Rodung von Waldflächen Genehmigung

    Forst - Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart Genehmigung beantragen

    Sie möchten Wald in eine andere Nutzungsart umwandeln? Sie möchten Wald roden, um die Flächen anderweitig zu nutzen? Dann müssen Sie die Genehmigung der Umwandlung von Wald bei der unteren Forstbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Ihr Antrag als Waldbesitzer zur Genehmigung der Umwandlung von Wald wird von der unteren Forstbehörde geprüft.

    Die untere Forstbehörde entscheidet über ihren Antrag im Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde und nach Anhörung der oberen Landesplanungsbehörde. Bei nachfolgend landwirtschaftlicher Nutzung ergeht die Genehmigung im Einvernehmen mit der oberen Landwirtschaftsbehörde.

    Bei Bedarf muss das Genehmigungsverfahren dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder dem Thüringer UVP-Gesetz entsprechen.

    Bei Ihrem Antrag sind Ihre berechtigten Interessen als Waldbesitzer gegenüber den Belangen der Allgemeinheit gegeneinander und untereinander abzuwägen.  

    Online-Dienst

    Antrag auf Nutzungsartenänderung gemäß § 10 ThürWaldG

    ID: L100038_214196948

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts als untere Forstbehörde

    Ansprechpartner

    ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts

    Adresse

    Hausanschrift

    Hallesche Straße 20

    99085 Erfurt

    Kontakt

    Fax: 0361 57401-2250

    Telefon Festnetz: 0361 57401-2050

    E-Mail: zentrale@forst.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Formloser Antrag auf Genehmigung der Änderung der Nutzungsart

    Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug)

    Formulare

    Voraussetzungen

    Vorlage des Antrags auf Genehmigung der Umwandlung von Wald mit Nachweis des Eigentums,

    Einvernehmen der zu beteiligenden Fachbehörden,

    es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen,

    Genehmigungsfähigkeit

    Einvernehmen der unteren Naturschutzbehörde, Anhörung der oberen Landesplanungsbehörde

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruchsbehörde ist die untere Forstbehörde.

    Verfahrensablauf

    1. Antragstellung mit antragsbegründenden Unterlagen und Eigentumsnachweis

    2. Prüfung der Unterlagen durch die Genehmigungsbehörde (untere Forstbehörde)

    3. Herstellung des Einvernehmens mit den zu beteiligenden Fachbehörden nach § 10 Abs. 1 Satz 3 Thüringer Waldgesetz, gegebenenfalls Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Thüringer UVP-Gesetz

    4. Genehmigung / Versagung der  Nutzungsartenänderung

    5. Übersendung des Genehmigungs-/Ablehnungsbescheides an den Antragsteller

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    6 bis 8 Wochen

    Kosten

    Verwaltungskosten

    je Hektar, mindestens 500 Euro Verwaltungskosten (nach Nr. 4.3.1.2 des Verwaltungskostenverzeichnisses (Anlage zu § 1 Abs. 1) der Thüringer Verwaltungskostenordnung.

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts am 27.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Umwandlung von Wald, § 9 Bundeswaldgesetz, Waldrodung, § 10 Thüringer Waldgesetz, Änderung der Nutzungsart

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de