Revitalisierung von Brachflächen – Förderung beantragen
Sie wollen unansehnliche Flächen in Ihrem Ort aufwerten, eine Brachfläche nachnutzen und benötigen finanzielle Unterstützung für Abriss, Entsiegelung einschließlich damit verbundener Folgenutzung? Dann beantragen Sie Förderung für die Revitalisierung von Brachflächen.
Beschreibung
Wenn Sie Unterstützung für die Revitalisierung von Brachflächen benötigen, dann können Sie für entsprechende Maßnahmen eine Förderung beantragen. Der Regelfördersatz beträgt bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben wird auf 1 Million Euro pro Vorhaben begrenzt.
Was wird gefördert?
- Abriss und Entsiegelung einschließlich Entsorgung
- Folgenutzung
- Grunderwerb
Online-Dienst
PORTIA – Das Agrarportal
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).
Ansprechpartner
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 44 - Regionale Landentwicklung Ostthüringen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
PORTIA Servicehotline
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Servicezeiten Montag - Donnerstag 08:00 Uhr - 17:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 361 574013-333
E-Mail: portia.post@tlllr.thueringen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Welche Anlagen darüber hinaus erforderlich sind, kann der Übersicht am Ende des Antragsformulars entnommen werden.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja. Sie finden diese auf der Seite des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
Eine Förderung können Sie erhalten als
- Gemeinden,
- natürliche Personen und Personengesellschaften,
- juristische Personen des privaten Rechts.
Die Förderung erfolgt in ländlich geprägten Orten. Hierunter fallen Gemeinden und Ortsteile bis 10.000 Einwohner.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Das Verwaltungsverfahren gliedert sich in die Bereiche Auswahlverfahren/Antragsverfahren, Auszahlung, sowie Verwendungsnachweisprüfung inklusive Vergabeprüfung.
Fristen
Es gibt keine Antragsfrist. Anträge können ganzjährig gestellt werden.
Kosten
Die Antragstellung ist gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur vollständigen Bearbeitung und Einreichung der Anträge über das Online-Portal Portia ist eine Registrierung im Servicekonto von Portia mit der Online-Ausweisfunktion notwendig. Weitere Informationen dazu finden Sie im untenstehenden Link.
Bis einschließlich 2025 ist eine Antragstellung sowohl über das Online-Portal Portia, als auch in Papierform durch das entsprechende Antragformular möglich. Je nachdem, welcher Weg für die Antragstellung gewählt wurde, muss dieser für den Rest der Maßnahme beibehalten werden.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 28.02.2024
Stichwörter
Umbau, Kleinprojekt, Projektförderung, Entsiegelung, Dorfentwicklung, ländlicher Raum, Entsorgung, Förderung, Brachen, Beräumung, Abriss, Brachflächen, Revitalisierung, Leerstand, Bauförderung, Rückbau