Pflanzengesundheitszeugnisse für den Drittlandexport beantragen
Sie wollen Pflanzen in ein Drittland ausführen? Sie benötigen dafür ein Pflanzengesundheitszeugnis/ Vorausfuhrzeugnis?
Beschreibung
Beim internationalen Handel mit Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen oder anderen Gegenständen können Pflanzenkrankheiten und -schädlinge verschleppt werden. Bei solchen Schadorganismen besteht die Gefahr, dass sie sich in einer neuen Umgebung unkontrolliert ausbreiten und große wirtschaftliche Schäden verursachen. Aus diesen Gründen unterliegt der internationale Handel in diesem Bereich einer strengen pflanzenschutzrechtlichen Überwachung. Pflanzen dürfen nur mit einem Pflanzengesundheitszeugnis (PGZ) aus der EU ausgeführt werden. Mit dem PGZ/ VAZ wird nach vorheriger Inspektion die Einhaltung der Einfuhranforderungen des jeweiligen Empfangslandes bestätigt.
Das Internetangebot dient zur elektronischen Anmeldung von Export-Sendungen für die phytosanitäre Kontrolle und zur Ausstellung eines PGZ/ VAZ durch den zuständigen amtlichen Pflanzenschutzdienst.
Online-Dienst
Pflanzengesundheitszeugnisse für den Drittlandexport beantragen
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zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 23
Kühnhäuser Str. 101
99090 Erfurt-Kühnhausen
Zuständigkeit
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 23
Kühnhäuser Str. 101
99090 Erfurt-Kühnhausen
Ansprechpartner
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 23 - Pflanzenschutz und Saatgut
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 361 574198-140
Telefon Festnetz: +49 361 574198-000
Kontaktperson
Referatsbereich Pflanzengesundheit
Telefon Festnetz: +49 361 574198-124
Internet
erforderliche Unterlagen
Folgende Angaben werden für das Ausfüllen des Online- Formulars benötigt:
- Adressen Antragsteller, Exporteur, Post- und Rechnungsempfänger
- Name des Empfängers, Einfuhrland
- Ursprungsort
- Transportmittel
- Registriernummer des Ausführers
- Besichtigungsort, -datum und Ansprechpartner vor Ort
- Warenbeschreibung und Mengen
- ggf. durchgeführte Behandlungen einschließlich Protokolle
- ggf. Import Permit des Einfuhrlandes
- ggf. Prüfberichte von Laboruntersuchungen
Formulare
Formularbezeichnung: Exportantrag
Anträge können nur online gestellt werden.
Voraussetzungen
- Registrierung des Exporteurs nach Artikel 65 ff. VO (EU) 2016/2031
- PGZ/VAZ muss von dem Einfuhrland gefordert sein (Artikel 100 ff. der VO (EU) 2016/2031).
- Ausstellung des Zeugnisses erfolgt nur, wenn die Sendung die Einfuhranforderungen des Empfängerlandes erfüllt (Artikel 100 ff. der VO (EU) 2016/2031).
Die Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderen Gegenstände müssen in Thüringen phytosanitär kontrolliert werden können und von Thüringen aus versendet werden.
Rechtsgrundlage(n)
International Plant Protection Convention (IPPC)
Rechtsbehelf
Über die Ausstellung eines Pflanzengesundheitszeugnisses entscheidet die zuständige Behörde nach Prüfung der Rechtslage des Empfängerlandes und nach Vorliegen aller erforderlichen Angaben, Unterlagen und ggf. Untersuchungsergebnisse.
Verfahrensablauf
- Der Antragsteller bittet vor dem ersten Exportantrag beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 23, Kühnhäuser Straße 101, 99090 Erfurt um Aufnahme in das amtliche Register. (Der Registrierungsantrag ist unter https://www.isip.de/isip/servlet/isip-de/regionales/thueringen/pflanzengesundheit/registrierung eingestellt.)
- Der Antragsteller registriert sich (einmalig) mit seinen Betriebsdaten im Online- Portal "PGZ-online".
- Der Antragsteller stellt einen konkreten Exportantrag mit Angabe aller relevanten Daten zum beabsichtigten Export. (Im Portal befinden sich Hilfen zum Ausfüllen des Antrages.)
Der Antrag wird innerhalb von 5 Werktagen in Bearbeitung genommen. Die Ausstellung des PGZ kann sich u. U. durch erforderliche Untersuchungen und Kontrollen verzögern.
Kontaktaufnahme zum Bearbeiter ist unter pflanzengesundheit@tlllr.thueringen.de möglich.
Fristen
Der Antrag ist im Normalfall 5 Werktage vor dem Besichtigungstermin zu stellen.
Kosten
Die Begleichung der Gebührenschuld erfolgt nach Erhalt eines Kostenbescheides.
Zahlungsart: Banküberweisung
Hinweise (Besonderheiten)
Online-Antragstellung: www.pgz-online.de
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Referat 23 am 05.02.2021
Stichwörter
Phytosanitary certificate, PGZ, Pflanzengesundheitzeugnis, Pflanzenzeugnis, pre-export-certificate, Phyto, Ausfuhrzeugnis, Export, Vorausfuhrzeugnis, VAZ