Bescheinigung über die Sachkundenachweise für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln und für die Beratung über deren Anwendung Ausstellung

    Sachkundenachweis für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln beantragen

    Beschreibung

    Sie benötigen einen Sachkundenachweis für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln, wenn sie

    • Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig in Verkehr bringen oder
    • Pflanzenschutzmittel über das Internet auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten in Verkehr bringen wollen,

    Die Antragstellung erfolgt über eine bundeseinheitliche Online-Datenbank.

    Die Zuständige Behörde überprüft, ob Sie die Voraussetzungen zur Erlangung der Sachkunde im Pflanzenschutz erfüllen. Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen erhält der/die Antragsteller/in einen Bescheid mit der Anerkennung der Pflanzenschutz-Sachkunde Die Karte wird anschließend vom Druckdienstleister per Post separat zugestellt.   Diese Nachweiskarte berechtigt den Antragsteller/in  zu der im Sachkundenachweis ausgewiesenen Tätigkeit.

    Online-Dienst

    Pflanzenschutz – Sachkundenachweis - Online

    ID: L100038_211055007

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 23.10.2019 (von: Endler, Michaela)

    Technisch geändert am 04.08.2022 (von: Endler, Michaela)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    • Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
      Referat 25
      Antragsbearbeitung und Bescheidung durch Mitarbeiter der Zweigstellen:
      Rudolstadt, Sömmerda, Zeulenroda, Leinefelde-Worbis, Hildburghausen, Bad Salzungen, Bad Frankenhausen
    • Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
      Referat 23 Pflanzenschutz und Saatgut 
      Landessachbearbeitung, Grundsatzfragen

    Zuständigkeit

    • Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
      Referat 25
      Antragsbearbeitung und Bescheidung durch Mitarbeiter der Zweigstellen:
      Rudolstadt, Sömmerda, Zeulenroda, Leinefelde-Worbis, Hildburghausen, Bad Salzungen, Bad Frankenhausen
    • Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
      Referat 23 Pflanzenschutz und Saatgut 
      Landessachbearbeitung, Grundsatzfragen

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 23 - Pflanzenschutz und Saatgut

    Adresse

    Hausanschrift

    Kühnhäuser Str. 101

    99090 Erfurt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 361 574198-000

    Fax: +49 361 574198-140

    E-Mail: pflanzenschutz@tlllr.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 23.10.2019 (von: Endler, Michaela)

    Technisch geändert am 01.07.2022 (von: Koch, Hans Christian)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 25 - Fachrechts- und Cross Compliance-Kontrollen - Zweigstelle Sömmerda

    Adresse

    Hausanschrift

    Uhlandstr. 3

    99610 Sömmerda

    Zweigstelle Sömmerda

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 11:30 Uhr Dienstag 09:00 - 11:30 Uhr Mittwoch 09:00 - 11:30 Uhr Donnerstag 09:00 - 11:30 Uhr Freitag 09:00 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 361 574013-001

    Fax: +49 361 574013-099

    E-Mail: post.som@tlllr.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 30.04.2021 (von: Koch, Hans Christian)

    Technisch geändert am 30.04.2021 (von: Koch, Hans Christian)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • Zeugnis über einen anerkannten Berufsabschluss oder
    • Zeugnis über eine erfolgreich bestandene Sachkundeprüfung oder
    • Zeugnis über ein anerkanntes Studium oder eine abgeschlossene Berufsausbildung mitzusätzlicher Bescheinigung (von Hochschulen, Ausbildungsstätte) oder
    • Bescheinigung eines anderen EU-Mitgliedstaates für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden
    • Falls erforderlich, beglaubigte Übersetzung der eingereichten Unterlagen
    • Ggf. formlose Kostenzusage des angegebenen Rechnungsempfängers
    • Ggf. Bescheinigung zu Sachkundefortbildungen

    Formulare

    Voraussetzungen

    Die Sachkunde weisen Sie

    • mit einem Zeugnis über einen anerkannten Berufsabschluss zum Florist/ zur Floristin oder
    • einem Prüfungszeugnis über eine erfolgreich bestandene Sachkundeprüfung für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln (z.B. im Rahmen eines Sachkundelehrgangs)
    • Zeugnis über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium mit zusätzlicher Bescheinigung (von Hochschule, Ausbildungsstätte) oder
    • Bescheinigung eines anderen EU-Mitgliedstaates im Sinne der Richtlinie 2009/128/EG
    • Es können andere Nachweise oder Bescheinigungen aus anderen europäischen Mitgliedsstaaten oder Nicht-EU-Staaten anerkannt werden, falls die geforderten fachlichen Inhalte Bestandteil der Ausbildung/ Prüfung waren und dies in eindeutiger Weise aus den eingereichten Nachweisen/ Bescheinigungen hervorgeht.

