Auszug aus dem Liegenschaftsbuch (Flurstücks- und Eigentümernachweis) beantragen
Beantragen Sie hier einen beschreibenden Nachweis zu einem Grundstück für Auskünfte und Planungen zu Grundstücksangelegenheiten.
Beschreibung
Im Liegenschaftskataster werden als amtliches Verzeichnis Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) für das gesamte Landesgebiet flächendeckend und vollständig nachgewiesen. Die Einrichtung und Führung des Liegenschaftskatasters ist hoheitliche Landesaufgabe und wird von den Katasterbereichen des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) wahrgenommen. Das Liegenschaftskataster fasst die ehemals getrennt geführten Liegenschaftsbücher (beschreibender Teil) und Liegenschaftskarten (darstellender Teil) in einem Geobasisinformationssystem (auch ALKIS genannt) zusammen.
Das Liegenschaftsbuch enthält in Thüringen u. a. Angaben zu
- Gebietszugehörigkeit,
- Lage,
- Fläche,
- tatsächlicher Nutzung mit Art der tatsächlichen Nutzung und Fläche,
- Gebäuden,
- Fortführungsnachweis(en),
- öffentlich-rechtlichen Festlegungen
- Buchung (Buchungsart, Buchungsstelle im Grundbuch) und
- Eigentum.
Angaben zu Buchung und Eigentum werden nachrichtlich vom Grundbuch übernommen.
Als Grundstückseigentümer benötigen Sie für zahlreiche Zwecke (Bauvorhaben, Bankkredite, Grundstücksaufteilung, Grundstücksverkauf usw.) Auszüge, Informationen und Bescheinigungen zu Ihrem Grundstück. Hierzu kann auch ein Auszug aus dem Liegenschaftsbuch mit den Angaben des beschreibenden Teils des Liegenschaftskatasters beantragt werden.
Online-Dienst
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch (Flurstücks- und Eigentümernachweis) beantragen
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Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
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zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG)
Hohenwindenstraße 13a
99086 Erfurt
Tel.: +49 361 57 4176-777
Fax: +49 361 57 4176-799
E-Mail: poststelle@tlbg.thueringen.de
Web: https://tlbg.thueringen.de
Zuständigkeit
Amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch dürfen nur von den Katasterbereichen des TLBG sowie durch die am automatisierten Abrufverfahren teilnehmenden Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI), Gemeinden oder Landkreise des Freistaates Thüringen erstellt, erteilt und vervielfältigt werden.
Ansprechpartner
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) - Zweigstelle Zeulenroda-Triebes
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Besucherparkplatz
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Parkplatz: Öffentliche Parkflächen in der Heinrich-Heine-Straße
Zeulenroda Reimannschule, Zeulenroda-Triebes
Bus: Linie 24, 30, 35, 36, 45
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Bitte melden Sie sich über die Sprechanlage an.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Donnerstag: 13:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0361 574166-0
Fax: 0361 574166-299
Internet
Stichwörter
Katasteramt, Liegenschaftsamt, Liegenschaftsdienst, Vermessungsamt, Vermessungsstelle
erforderliche Unterlagen
Im Fall, dass der Antragsteller nicht zugleich Grundstückseigentümer ist:
- Nutzungsberechtigter:
formloser, nicht formgebundener Nachweis über Nutzungsrecht (Erbbauberechtigung, Pächter u. Ä.)
- sonstiges berechtigtes Interesse:
formloser, nicht formgebundener Nachweis über berechtigtes Interesse (Kreditgeber, Gläubiger, Grundstücksangrenzer u. Ä.)
- Bevollmächtiger von o. g. Personenkreis:
formloser, nicht formgebundener Nachweis über Bevollmächtigung
Im Fall, dass der Antragsteller nicht zugleich Kostenschuldner sein sollte:
formlose, nicht formgebundene Bestätigung zur Übernahme der Kosten
Formulare
- Onlineverfahren über den Onlineshop des TLBG
- elektronische Antragstellung: per E-Mail mit erforderlichen Angaben
- Schriftform erforderlich: ja, siehe oben
- persönliches Erscheinen: nicht erforderlich
- Unterschrift: nicht erforderlich
- Authentifizierung nötig, wegen Gebührenübernahme (nicht bei Antrag per E-Mail)
Voraussetzungen
Die Leistung Auszug aus dem Liegenschaftsbuch unterliegt dem Datenschutz (personenbezogene Daten) und kann nur von Personen oder Stellen mit berechtigtem Interesse beantragt werden, wie
- Grundstückseigentümern,
- Nutzungsberechtigten,
- Person mit sonstigem berechtigten Interesse.
Rechtsgrundlage(n)
§ 18 Absatz 1 i. V. m. § 19 Absatz 3 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) (siehe nachstehender Link).
Nr. 2 des Kostenverzeichnisses zur Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm) (siehe nachstehender Link).
Weitere Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Kataster- und Geoinformationswesens sind unter nachstehendem Link erreichbar.
Rechtsbehelf
Da kein Verwaltungsakt gesetzt wird, ist ein Rechtsbehelf nicht möglich.
Es ist kein Widerruf möglich, da es sich um Sonderanfertigungen handelt (siehe Anmerkungen).
Anmerkungen: Bei Sonderanfertigungen (Bestellung eines individuell angepassten Produktes) besteht kein Widerrufsrecht beim Onlinekauf (vgl. Urteil Landgericht Düsseldorf - Aktenzeichen: 23 S 111/13 U - vom 12.02.2014).
Verfahrensablauf
Der Auszug aus dem Liegenschaftsbuch kann
- schriftlich (per Brief / Fax),
- per E-Mail,
- telefonisch,
- über den Onlineshop des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) oder
- über das digitale Antragsverfahren (Zuständigkeitsfinder)
beantragt werden.
Amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch dürfen nur von den Katasterbereichen des TLBG sowie durch die am automatisierten Abrufverfahren teilnehmenden Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI), Gemeinden oder Landkreise des Freistaates Thüringen erstellt, erteilt und vervielfältigt werden. Die Kontaktdaten der Katasterbereiche des TLBG erreichen Sie unter nachstehendem Link.
Zur Bearbeitung des Antrags sind folgende Angaben unbedingt erforderlich:
- Angaben zum beantragten Flurstück (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer, postalische Anschrift),
- beglaubigt oder nicht beglaubigt,
- Angaben zum Antragsteller und zur Kostenübernahme.
Der Auszug aus dem Liegenschaftsbuch wird in analoger Form übersandt oder digital in datenschutzgerechter Form bereitgestellt.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Für die Nutzung des Web-Angebots gibt es keine Frist, das Angebot ist jederzeit verfügbar.
Die Bearbeitungsdauer des schriftlichen oder mündlichen Antrages beträgt drei Arbeitstage.
Kosten
Flurstücksnachweise können mit der Anwendung „Informationssystem Liegenschaftskataster“ (siehe nachstehender Link) gebührenfrei bereitgestellt werden.
Bei Beantragung bei einer zuständigen Stelle gelten die folgenden Gebührensätze gemäß Kostenverzeichnis zur Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm):
- Gebühr: 10,00 € je Flurstücksnachweis sowie Flurstücks- und Eigentümernachweis, mindestens aber 19,00 € zzgl. USt.
- Gebühr: 20,00 € je Bestandsnachweis, zzgl. USt.
- je Mehrausfertigung zuzüglich 20% der Gebühr für die Erstausfertigung, zzgl. USt.
- je Beglaubigung 7,50 € zzgl. USt.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie über die nachstehenden Links.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) am 17.07.2024