weinbau“ finden Sie allgemeine Informationen zu den Leistungen, die bereits online abgerufen werden können.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie - Referat 53 am 08.11.2023

    Version

    Technisch erstellt am 04.02.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 08.05.2024 (von: Müller, Kerstin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)