Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation Bewilligung Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

    Förderung von Forschung, Technologie und Innovation - FTI Technologie

    Mit dem Förderprogramm "FTI-Thüringen TECHNOLOGIE" werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen gefördert, die in Thüringen durchgeführt werden.

    Beschreibung

    Der Freistaat Thüringen fördert Vorhaben, die sich der "Regionalen Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung und wirtschaftlichen Wandel in Thüringen" (RIS Thüringen) zuordnen lassen.

    Eine Förderung ist in folgenden RIS-Feldern möglich:

    • Industrielle Produktion und Systeme
    • Nachhaltige und intelligente Mobilität und Logistik
    • Gesundes Leben und Gesundheitswirtschaft
    • Nachhaltige Energie und Ressourcenverwendung
    • Informations- und Kommunikationstechnologien, innovative und produktionsnahe Dienstleistungen
       

    Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsvorhaben:

    • Thüringen Verbund und Thüringen Verbund Dynamik
    • Zuwendungsempfänger: KMU, große Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen im Verbund mit KMU
    • Thüringen FuE individuell
    • Zuwendungsempfänger: KMU
       

    Innovationsgutscheine:

    • InnoDecide
      • Zuwendungsempfänger: KMU
    • InnoPrepare
      • Zuwendungsempfänger: KMU, Wissenschaftseinrichtungen im nicht-wirtschaftlichen oder wirtschaftlichen Bereich, wenn die KMU-Kriterien erfüllt sind
    • InnoSecure
      • Zuwendungsempfänger: KMU, Wissenschaftseinrichtungen im wirtschaftlichen Bereich, wenn die KMU-Kriterien erfüllt sind
    • InnoCreate
      • Zuwendungsempfänger: KMU

    Sie erhalten die Förderung als Zuwendung:

    FuE-Verbund - Industrielle Forschung:

    • Bis zu 80 % für kleine Unternehmen
    • Bis zu 75 % für mittlere Unternehmen
    • Bis zu 65 % für große Unternehmen
       

    FuE-Verbund – experimentelle Entwicklung:

    • Bis zu 60 % für kleine Unternehmen
    • Bis zu 50 % für mittlere Unternehmen
    • Bis zu 40 % für große Unternehmen

    Thüringen FuE individuell – industrielle Forschung:

    • Bis zu 70 % für kleine Unternehmen
    • Bis zu 60 % für mittlere Unternehmen

    Thüringen FuE individuell – experimentelle Entwicklung:

    • Bis zu 45 % für kleinere Unternehmen
    • Bis zu 35 % für mittlere Unternehmen

    FuE-Verbund Dynamik:

    • Bis zu 60 % für kleinere Unternehmen
    • Bis zu 50 % für mittlere Unternehmen
    • Bis zu 40 % für große Unternehmen

    Forschungseinrichtungen im Rahmen ihrer nicht-wirtschaftlichen Tätigkeit können eine Zuwendung von bis zu 100% der Ausgaben erhalten.

    Innovationsgutscheine:

    • Bis zu 50%
    • Bis zu 100% InnoPrepare für Wissenschaftseinrichtungen im nicht-wirtschaftlichen Bereich

    Online-Dienst

    Förderung E-Cohesion

    ID: L100038_212070331

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 26.02.2021 (von: Endler, Michaela)

    Technisch geändert am 18.10.2024 (von: Grosser, Oliver)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Zuständigkeit

    Zuständige Antrags-und Bewilligungsbehörde für die Förderung nach dieser Richtlinie ist die Thüringer Aufbaubank (TAB).

    Ansprechpartner

    Thüringer Aufbaubank (TAB) - Anstalt öffentlichen Rechts

    Adresse

    Hausanschrift

    Gorkistraße 9

    99084 Erfurt

    S-Finanzzentrum

    Postanschrift

    Postfach 90 02 44

    99105 Erfurt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 7447-0

    Fax: 0361 7447-271

    E-Mail: info@aufbaubank.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 10.01.2017 (von: Endler, Michaela)

    Technisch geändert am 29.08.2024 (von: Grosser, Oliver)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Stadt Königsee

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    07426 Königsee

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Wilhelm-Pieck-Straße 2

    07426 Königsee

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr

    Version

    Technisch erstellt am 20.04.2022 (von: Webservice, Stadt Königsee)

