Revitalisierung von Brachflächen - Förderung beantragen

    Sie wollen unansehnliche Flächen in Ihrem Ort aufwerten, eine Brachfläche nachnutzen und benötigen finanzielle Unterstützung für Abriss, Entsiegelung einschließlich damit verbundener Folgenutzung? Dann beantragen Sie Förderung für die Revitalisierung von Brachflächen. 

    Beschreibung

    Wenn Sie Unterstützung für die Revitalisierung von Brachflächen benötigen, dann können Sie für entsprechende Maßnahmen eine Förderung beantragen. Der Regelfördersatz beträgt bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

    Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben wird auf 1. Mio Euro pro Vorhaben begrenzt. 
     
     Was wird gefördert?

    • Abriss und Entsiegelung einschließlich Entsorgung
    • Folgenutzung
    • Grunderwerb

    Online-Dienst

    PORTIA - Das Agrarportal

    ID: L100038_213368641

    Beschreibung

    Im Thüringer Agrarportal PORTIA können Sie verschiedene Fördermaßnahmen der Landwirtschaft und des ländlichen Raums beantragen. Der jeweilige Antragsdienst kann nach Anmeldung im Portal gestartet werden. PORTIA befindet sich zur Zeit noch im Aufbau und wird stetig um neue Antragsdienste erweitert.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 45 - Regionale Landentwicklung Südwestthüringen

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankental 1

    98617 Meiningen

    Zweigstelle Meiningen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 361 574066-000

    Fax: +49 361 574172-327

    E-Mail: post.mgn@tlllr.thueringen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    PORTIA Servicehotline

    Adresse

    Hausanschrift

    Uhlandstraße 3

    99601 Sömmerda

    Öffnungszeiten

    Servicezeiten Montag - Donnerstag 08:00 Uhr - 17:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 361 574013-333

    E-Mail: portia.post@tlllr.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.09.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular
    • Welche Anlagen darüber hinaus erforderlich sind, kann der Übersicht am Ende des Antragsformulars entnommen werden.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja. Sie finden diese auf der Seite des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Eine Förderung können Sie erhalten als 

    • Gemeinden,
    • Natürliche Personen und Personengesellschaften,
    • juristische Personen des privaten Rechts.

    Die Förderung erfolgt in ländlich geprägten Orten. Hierunter fallen Gemeinden und Ortsteile bis 10.000 Einwohner.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Das Verwaltungsverfahren gliedert sich in die Bereiche Auswahlverfahren/ Antragsverfahren, Auszahlung, sowie Verwendungsnachweisprüfung inklusive Vergabeprüfung.

    Fristen

    Es gibt keine Antragsfrist. Anträge können ganzjährig gestellt werden.

    Kosten

    Die Antragstellung ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zur vollständigen Bearbeitung und Einreichung der Anträge über das Online-Portal Portia ist eine Registrierung im Servicekonto von Portia mit der Online-Ausweisfunktion notwendig. Weitere Informationen dazu finden Sie im untenstehenden Link.

    Bis einschließlich 2025 ist eine Antragstellung sowohl über das Online-Portal Portia, als auch in Papierform durch das entsprechende Antragformular möglich. Je nachdem, welcher Weg für die Antragstellung gewählt wurde, muss dieser für den Rest der Maßnahme beibehalten werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 28.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 25.03.2024

    Stichwörter

    Rückbau, Bauförderung, Umbau, ländlicher Raum, Beräumung, Abriss, Projektförderung, Revitalisierung, Dorfentwicklung, Entsorgung, Entsiegelung, Förderung, Brachen, Leerstand, Kleinprojekt, Brachflächen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de