Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen Erteilung

    Personenbeförderung - Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen sowohl für den innerstaatlichen als auch den EU-Verkehr (EU-Lizenzen)

    Wenn Sie im Inland die Beförderung von mehr als neun Personen mit Kraftfahrzeugen außerhalb des Linienverkehrs durchführen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr.

    Beschreibung

    Wenn Sie im Inland die Beförderung von mehr als neun Personen mit Kraftfahrzeugen außerhalb des Linienverkehrs durchführen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr. Das können zum Beispiel sein Mietomnibusverkehr, Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst

    ID: L100038_212951655

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Thüringer Landesverwaltungsamt

    Referat 520 Straßen- und Luftverkehr

    Jorge-Semprún-Platz 4

    99423 Weimar

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520

    Adresse

    Hausanschrift

    Jorge-Semprún-Platz 4

    99423 Weimar

    Parkplätze

    • Parkplatz: Tiefgarage Atrium
      Anzahl: 840  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Weimar Atrium
      Linie:
      • Bus: 1, 2, 3, 9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 0361 57332-1462

    Telefon Festnetz: 0361 57332-1403

    E-Mail: guntram.heckmann@tlvwa.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Formeller Antrag:

    Name sowie Wohn- und Betriebssitz, bei natürlichen Personen Geburtstag und Geburtsort

    Beginn und Ende der beantragten Geltungsdauer

    Angaben über die Zahl, die Art und das Fassungsvermögen (Sitzplatzanzahl) der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge

    Ergänzende Antragsunterlagen und Nachweise zum Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen gem. § 13 PBefG:

    Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister

    Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger, der Berufsgenossenschaft, des Finanzamtes und der Gemeinde hinsichtlich der ordnungsgemäßen Steuerabführung

    Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit sowie den IHK Sachkundenachweis

    Formulare

    Voraussetzungen

    Antragstellende müssen

    persönlich zuverlässig

    finanziell leistungsfähig

    fachlich geeignet sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Antragstellung unter Vorlage des Antragsformulars und der ergänzenden erforderlichen Antragsunterlagen

    Antragsprüfung

    Einleitung des Anhörverfahrens unter Beteiligung IHK, LRÄ insbesondere der unteren Verkehrsbehörden, der Fachverbände, des Amtes für Arbeitsschutz etc.

    Erteilung der Genehmigung mittels Bescheid,

    nach Eintritt der Rechtskraft werden die Genehmigungsurkunden ausgehändigt.

    Fristen

    Über den Antrag ist innerhalb von 3 Monaten zu entscheiden. Diese Frist kann um weitere 3 Monate verlängern werden. 

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt im Regelfall vier bis sechs Wochen.

    Kosten

    Basierend auf der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV) wird die Gebühr berechnet.

    Grundlage der Gebührenberechnung

    Anzahl der Fahrzeuge

    Laufzeit der Genehmigung

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesverwaltungsamt am 17.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Mietomnibus, Ferienziel-Reisen, Reisebus, Ferienreise, Ausflugsreise

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de