    Technisch geändert am 23.11.2024 (von: Webservice, Stadt Königsee)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • Die Zuwendung wird auf Antrag gewährt.
    • Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind unter Verwendung der vorgegebenen Formulare elektronisch über das Onlineportal der Thüringer Aufbaubank (TAB) zu richten. Zusätzlich ist der schriftliche Antrag bei der TAB einzureichen, soweit die elektronische Form die Schriftform nicht ersetzt.
    • Bei Antragstellung zum Innovationsgutschein sind der Finanzplan sowie alle eingegangenen Angebote für die beantragten externen Dienstleistungsaufträge vorzulegen. Dabei sollen in der Regel mindestens drei Angebote eingeholt werden. Unterschreitungen dieser Zahl sind besonders zu begründen.

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
     

    Voraussetzungen

    Die Zuwendung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich:

    • Das Vorhaben muss in Thüringen durchgeführt werden.
    • Im Rahmen der Antragstellung muss der Bezug des Vorhabens zu einem Spezialisierungsfeld plausibel dargestellt werden. Für Thüringen Verbund ist die Antragstellung nur im Rahmen eines Wettbewerbsaufrufes möglich.
    • Bei Thüringen FuE individuell und Thüringen Verbund Dynamik muss bei den Bewertungskriterien die Mindestpunktzahl von 50 % der möglichen Punkte erreicht werden, sowie mindestens 3 Punkte beim Kriterium wirtschaftliches Verwertungspotenzial.
    • Thüringen-FuE-individuell-Anträge müssen zusätzlich auch im Kriterium Innovationsgehalt mindestens 3 Punkte erzielen.
    • Bei Thüringen Verbund Dynamik müssen ab Antragseingang (01.06.2023) mindestens 60 % der beantragten Ausgaben bei den Unternehmen entstehen.
    • Bei InnoDecide müssen die Erfolgsaussichten immer Gegenstand der Beauftragung sein. Die Ergebnisse und Erkenntnisse müssen in der Studie den oben genannten Leistungen eindeutig zugeordnet werden. Fehlt eine Leistung beziehungsweise die Zuordnung, kann der Zuschuss nicht ausgezahlt werden.
    • Es muss ein Abschlussbericht erstellt werden. Im Abschlussbericht sind die beantragten Leistungen jeweils in getrennten Abschnitten mit einer entsprechenden Teilüberschrift oder Ähnlichem darzustellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO), insbesondere der §§ 23 und 44 und der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV), soweit nach dieser Richtlinie keine Abweichungen zugelassen sind

    Rechtsbehelf

    Klage

    Verfahrensablauf

    Grundsätzlich werden die Antragsberechtigten durch die Thüringer Aufbaubank (TAB) zur Teilnahme an einem Wettbewerbsverfahren aufgerufen. Bei einzelbetrieblichen FuE-Projekten und Innovationsgutscheinen ist eine kontinuierliche Antragstellung möglich.

    Der Verfahrensablauf unterteilt sich in 4 Schritte:

    Antragsverfahren:
    Anträge auf Gewährung der Zuwendung sind an die Thüringer Aufbaubank (TAB) als Bewilligungsbehörde zu richten.

    Bewilligungsverfahren:
    Die Bewilligung der Zuwendungen erfolgt durch die TAB mit schriftlichem Bescheid, der zusätzliche Bestimmungen und Auflagen enthalten kann.

    Anforderungs- und Auszahlungsverfahren:
    Auszahlungen erfolgen anhand aufgelisteter Belege/Rechnungen (Mittelanforderung) und nach der Prüfung durch die Bewilligungsbehörde.

    Verwendungsnachweisverfahren:
    Die Verwendung der Zuwendung ist anhand eines Sachberichtes und eines zahlenmäßigen Nachweises innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monats gegenüber der Bewilligungsbehörde nachzuweisen.

    Fristen

    Geltungsdauer: bis zum 30.06.2027 (Die Termine und die Wettbewerbsaufrufe werden im Internet veröffentlicht.)

    Bearbeitungsdauer

    keine pauschalen Angaben möglich

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Aufbaubank am 02.10.2024

    Version

    Technisch erstellt am 30.04.2021 (von: Endler, Michaela)

    Technisch geändert am 09.10.2024 (von: Reinicke, Katrin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)