Pflanzengesundheitszeugnisse für den Drittlandexport Ausstellung

    Pflanzengesundheitszeugnisse für den Drittlandexport beantragen

    Sie wollen Pflanzen in ein Drittland ausführen? Sie benötigen dafür ein Pflanzengesundheitszeugnis/ Vorausfuhrzeugnis?

    Beschreibung

    Beim internationalen Handel mit Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen oder anderen Gegenständen können Pflanzenkrankheiten und -schädlinge verschleppt werden. Bei solchen Schadorganismen besteht die Gefahr, dass sie sich in einer neuen Umgebung unkontrolliert ausbreiten und große wirtschaftliche Schäden verursachen. Aus diesen Gründen unterliegt der internationale Handel in diesem Bereich einer strengen pflanzenschutzrechtlichen Überwachung. Pflanzen dürfen nur mit einem Pflanzengesundheitszeugnis (PGZ) aus der EU ausgeführt werden. Mit dem PGZ/ VAZ wird nach vorheriger Inspektion die Einhaltung der Einfuhranforderungen des jeweiligen Empfangslandes bestätigt.

    Das Internetangebot dient zur elektronischen Anmeldung von Export-Sendungen für die phytosanitäre Kontrolle und zur Ausstellung eines PGZ/ VAZ durch den zuständigen amtlichen Pflanzenschutzdienst.

    Online-Dienst

    Pflanzengesundheitszeugnisse für den Drittlandexport beantragen

    ID: L100038_212198630

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 29.04.2021 (von: Endler, Michaela)

    Technisch geändert am 04.08.2022 (von: Endler, Michaela)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
    Referat 23
    Kühnhäuser Str. 101
    99090 Erfurt-Kühnhausen

    Zuständigkeit

    Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
    Referat 23
    Kühnhäuser Str. 101
    99090 Erfurt-Kühnhausen

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 23 - Pflanzenschutz und Saatgut

    Adresse

    Hausanschrift

    Kühnhäuser Str. 101

    99090 Erfurt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 361 574198-000

    Fax: +49 361 574198-140

    E-Mail: pflanzenschutz@tlllr.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 23.10.2019 (von: Endler, Michaela)

    Technisch geändert am 01.07.2022 (von: Koch, Hans Christian)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Stadt Königsee

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    07426 Königsee

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Wilhelm-Pieck-Straße 2

    07426 Königsee

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr

    Version

    Technisch erstellt am 20.04.2022 (von: Webservice, Stadt Königsee)

    Technisch geändert am 23.11.2024 (von: Webservice, Stadt Königsee)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Folgende Angaben werden für das Ausfüllen des Online- Formulars benötigt:

    • Adressen Antragsteller, Exporteur, Post- und Rechnungsempfänger
    • Name des Empfängers, Einfuhrland
    • Ursprungsort
    • Transportmittel
    • Registriernummer des Ausführers
    • Besichtigungsort, -datum und Ansprechpartner vor Ort
    • Warenbeschreibung und Mengen
    • ggf. durchgeführte Behandlungen einschließlich Protokolle
    • ggf. Import Permit des Einfuhrlandes
    • ggf. Prüfberichte von Laboruntersuchungen

    Formulare

    Formularbezeichnung: Exportantrag

    Anträge können nur online gestellt werden.

    Voraussetzungen

    1. Registrierung des Exporteurs nach Artikel 65 ff. VO (EU) 2016/2031
    2. PGZ/VAZ muss von dem Einfuhrland gefordert sein (Artikel 100 ff. der VO (EU) 2016/2031).
    3. Ausstellung des Zeugnisses erfolgt nur, wenn die Sendung die Einfuhranforderungen des Empfängerlandes erfüllt (Artikel 100 ff. der VO (EU) 2016/2031).

    Die Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderen Gegenstände müssen in Thüringen phytosanitär kontrolliert werden können und von Thüringen aus versendet werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    International Plant Protection Convention (IPPC)

    Rechtsbehelf

    Über die Ausstellung eines Pflanzengesundheitszeugnisses entscheidet die zuständige Behörde nach Prüfung der Rechtslage des Empfängerlandes und nach Vorliegen aller erforderlichen Angaben, Unterlagen und ggf. Untersuchungsergebnisse.

    Verfahrensablauf

    1. Der Antragsteller bittet vor dem ersten Exportantrag beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 23, Kühnhäuser Straße 101, 99090 Erfurt um Aufnahme in das amtliche Register. (Der Registrierungsantrag ist unter https://www.isip.de/isip/servlet/isip-de/regionales/thueringen/pflanzengesundheit/registrierung eingestellt.)
    2. Der Antragsteller registriert sich (einmalig) mit seinen Betriebsdaten im Online- Portal „PGZ-online“.
    3. Der Antragsteller stellt einen konkreten Exportantrag mit Angabe aller relevanten Daten zum beabsichtigten Export. (Im Portal befinden sich Hilfen zum Ausfüllen des Antrages.)

    Der Antrag wird innerhalb von 5 Werktagen in Bearbeitung genommen. Die Ausstellung des PGZ kann sich u. U. durch erforderliche Untersuchungen und Kontrollen verzögern.

    Kontaktaufnahme zum Bearbeiter ist unter pflanzengesundheit@tlllr.thueringen.de möglich.

    Fristen

    Der Antrag ist im Normalfall 5 Werktage vor dem Besichtigungstermin zu stellen.

    Kosten

    Die Begleichung der Gebührenschuld erfolgt nach Erhalt eines Kostenbescheides.

    Zahlungsart: Banküberweisung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Online-Antragstellung: www.pgz-online.de

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Referat 23 am 05.02.2021

    Version

    Technisch erstellt am 12.04.2021 (von: Endler, Michaela)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)