    Sofern zwischen der Ausstellung des Zeugnisses und der Antragstellung mehr als drei Jahre liegen, muss zusätzlich ein aktueller Fortbildungsnachweis eingereicht werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Behörde nimmt die vollständigen Antragsunterlagen entgegen und überprüft die Angaben sowie die Echtheit der Zeugnisse und/oder Bescheinigungen. Wenn alle Voraussetzung für die Anerkennung der Sachkunde nachgewiesen wurden, erstellt die Behörde den Sachkundenachweis und einen Gebührenbescheid. Nach Eingang der Zahlung versendet die Behörde den Sachkundenachweis an die den Antrag stellende Person.

    Den Sachkundenachweis (SKN) im Kartenformat benötigen Sie seit dem 26.11.2015.

    Der Antrag hierfür ist online zu stellen. (Bitte lassen Sie sich im Freundes- oder Bekanntenkreis helfen, falls Sie im Internet nicht zurechtkommen). Über die Kachel des zuständigen Bundeslandes können weiterführende Informationen eingesehen werden. Der Sachkundenachweis kann mit oder ohne Registrierung beantragt werden. Danach sind die Pflichtfelder mit den Angaben zum Antragsteller auszufüllen. Nach Eingabe des Sicherheitscodes gelangen Sie zur Antragsseite. Geben Sie hier die Antragsart ein. Die Antragsart "Abgabe" beinhaltet den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln. Nach Bestätigung der erforderlichen Deutschkenntnisse und der Anerkennung der Datenschutzerklärung können Sie Ihre Zeugniskopien, wie zum Beispiel einen Gehilfenbrief oder ein Sachkundeprüfungszeugnis, hochladen. Abschließend stellen Sie den Antrag über den entsprechenden Button. Nach dem Absenden Ihrer Daten erscheint im Onlineportal eine kurze Information, ob Ihr Antrag erfolgreich gestellt wurde. Eine gesonderte E-Mail oder weitere Bestätigung erhalten Sie nicht. Es ist nicht erforderlich, zusätzlich den Antrag unterschrieben mit der Post zu senden.

    Alternativ: Wenn Sie das Zeugnis nicht selbst hochladen können, senden Sie eine Kopie per Post an die zuständige Dienststelle.

    Personen, deren anerkennungsfähiger Abschluss länger als 3 Jahre zurück liegt, benötigen zusätzlich zum Zeugnis noch den Nachweis über die Teilnahme an einer anerkannten Fortbildung zur Sachkunde Pflanzenschutz. Sind alle Unterlagen vollständig, wird der Antrag innerhalb von 2 bis 8 Wochen bearbeitet. Sie erhalten einen Bescheid und einen Kostenbescheid über 40 Euro. Die Versendung der Sachkundenachweis-Karte kann ab Bezahlung bis zu 2 Monaten dauern. Zusätzlich zum Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises müssen Sie in einem wiederkehrenden 3-jährigen Zeitraum an einer 4-stündigen Fortbildung teilnehmen. Der Beginn des ersten Fortbildungszeitraumes ist auf der Karte vermerkt.

    Fristen

    Sofern zwischen Zeugnisdatum und Antragstellung mehr als drei Jahre liegen, muss zusätzlich ein aktueller Fortbildungsnachweis eingereicht werden.

    Bearbeitungsdauer

    2-8 Wochen

    Kosten

    Thüringen: EUR 40,00

    Zweitauststellung: EUR 15,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Referat 23 am 12.05.2021

    Version

    Technisch erstellt am 22.04.2021 (von: Endler, Michaela)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)