Pflanzengesundheitszeugnisse für den Drittlandexport Ausstellung

    Pflanzengesundheitszeugnisse für den Drittlandexport beantragen

    Sie wollen Pflanzen in ein Drittland ausführen? Sie benötigen dafür ein Pflanzengesundheitszeugnis/ Vorausfuhrzeugnis?

    Beschreibung

    Beim internationalen Handel mit Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen oder anderen Gegenständen können Pflanzenkrankheiten und -schädlinge verschleppt werden. Bei solchen Schadorganismen besteht die Gefahr, dass sie sich in einer neuen Umgebung unkontrolliert ausbreiten und große wirtschaftliche Schäden verursachen. Aus diesen Gründen unterliegt der internationale Handel in diesem Bereich einer strengen pflanzenschutzrechtlichen Überwachung. Pflanzen dürfen nur mit einem Pflanzengesundheitszeugnis (PGZ) aus der EU ausgeführt werden. Mit dem PGZ/ VAZ wird nach vorheriger Inspektion die Einhaltung der Einfuhranforderungen des jeweiligen Empfangslandes bestätigt.

    Das Internetangebot dient zur elektronischen Anmeldung von Export-Sendungen für die phytosanitäre Kontrolle und zur Ausstellung eines PGZ/ VAZ durch den zuständigen amtlichen Pflanzenschutzdienst.

    Online-Dienst

    Pflanzengesundheitszeugnisse für den Drittlandexport beantragen

    ID: L100038_212198630

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
    Referat 23
    Kühnhäuser Str. 101
    99090 Erfurt-Kühnhausen

    Zuständigkeit

    Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
    Referat 23
    Kühnhäuser Str. 101
    99090 Erfurt-Kühnhausen

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 23 - Pflanzenschutz und Saatgut

    Adresse

    Hausanschrift

    Kühnhäuser Str. 101

    99090 Erfurt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: +49 361 574198-140

    Telefon Festnetz: +49 361 574198-000

    E-Mail: pflanzenschutz@tlllr.thueringen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Folgende Angaben werden für das Ausfüllen des Online- Formulars benötigt:

    • Adressen Antragsteller, Exporteur, Post- und Rechnungsempfänger
    • Name des Empfängers, Einfuhrland
    • Ursprungsort
    • Transportmittel
    • Registriernummer des Ausführers
    • Besichtigungsort, -datum und Ansprechpartner vor Ort
    • Warenbeschreibung und Mengen
    • ggf. durchgeführte Behandlungen einschließlich Protokolle
    • ggf. Import Permit des Einfuhrlandes
    • ggf. Prüfberichte von Laboruntersuchungen

    Formulare

    Formularbezeichnung: Exportantrag

    Anträge können nur online gestellt werden.

    Voraussetzungen

    1. Registrierung des Exporteurs nach Artikel 65 ff. VO (EU) 2016/2031
    2. PGZ/VAZ muss von dem Einfuhrland gefordert sein (Artikel 100 ff. der VO (EU) 2016/2031).
    3. Ausstellung des Zeugnisses erfolgt nur, wenn die Sendung die Einfuhranforderungen des Empfängerlandes erfüllt (Artikel 100 ff. der VO (EU) 2016/2031).

    Die Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderen Gegenstände müssen in Thüringen phytosanitär kontrolliert werden können und von Thüringen aus versendet werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    International Plant Protection Convention (IPPC)

    Rechtsbehelf

    Über die Ausstellung eines Pflanzengesundheitszeugnisses entscheidet die zuständige Behörde nach Prüfung der Rechtslage des Empfängerlandes und nach Vorliegen aller erforderlichen Angaben, Unterlagen und ggf. Untersuchungsergebnisse.

    Verfahrensablauf

    1. Der Antragsteller bittet vor dem ersten Exportantrag beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 23, Kühnhäuser Straße 101, 99090 Erfurt um Aufnahme in das amtliche Register. (Der Registrierungsantrag ist unter https://www.isip.de/isip/servlet/isip-de/regionales/thueringen/pflanzengesundheit/registrierung eingestellt.)
    2. Der Antragsteller registriert sich (einmalig) mit seinen Betriebsdaten im Online- Portal "PGZ-online".
    3. Der Antragsteller stellt einen konkreten Exportantrag mit Angabe aller relevanten Daten zum beabsichtigten Export. (Im Portal befinden sich Hilfen zum Ausfüllen des Antrages.)

    Der Antrag wird innerhalb von 5 Werktagen in Bearbeitung genommen. Die Ausstellung des PGZ kann sich u. U. durch erforderliche Untersuchungen und Kontrollen verzögern.

    Kontaktaufnahme zum Bearbeiter ist unter pflanzengesundheit@tlllr.thueringen.de möglich.

    Fristen

    Der Antrag ist im Normalfall 5 Werktage vor dem Besichtigungstermin zu stellen.

    Kosten

    Die Begleichung der Gebührenschuld erfolgt nach Erhalt eines Kostenbescheides.

    Zahlungsart: Banküberweisung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Online-Antragstellung: www.pgz-online.de

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Referat 23 am 05.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Phytosanitary certificate, PGZ, Pflanzengesundheitzeugnis, Pflanzenzeugnis, pre-export-certificate, Phyto, Ausfuhrzeugnis, Export, Vorausfuhrzeugnis, VAZ

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de