Straßenschaden Beseitigung an Bundesstraßen und begleitenden Geh- und Radwegen (innerorts)

    Straßenschaden Beseitigung an Bundesstraßen und begleitenden Geh- und Radwegen (innerorts)

    Als Bürger/Verwaltung können Sie Schäden an einer Bundesstraße bzw. an einem die Bundesstraße begleitenden Geh- und Radweg melden.  

    Beschreibung

    Sie melden einen Schaden an einer Bundesstraße bzw. an einem die Bundesstraße begleitenden Geh- und Radweg. Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt: Klärung der Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Instandsetzung ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Landratsämter und kommunale Verwaltungen je nach Baulast.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Sömmerda - Tiefbau, Straßenverkehrsbehörde

    Beschreibung

    Das Amt für Tiefbau- und Kreisstraßen ist zuständig für alle Straßen, Wege und Brücken im Eigentum des Landkreises Sömmerda. Die Zuständigkeit erstreckt sich dabei auf die Beschilderung, Markierung, Grünpflege sowie Sitzgruppen, Wetterschutzhütten, Wegweiser, Wandertafeln und Bootsausstiegstellen entlang der Unstrut. Das Amt für Tiefbau- und Kreisstraßen erbringt in diesem Zusammenhang folgende Dienstleistungen:

    • Pflege und Ausbau des Wander- und Radwanderwegenetzes
    • Planung und Koordinierung des Winterdienstes
    • Fortschreibung des Kreisstraßennetzes
    • Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen und Ausnahmegenehmigungen für die Inanspruchnahme des Straßenraumes über den Gemeingebrauch hinaus

    Des Weiteren werden Parkausweise für Schwerbehinderte ausgestellt. Informationen und Rechtsgrundlagen für Verkehrsunternehmer sind auf den Webseiten des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) zu finden.

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1215

    99601 Sömmerda

    Hausanschrift

    Wielandstraße 4

    99610 Sömmerda

    Parkplätze

    • Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 6  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: vor dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhofstraße
      Linien:
      • Bus: 208
      • Bus: 243
      • Bus: 201
      • Bus: 211
      • Bus: 270
      • Bus: 216
      • Bus: 212
      • Bus: 210
      • Bus: 242
      • Bus: 205
    • Haltestelle: Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Regio Südost

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3634 354-417(Sekretariat)

    E-Mail: verkehrsbehoerde@lra-soemmerda.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landratsamt Sömmerda

    Empfänger: Landratsamt Sömmerda

    IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80

    BIC: HELADEF1WEM

    Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen

    Version

    Technisch geändert am 09.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) - Referat 42 "Region Mitte"

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 80 03 29

    99029 Erfurt

    Hausanschrift

    Hohenwindenstraße 14

    99086 Erfurt

    Kontakt

    Fax: 0361 574153-270

    Telefon Festnetz: 0361 574153-140

    E-Mail: poststelle42@tlbv.thueringen.de

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Genauer Standort des Schadens, Ort, Straßennummer/Straßenname mit Hausnummer, Beschreibung des Straßenschadens, evtl. Foto.

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Die Baulast für die betroffene Straße muss bei der Bundesrepublik Deutschland liegen.

    Rechtsbehelf

    nicht vorhanden

    Verfahrensablauf

    Sie melden einen Schaden an einer Bundesstraße, bzw. an einem die Bundesstraße begleitenden Geh- und Radweg.

    Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt:

    Klärung der Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Instandsetzung ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.

     Mehrstufiges Verfahren: Meldung, Schadensaufnahme, Reparatur durch Dritte, Kontrolle und Abnahme durch Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV)

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Besichtigung und Aufnahme des Schadens 2 Wochen, Reparatur bis zu 4 Wochen.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bemerkungen

    Unterscheidung in verschiedene Baulastträger:

    Bund, Gemeinde

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr am 28.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Straße, Mängel, Schlagloch, Setzungen, Schaden, Risse

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English