Förderung aus dem EU-Förderprogramm LEADER Bewilligung

    LEADER-Förderung beantragen

    Wenn Sie die Entwicklung Ihrer Region mitgestalten wollen, wenn Sie innovative Projektideen für den ländlichen Raum haben, oder wenn Sie im ländlichen Raum leben und eine Förderung für Ihr Kleinprojekt suchen, dann beantragen Sie eine Förderung über die Intervention LEADER.

    Beschreibung

    Über das Förderprogramm LEADER können Sie Unterstützung für Projekte im ländlichen Raum erhalten. Diese Förderung müssen Sie beantragen. Der Regelfördersatz für LEADER-Projektförderung beträgt laut ILE-Förderrichtlinie bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, in Ausnahmefällen kann dieser abweichen und bis zu 80% betragen. Die Förderhöhe legen die Regionalen Aktionsgruppen (RAGn) in ihren Strategien selbst fest.
     

    Was wird gefördert?
        Vorbereitungskosten (im Rahmen einer Bewerbung als RAG während des Anerkennungsverfahrens zu Beginn einer Förderperiode
        Projekte zur Umsetzung der regionalen Entwicklungsstrategie
        Gebietsübergreifende und transnationale Kooperationen
        Verwaltung und Sensibilisierung

    Online-Dienst

    PORTIA - Das Agrarportal

    ID: L100038_213368641

    Beschreibung

    Im Thüringer Agrarportal PORTIA können Sie verschiedene Fördermaßnahmen der Landwirtschaft und des ländlichen Raums beantragen. Der jeweilige Antragsdienst kann nach Anmeldung im Portal gestartet werden. PORTIA befindet sich zur Zeit noch im Aufbau und wird stetig um neue Antragsdienste erweitert.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    zuständige Stelle

    zuständige Bewilligungsstelle

    Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Regionalen Aktionsgruppen LEADER RAG, in deren Aktionsgebiet das Vorhaben umgesetzt werden soll.

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 45 - Regionale Landentwicklung Südwestthüringen

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankental 1

    98617 Meiningen

    Zweigstelle Meiningen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 361 574066-000

    Fax: +49 361 574172-327

    E-Mail: post.mgn@tlllr.thueringen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    PORTIA Servicehotline

    Adresse

    Hausanschrift

    Uhlandstraße 3

    99601 Sömmerda

    Öffnungszeiten

    Servicezeiten Montag - Donnerstag 08:00 Uhr - 17:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 361 574013-333

    E-Mail: portia.post@tlllr.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.03.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Suhl - Amt für Kultur, Tourismus und Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    98527 Suhl

    Haltestellen

    • Haltestelle: Zentrum

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03681 742441(SB Sport)

    Telefon Festnetz: 03681 742205(SB Städtepartnerschaften/Ehrenamt)

    Telefon Festnetz: 03681 742580(SB Tourismus)

    Telefon Festnetz: 03681 742440(SB Veranstaltungen / Kulturförderung)

    Fax: 03681 742723

    Telefon Festnetz: 03681 742572(SB Veranstaltungen / Marketing)

    E-Mail: kulturamt@stadtsuhl.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular
    • Welche Anlagen darüber hinaus erforderlich sind, kann der Übersicht am Ende des Antragsformulars entnommen werden.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja. Sie finden diese auf der Seite des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, der Seite der Thüringer Vernetzungsstelle LEADER sowie auf den individuellen Seiten der Regionalen Aktionsgruppen LEADER (RAG).

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Eine Förderung können Sie erhalten als
        Natürliche Personen und Personengesellschaften,
        juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts,
        Regionale Aktionsgruppen LEADER.

    Projekte müssen den Zielstellungen der individuellen Regionalen Entwicklungsstrategie der Regionalen Aktionsgruppen LEADER (RAG) entsprechen und von dieser in einem nicht diskriminierenden und transparenten Verfahren ausgewählt und die Umsetzung beschlossen sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Das Verwaltungsverfahren gliedert sich in die Bereiche Auswahlverfahren/ Antragsverfahren, Auszahlung, sowie Verwendungsnachweisprüfung inklusive Vergabeprüfung.

    Bei LEADER besteht die Besonderheit, dass die Auswahl der zu fördernden Projekte durch die Regionalen Aktionsgruppen LEADER (RAG) erfolgt.

    Fristen

    Die Frist zur Einreichung der Projektanträge wird individuell von den Regionalen Aktionsgruppen LEADER (RAG) festgelegt und öffentlich bekanntgegeben. Die vollständigen Förderanträge sind nachfolgend bis zum 15. Februar des laufenden Jahres bei dem Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum vorzulegen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Projektanträge werden zuerst durch den Antragsteller bei der Regionalen Aktionsgruppen LEADER (RAG) eingereicht, von dieser vorgeprüft und votiert. Sollte der Antrag positiv votiert werden, wird er nach Vervollständigung der Unterlagen durch die RAG an die Bewilligungsbehörde (TLLLR) zur finalen Bearbeitung weitergeleitet.

    7 bis 9 Monate (Die Anträge werden zuerst durch den Antragsteller bei der RAG eingereicht und von dieser vorgeprüft und votiert. Sollte der Antrag positiv votiert werden, wird er nach Vervollständigung durch die RAG an die Bewilligungsbehörde (TLLLR) zur finalen Bearbeitung weitergeleitet.)

    Kosten

    Die Antragstellung ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zur vollständigen Bearbeitung und Einreichung der Anträge ist eine Registrierung im Servicekonto von Portia mit der Online-Ausweisfunktion notwendig. Weitere Informationen dazu finden Sie nachfolgend:

    Bemerkungen

    Bis einschließlich 2024 ist eine Antragstellung sowohl über das Online-Portal Portia, als auch in Papierform durch das entsprechende Antragformular möglich. Je nachdem, welcher Weg für die Antragstellung gewählt wurde, muss dieser für den Rest der Maßnahme beibehalten werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 27.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Stichwörter

    Regionalentwicklung, RAG, Bottom-up, innovativ, Dorfentwicklung, Kleinprojekt, Förderung, Projektförderung, Regionale Arbeitsgruppe, ländlicher Raum, LEADER, THVS

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de