Liegenschaftsbuch Auskunft Amtlicher AuszugOnline erledigen

    Auszug aus dem Liegenschaftsbuch (Flurstücks- und Eigentümernachweis) beantragen

    Informationen zur Beantragung eines Auszuges aus dem Liegenschaftsbuch (Nachweis zu einem Grundstück für Auskünfte für Planungen in Grundstücksangelegenheiten).

    Beschreibung

    Allgemeines zur Erläuterung:

    Im Liegenschaftskataster werden als amtliches Verzeichnis Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) für das gesamte Landesgebiet flächendeckend und vollständig nachgewiesen. Die Einrichtung und Führung des Liegenschaftskatasters ist hoheitliche Landesaufgabe und wird von den Katasterbereichen des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) wahrgenommen. Das Liegenschaftskataster fasst die ehemals getrennt geführten Liegenschaftsbücher (beschreibender Teil) und Liegenschaftskarten (darstellender Teil) in einem Geobasisinformationssystem (auch ALKIS genannt) zusammen.

    Das Liegenschaftsbuch enthält in Thüringen u. a. Angaben zu

    • Gebietszugehörigkeit,
    • Lage,
    • Fläche,
    • tatsächlicher Nutzung mit Art der tatsächlichen Nutzung und Fläche,
    • Gebäuden,
    • Fortführungsnachweis(en),
    • öffentlich-rechtlichen Festlegungen
    • Buchung (Buchungsart, Buchungsstelle im Grundbuch) und
    • Eigentum.

    Angaben zu Buchung und Eigentum werden nachrichtlich vom Grundbuch übernommen.

    Als Grundstückseigentümer benötigen Sie für zahlreiche Zwecke (Bauvorhaben, Bankkredite, Grundstücksaufteilung, Grundstücksverkauf usw.) Auszüge, Informationen und Bescheinigungen zu Ihrem Grundstück. Hierzu kann auch ein Auszug aus dem Liegenschaftsbuch mit den Angaben des beschreibenden Teils des Liegenschaftskatasters beantragt werden.

    Online-Dienst

    Auszug aus dem Liegenschaftsbuch (Flurstücks- und Eigentümernachweis) beantragen

    ID: L100038_213716046

    Beschreibung

    Das Formular steht in Kürze wieder zur Verfügung. Bis dahin wenden Sie sich bei Bedarf bitte an das TLBG als zuständige Stelle.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch dürfen nur von den Katasterbereichen des TLBG sowie durch die am automatisierten Abrufverfahren teilnehmenden Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI), Gemeinden oder Landkreise des Freistaates Thüringen erstellt, erteilt und vervielfältigt werden.

    Ansprechpartner

    Für Thüringen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Für den Fall, dass der Antragsteller nicht zugleich Grundstückseigentümer ist, z. B. als:

    - > Nutzungsberechtigter einen formlosen (nicht formgebunden) Nachweis über ein Nutzungsrecht (Erbbauberechtigung, Pächter u. ä.)

    - > mit sonstigem berechtigtem Interesse (Kreditgeber, Gläubiger, Grundstücksangrenzer u. ä.) einen formlosen (nicht formgebunden) Nachweis

    - > Bevollmächtigter von o. g. Personenkreis einen formlosen (nicht formgebunden) Nachweis über eine Bevollmächtigung

    Für den Fall, dass der Antragsteller nicht zugleich Kostenschuldner sein sollte, eine formlose (nicht formgebundene) Bestätigung zur Übernahme der Kosten.

    Formulare

    • Onlineverfahren über den Onlineshop des TLBG
    • elektronische Antragstellung: per E-Mail mit erforderlichen Angaben
    • Schriftform erforderlich: ja, siehe oben
    • persönliches Erscheinen: nicht erforderlich
    • Unterschrift: nicht erforderlich
    • Authentifizierung nötig, wegen Gebührenübernahme (nicht bei Antrag per E-Mail)

    Voraussetzungen

    Die Leistung Auszug aus dem Liegenschaftsbuch unterliegt dem Datenschutz (personenbezogene Daten) und kann nur von Personen oder Stellen mit berechtigtem Interesse beantragt werden, wie:

    - > Grundstückseigentümer

    - > Nutzungsberechtigte

    - > Person mit sonstigen berechtigtem Interesse

    Rechtsgrundlage(n)

    Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (ThürVermGeoG)

    Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm)

    Rechtsbehelf

    - > da kein Verwaltungsakt gesetzt wird, ist ein Rechtsbehelf nicht möglich

    - > kein Widerruf (da Sonderanfertigung)

    Anm.: - bei Sonderanfertigungen (Bestellung individuell angepasstes Produkt) besteht kein Widerrufsrecht beim Onlinekauf - Urteil Landgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: 23 S 111/13 U - vom 12.2.2014)

    Verfahrensablauf

    Der Auszug aus dem Liegenschaftsbuch kann (schriftlich - Brief / Fax / E-Mail, telefonisch, online - Onlineshop TLBG oder über das digitale Antragsverfahren - Zuständigkeitsfinder) beantragt werden.

    Zur Bearbeitung des Antrages sind folgende Angaben unbedingt erforderlich:

    -> Angaben zum beantragten Flurstück (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer oder postalische Anschrift, ggf. Angabe des Grundbuchblattes)

    -> Beglaubigung erforderlich (Ja / Nein)

    -> Angaben zum Antragsteller und zur Kostenübernahme

    Der Auszug aus dem Liegenschaftsbuch wird in analoger Form übersandt oder digital in datenschutzgerechter Form bereitgestellt.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    ca. 3 Tage

    Kosten

    Die Höhe der Kosten (Gebühren) der Leistung richtet sich nach dem Kostenverzeichnis zur Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm) - Gegenstand: Ausgaben aus den Datenbanken des Liegenschaftskatasters - in der jeweils gültigen Fassung und gestaltet sich derzeit wie folgt, z. B. für:

    a) Flurstücksnachweis, Flurstücks- und Eigentümernachweis oder Grundstücksnachweis je Flurstück/ Grundstück

         - > 10,00 EUR (Mindestgebühr 15,00 EUR) zzgl. USt.

    b)   Bestandsnachweis je Bestand

         - > 20,00 EUR zzgl. USt.

    c)   Auszug zur Bauvorlage je Auszug

         - > 20,00 EUR zzgl. USt.

    d)   Mehrausfertigung - je Mehrausfertigung

         - > 20 v. H. zzgl. USt. (Gebühr nach a) bis c))

    e)   Beglaubigungen - je Beglaubigung

         - > 7,50 EUR zzgl. USt.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch TLBG - R 34 am 31.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Stichwörter

    Grundstück, Daten zum Flurstück, Liegenschaftskataster, Nachweis zum Grundstückseigentum, Katasterauszug, Flurstück, Nachweis Flurstück, Bestandsnachweis, Bauvorlage, Flurstücksnachweis, Eigentümernachweis, Kataster, Beglaubigt oder nicht beglaubigt, Bauvorlagennachweis, Auszug, Nachweis zum Flurstückseigentum, LiBu

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English