Forst - Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart Genehmigung beantragen
Sie möchten Wald in eine andere Nutzungsart umwandeln? Sie möchten Wald roden, um die Flächen anderweitig zu nutzen? Dann müssen Sie die Genehmigung der Umwandlung von Wald bei der unteren Forstbehörde beantragen.
Beschreibung
Ihr Antrag als Waldbesitzer zur Genehmigung der Umwandlung von Wald wird von der unteren Forstbehörde geprüft.
Die untere Forstbehörde entscheidet über ihren Antrag im Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde und nach Anhörung der oberen Landesplanungsbehörde. Bei nachfolgend landwirtschaftlicher Nutzung ergeht die Genehmigung im Einvernehmen mit der oberen Landwirtschaftsbehörde.
Bei Bedarf muss das Genehmigungsverfahren dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder dem Thüringer UVP-Gesetz entsprechen.
Bei Ihrem Antrag sind Ihre berechtigten Interessen als Waldbesitzer gegenüber den Belangen der Allgemeinheit gegeneinander und untereinander abzuwägen.
Online-Dienst
Antrag auf Nutzungsartenänderung gemäß § 10 ThürWaldG
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Zuständigkeit
ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts als untere Forstbehörde
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Formloser Antrag auf Genehmigung der Änderung der Nutzungsart
Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug)
Formulare
Formloser Antrag auf Genehmigung der Umwandlung von Wald
Grundbuchauszug
Voraussetzungen
Vorlage des Antrags auf Genehmigung der Umwandlung von Wald mit Nachweis des Eigentums,
Einvernehmen der zu beteiligenden Fachbehörden,
es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen,
Genehmigungsfähigkeit
Einvernehmen der unteren Naturschutzbehörde, Anhörung der oberen Landesplanungsbehörde
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruchsbehörde ist die untere Forstbehörde.
Verfahrensablauf
1. Antragstellung mit antragsbegründenden Unterlagen und Eigentumsnachweis
2. Prüfung der Unterlagen durch die Genehmigungsbehörde (untere Forstbehörde)
3. Herstellung des Einvernehmens mit den zu beteiligenden Fachbehörden nach § 10 Abs. 1 Satz 3 Thüringer Waldgesetz, gegebenenfalls Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Thüringer UVP-Gesetz
4. Genehmigung / Versagung der Nutzungsartenänderung
5. Übersendung des Genehmigungs-/Ablehnungsbescheides an den Antragsteller
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
6 bis 8 Wochen
Kosten
Verwaltungskosten
je Hektar, mindestens 500 Euro Verwaltungskosten (nach Nr. 4.3.1.2 des Verwaltungskostenverzeichnisses (Anlage zu § 1 Abs. 1) der Thüringer Verwaltungskostenordnung.
Unterstützende Institutionen
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts am 27.06.2023
Stichwörter
Umwandlung von Wald, Waldrodung, Änderung der Nutzungsart, § 9 Bundeswaldgesetz, § 10 Thüringer Waldgesetz